
Salzburg und Innsbruck vor Desaster: Mückstein packt die Virusvarianten-Keule aus
Nach Deutschland beabsichtigt auch die österreichische Regierung dem Vereinigten Königreich mal wieder die Einstufung „Virusvariantengebiet“ aufzustempeln. In der Alpenrepublik sind mit dieser Negativ-Auszeichnung zwar keine Beförderungsverbote verbunden, jedoch gelten besondere Einreisebestimmungen, die sich besonders für die Flughäfen Innsbruck und Salzburg nachteilig auswirken können. Doch damit nicht genug, denn auch Dänemark, Norwegen und die Niederlande sollen als Virusvariantengebiete eingestuft werden. Aus diesen Staaten sowie dem Vereinigten Königreich kommen traditionell besonders viele Wintersportler nach Österreich, um hier ihren Schi- oder Snowboard-Urlaub zu verbringen. Die Einstufung als Virusvariantengebiet hätte zur Folge, dass die ausländischen Gäste mindestens fünf Tage in Quarantäne müssen und sich dann „freitesten“ können. Das stellt nicht nur die Flughäfen, sondern auch die Beherbergungsbetriebe vor Probleme, denn eine so genannte „häusliche Selbstisolation“ ist bei Urlaubern schlichtweg nicht möglich. In Beherbergungsbetrieben dürfen Personen in Quarantäne und normale Urlauber nicht miteinander vermischt werden. Sofern keine „Quarantänehotels“ geschaffen werden, dürften die ausländischen Gäste ihr Zimmer nicht verlassen. Lediglich der Gang zu einer Teststation wäre bedenkenlos zulässig. Urlauber müssten Tests selbst bezahlen Die Einreiseverordnung sieht aber auch vor, dass die Kosten für Testungen aller Art selbst zu tragen sind. Die Teilnahme an den Gratis-Tests, die von den Bundesländern, Apotheken und privaten Anbietern durchgeführt werden, ist im Regelfall an eine gültige österreichische Sozialversicherungsnummer (sprich E-Card) geknüpft. Lediglich die Stadt Wien bietet auch Personen ohne österreichische Krankenversicherung bedingungslos kostenfreie PCR-Testungen und übrigens auch Impfungen gegen Covid-19 an. Außerhalb der Hauptstadt herrscht ein Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen. Landeverbote sind mit der Einstufung als Virusvariantengebiet nur dann verbunden, wenn Gesundheitsminister








