März 16, 2022

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März 16, 2022

UK: Keine CoV-Einreiserestriktionen mehr in Kraft

In Großbritannien sollen am Freitag auch noch die letzten verbliebenen Coronavirus-Reiseregeln fallen. Auch ungeimpfte Einreisende müssen sich dann nicht mehr verpflichtend vor ihrer Einreise auf das Virus testen lassen, wie der ORF berichtet. Außerdem sollen die Formulare, die alle Reisenden bisher vor Übertritt der Grenze ausfüllen mussten, wegfallen. Die Änderungen bedeuteten „größere Freiheiten rechtzeitig vor Ostern“ und seien dank der erfolgreichen britischen Impfkampagne möglich, der britische Verkehrsminister Grant Shapps mitteilte.

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Ab Genf und Zürich: Pauschalreisen im Privatjet auf die Malediven und Seychellen

Der Reiseveranstalteter Travelcoup Deluxe legt in Kooperation mit Four Seasons Hotels & Resorts weitere Pauschalreisen, die eine Beförderung mit Businessjets beinhalten, auf. Diese werden ab Zürich und Genf angeboten und führen auf die Seychellen und die Malediven. „Privatjetflüge sind derzeit die sicherste und komfortabelste Flugoption. Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit Four Seasons Hotels & Resorts ein Fly-and-Stay-Angebot mit Privatjets ab der Schweiz kuratieren dürfen. Four Seasons gehört zu den führenden Hotelketten weltweit im Luxussegment. Unsere Zusammenarbeit ergänzt perfekt das bestehende eigene Privatjetangebot in anderen Märkten von Four Seasons. Uns verbindet derselbe Anspruch an Reisekomfort und Serviceexzellenz, sowie unser Engagement für Nachhaltigkeit“, so Niclas Seitz, CEO von Travelcoup Deluxe. Beispiele für die geplanten Pauschalreisen: Sechs Nächte Seychellen/Four Seasons Desroches Island oder Four Seasons MaheHin-/Rückflug für zwei Personen mit Privatjet ab/bis Zürich, inklusive Transfers ab CHF 28.179 pro Person in der One Bedrom Ocean Pool Villa (mögliche Reisedaten: 02.04.2022 bis 09.04.2022 & 21.10 bis 28.10.2022) Sieben Nächte Malediven/Four Seasons Kuda Huraa oder Four Seasons Landaa GiraavaruHin-/Rückflug für zwei Personen mit Privatjet ab/bis Zürich, inklusive Transfers ab CHF 28.664 pro Person im Deluxe Beach Pavillion (mögliche Reisedaten: 14.10 – 22.10.2022)

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Neues Gesetz: Putin will Leasinggebern das Leben schwer machen

Unter anderem aufgrund der von der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika verhängten Sanktionen müssen westliche Leasinggeber Fluggerät, das an russische Airlines verleast ist, zurückfordern. Das passt dem Kreml so ganz und gar nicht in den Kram. Ein Gesetz, das von Wladimir Putin unterzeichnet wurde, soll dies zumindest erschweren. Nicht alle Fluggesellschaften verhalten sich „bockig“, denn einige haben das Leasinggfluggerät mehr oder weniger freiwillig in die Türkei ausgeflogen und dort an die Eigentümer zurückgegeben. Viele russische Airlines fliegen nicht mehr mit von westlichen Lessoren geleasten Maschinen außerhalb Russlands und Weißrusslands, denn die Pfändung der Flugzeuge droht. Dazu kommt der Umstand, dass die Bermuda Inseln, wo etwa 740 in der Russischen Föderation eingesetzte Flugzeuge registriert waren, sämtliche Carrier aus diesem Staat aus dem Register geworfen hat. Im Express-Tempo werden nun Flugzeuge ins russische Register eingetragen. Um dies zu beschleunigen hat Putin nun ein neues Gesetz erlassen. Dies ermöglicht es der russischen Zivilluftfahrtbehörde neue Zertifikate auszustellen und diese dann unter russische Aufsicht stellen zu können. Die betroffenen Maschinen sollen dann zumindest im Inland und nach Belarus eingesetzt werden können. Defacto kommt das Vorgehen einer Enteignung der Leasinggeber gleich. Das Verhalten der russischen Regierung könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein heftiges Nachspiel haben, denn für Carrier aus Russland könnte es künftig schwierig werden an westliches Fluggerät zu kommen. Auch ist nicht auszuschließen, dass Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden und diese gegebenenfalls auch mittels Pfändung anderer Flugzeuge russischer Airlines durchgesetzt werden könnten. So wäre es theoretisch möglich, dass ein Lessor dann beispielsweise einen

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Griechenland hat elektronisches PLF abgeschafft

Seit 15. März 2022 müssen Passagiere, die nach Griechenland einreisen wollen, kein PLF-Formular mehr ausfüllen. Die Regierung hat die im Sommer 2020 überraschend eingeführte Regelung aufgehoben. „Alle Passagiere, die von einem beliebigen Ziel im Ausland in unser Land kommen, müssen das Online-PLF-Formular vor der Ankunft in Griechenland nicht ausfüllen“, erklärte die griechische Zivilluftfahrtbehörde in einem Schreiben an die Fluggesellschaften. Der Wegfall des elektronischen PLF-Formulars bedeutet aber nicht, dass die sonstigen Einreiseregeln aufgehoben sind. Diese sollen, so das griechische Außenministerium, weiterhin in Kraft bleiben. Daher sollten sich Griechenland-Passagiere rechtzeitig vor dem Abflug darüber informieren welche zusätzlichen Unterlagen – nebst Reisepass oder Personalausweis – benötigt werden.

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UK: Auch Tui Airways schafft die Masken ab

Die britische Fluggesellschaft Tui Airways wird künftig auf zahlreichen Flügen ab dem Vereinigten Königreich auf die bisherige Maskenpflicht verzichten. Man wird dies nur noch dann verlangen, wenn es aufgrund eines Notams des Ziellandes explizit vorgeschrieben ist. Seitens der Regierung des Vereinigten Königreichs ist das Tragen von Masken in Verkehrsflugzeugen nicht mehr vorgeschrieben. Mit Jet2 und Ryanair haben die ersten Carrier bereits verkündet, dass man dies an Bord nicht mehr verlangen wird. Man hält jedoch die Empfehlung aufrecht. Seit Mittwoch gilt auch bei British Airways keine Maskenpflicht mehr. „Es ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, dass Reisende von oder nach England oder Nordirland während ihres Tui Airways-Fluges eine Gesichtsmaske tragen, aber – in Übereinstimmung mit den Richtlinien der britischen Regierung und der EU-Charta – empfehlen wir Ihnen dies dennoch nachdrücklich“, so Tui Airways. Im Gespräch mit Aviation.Direct äußerte sich Ryanair-Konzernchef Michael O’Leary dahingehend, dass er damit rechnet, dass innerhalb der Europäischen Union die Maskenpflicht in Verkehrsflugzeugen bis Ende April 2022 abgeschafft wird. In zahlreichen Ländern sieht es ganz danach aus, jedoch pochen beispielsweise Österreich und Deutschland derzeit weiterhin auf die unbeliebten Masken.

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Wizz-Air-Aktionär Indigo Partners will bei ITA Airways einsteigen

Nach Lufthansa und Air France-KLM wirft sich auch der U.S.-amerikanische Fonds Indigo Partners ins Rennen um die italienische Fluggesellschaft ITA Airways. Eine entsprechende Interessensbekundung wurde Ende Feber 2022 übermittelt. Derzeit hält Indigo Partners Beteiligungen an den Billigfluggesellschaften Wizz Air, Jetsmart, Volaris und Frontier Airlines. Der Anteil am zuerst genannten Carrier wurde im Vorjahr deutlich reduziert. Der Verkauf spülte dem Investmentunternehmen rund 300 Millionen Pfund-Sterling in die Kasse. Die lokale Zeitung „La Repubblica“ schreibt, dass sich IndiGo Partners für einen Einstieg bei ITA Airways interessieren soll. Dabei beruft man sich auf nicht näher genannte Quellen aus Kreisen der italienischen Regierung. Das Angebot des Fonds betrachte man als interessant. Derzeit interessieren sich Lufthansa – gemeinsam mit MSC – und Air France-KLM – gemeinsam mit Delta Air Lines – sowie Indigo Partners für einen Einstieg beim Alitalia-Nachfolger ITA Airways. Derzeit ist nicht absehbar in welche Richtung Italiens Regierung tendiert, jedoch dürfte der Umstand, dass sich mehrere finanzstarke Konzerne ernsthaft interessieren, den Kaufpreis in die Höhe treiben.

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Alltours und FTI ändern Flexi-Tarife

Die Reiseveranstalter FTI und Alltours haben ihre kostenpflichtigen „Flexi-Pakete“ überarbeitet. Beim Düsseldorfer Anbieter ist es nun möglich, dass gegen Aufpreis die Pauschalreisen bis 14 Tage vor der Abreise storniert bzw. umgebucht werden können. Gültig sind die angepassten Konditionen für Neubuchungen, die zwischen dem 12. März und 30. April 2022 getätigt werden. Hierfür soll im Aktionszeitraum kein Aufpreis berechnet werden. Der Mitbewerber FTI Touristik bietet den so genannten Flex-Plus-Tarif künftig unabhängig vom Reisepreis gegen die Bezahlung von zusätzlichen 60 Euro an. Dieser Tour Operator bietet Passagieren an, dass bis 15 Tage vor dem Abflug storniert werden kann. Hierfür soll bis zum 31. Oktober 2023 eine reduzierte Stornogebühr verrechnet werden. Umbuchen kann man laut Erklärung des Konzerns ebenfalls bis zu 15 Tage vor der Abreise. Die Hälfte der Stornokosten will FTI an die vermittelnden Reisebüros ausschütten.

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El Al fährt Deutschland-Angebot wieder hoch

Die Fluggesellschaft El Al plant im Sommerflugplan 2022 wieder häufiger nach Deutschland zu fliegen. Derzeit sind 21 wöchentliche Umläufe von Tel Aviv aus zu deutschen Airports vorgesehen. El Al beabsichtigt laut Mitteilung neun Mal wöchentlich nach Berlin-Brandenburg zu fliegen. Frankfurt am Main und München sollen jeweils sechs Mal pro Woche angesteuert werden. Die angebotene Kapazität liegt deutlich unter dem Vorkrisenniveau, denn im Sommer 2019 hatte die israelische Fluggesellschaft wöchentlich 30 Deutschland-Rotationen durchgeführt. Ursprünglich hatte man geplant, dass im Sommer 2022 mit Düsseldorf ein weiterer Airport in der Bundesrepublik angesteuert werden soll. Dieses Vorhaben ist jedoch für unbestimmte Zeit in der Schublade verschwunden. Derzeit ist vorgesehen, dass im Winterflugplan 2022/23 ab München und Frankfurt je fünf Mal pro Woche nach Tel Aviv geflogen werden soll. Ab Berlin-Brandenburg will man fünf Umläufe anbieten.

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Einreise: Montenegro streicht 3G-Nachweis

Für die Einreise nach Montenegro ist ab sofort kein 3G-Nachweis mehr notwendig. Der Balkan-Staat lässt wieder sämtliche Personen mit gültigen Ausweispapieren einreisen. Die Vorlage von Corona-Dokumenten entfällt. Innerhalb des Landes wurden die Regeln ebenfalls stark gelockert. So muss man beispielsweise beim Besuch von Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen. Auch die Maskenpflicht wurde teilweise gelockert. Allerdings muss man in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen. FFP2-Masken, wie beispielsweise in Österreich, werden auch weiterhin nicht verlangt.

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Erstattungspflicht verschwiegen: Condor erleidet Schlappe vor Gericht

Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor kassierte aufgrund ihres zu Beginn der Corona-Pandemie an den Tag gelegten Verhaltens eine Schlappe vor dem Landgericht Frankfurt. Man hatte bei abgesagten Flügen nicht auf die gesetzliche Pflicht der Erstattung hingewiesen, sondern informierte lediglich über Gutscheine und Umbuchungsmöglichkeiten. Dagegen zur der Bundesverband der Verbraucherzentrale vor Gericht. Die Konsumentenschützer sahen im Verhalten von Condor eine Irreführung bzw. gezieltes Vorenthalten der essentiellen Information, dass aufgrund der EU-Fluggastrechteverordnung ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises besteht – und zwar binnen einer Woche. Condor informierte zu Beginn der Corona-Pandemie unter anderem über die Homepage und angeblich auch über die Hotline darüber, dass abgesagte Flüge in ein so genanntes Flugguthaben, das bis Mitte 2021 genutzt werden muss sowie über kostenfreie Umbuchungen. Über den Umstand, dass die betroffenen Passagiere das gesetzliche Recht auf vollständige Erstattung des Ticketpreises hatten, wurde laut Verbraucherzentrale nicht informiert. Daraus leiteten die Konsumentenschützer eine bewusste und gewollte Systematik ab. Auf eine entsprechende Abmahnung habe der eigenen Angaben nach „beliebteste Ferienflieger Deutschlands“ nicht reagiert, so dass die Verbraucherzentrale vor Gericht zog. Das Landgericht Frankfurt gab der Klage statt und entschied, dass die Passagiere auch über die Möglichkeit der Rückzahlung des Ticketpreises informiert werden müssen und diese die Entscheidung, ob sie umbuchen oder die Erstattung haben wollen, freistehen muss. Das Gericht sah es als ungesetzlich an, dass den betroffenen Fluggästen dieses Wahlreicht vorenthalten wurde. Vorrangig müssen die Fluggesellschaften gemäß Fluggastrechteverordnung bei einer Absage der Verbindung den Ticketpreis zurückbezahlen. Laut Verbraucherzentrale war das Verhalten von Condor aber kein Einzelfall, denn viele

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