Die AK hilft derzeit einer jungen Frau, die von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt wurde, Schadenersatz einzuklagen. Das Urteil gegen den Vorgesetzten selbst ist bereits rechtskräftig. Das Unternehmen selbst, das seine gesetzliche Fürsorgepflicht vernachlässigt hat, hat gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts berufen. „Das Ausmaß, in dem Frauen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, ist erschütternd“, sagt AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák. „Die Auswertung unserer Arbeitsrechts-Fälle hat erneut gezeigt, dass die Gastronomie ein Problemfeld ist. Wiens Gastro-Obmann Peter Dobcak hat daraufhin medienwirksam angekündigt, gemeinsam mit uns ein Schutzkonzept ausarbeiten zu wollen. Wir warten bis heute auf konkrete Schritte, der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen wäre. Wir stehen jedenfalls bereit.“ Die junge Frau arbeitete von November 2018 bis März 2021 als Stewardess bei einem Gastronomiebetrieb, der für die Verpflegung von Bahngästen sorgt. Ihr direkter Vorgesetzter verhielt sich zwei Mal grob beleidigend: Einmal sprach er die Arbeitnehmerin auf ihre Oberweite an. Beim zweiten Mal äußerte er Spekulationen über ihre sexuellen Praktiken in Anwesenheit ihres Lebensgefährten, der damals ebenso in dem Unternehmen arbeitete. Die Arbeitnehmerin wandte sich an den Stellvertreter ihres Vorgesetzten. Der informierte daraufhin seine Chefin, die ein gemeinsames Gespräch in Aussicht stellte, zu dem es jedoch nie kam. Beim zweiten Vorfall sagte der Stellvertreter gegenüber dem Lebensgefährten der Arbeitnehmerin: „Bruder hör auf, er ist so einer, lass es, er macht das öfters.“ Das Unternehmen schuf keine Abhilfe, das Opfer musste mit dem Täter weiter zusammenarbeiten. Die junge Frau und ihr Lebensgefährte wandten sich an die AK, die