Eine echte Fluggesellschaft ist Liliair nicht. Flugtickets hat man bis zuletzt auch keine verkauft und dennoch kündigte man an, dass bis zu acht Maschinen ab Klagenfurt betrieben werden sollen und ein Millionen-Euro-Betrag als Vorauszahlung an den Kärntner Airport überwiesen werden. Die Vorgehensweise ist durchaus unüblich, denn als „virtuelle Fluggesellschaft“ haben Airport und Ticketverkäufer formell nur wenig miteinander zum tun. Für die notwendigen Start- und Landerechte sowie die Entrichtung sämtlicher Steuern und Gebühren muss der so genannte Operating Carrier sorgen. Liliair hat weder AOC noch Betriebsgenehmigung und ist somit im rechtlichen Sinn keine Fluggesellschaft. Sofern Liliair beim Flughafen Klagenfurt keinen Ticketschalter oder Werbeflächen mietet, gibt es rein von den Flügen her im Normalfall keinen direkten Geldfluss zwischen virtueller Airline und Flughafen. Wie bereits erwähnt: Die Steuern und Gebühren muss der Operating Carrier bezahlen und dieser hat diese „Nebenkosten“ in die Charterraten eingepreist. Dass ein Drittunternehmen für die Bezahlung von Flughafengebühren aufkommt, ist absolut unüblich und würde die durchführende Fluggesellschaft durchaus auch in die Situation bringen, dass man im Falle einer Nichtzahlung durch den „virtuellen Carrier“, der nichts anderes ist als eine GmbH, die Charterflüge anbietet und die Sitzplätze auf eigene Rechnung vermarktet. Die seitens der Lilihill Group angekündigte Vorauszahlung von 1,7 Millionen Euro wirkt auf den ersten Blick äußerst hoch. Zieht man aber das Gebührenverzeichnis des Klagenfurter Flughafens sowie die Kosten des Ground Handlings heran, so wird rasch klar, dass das „Prepayment“ nicht sonderlich lange ausreichen wird. Fraglich ist auch wofür Liliair eigentlich eine Vorauszahlung leistet, denn mangels AOC und Betriebsgenehmigung