Wer den Sommerurlaub noch vor sich hat und in eines der beiden beliebtesten Reiseländer der Österreicher im europäischen Ausland reist, sollte die aktuell gültigen, coronabedingten Bestimmungen für die Einreise und die Regeln vor Ort kennen. „Die Lage kann sich abhängig von den Infektionszahlen rasch ändern – daher ist es ratsam, sich sowohl kurzfristig vor als auch während des Urlaubs zu informieren“, rät ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. „Grundsätzlich ist die Einreise nach Italien und Kroatien aus Österreich für Erwachsene mit einem 3G-Nachweis, dem ‚Grünen Pass‘, möglich. Kinder sind bei der Einreise nach Italien ab sechs Jahren nachweispflichtig, in Kroatien erst ab zwölf Jahren.“ Achtung auf dem Weg nach Kroatien: Ab 23. August ist auch für den Transit durch Slowenien ein 3G-Nachweis fällig. Details zu den 3G – Registrierung für Italien Pflicht, für Kroatien Empfehlung Getestet: Nötig ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests (in Kroatien nicht älter als 72 Stunden, in Italien maximal 48 Stunden alt) oder Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden), durchgeführt von einer offiziellen Teststelle. Geimpft: In Italien ist ein Nachweis über die vollständige COVID-Schutzimpfung mit einem anerkannten Impfstoff nötig, wobei seit der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein müssen. In Kroatien benötigt man den Nachweis über die erste Teilimpfung vor mindestens 22, aber nicht mehr als 42 Tagen (bei Biontech/Pfizer, Moderna, Gamaleya/Sputnik V) bzw. nicht mehr als 84 Tagen (AstraZeneca) oder den Nachweis über die zweite Teilimpfung vor max. 270 Tagen. Eine One-Shot-Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesen: „In Italien ist ein Nachweis über eine erfolgte Genesung