Gebäude der Arbeiterkammer Wien (Foto: Jan Gruber).
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Sexuelle Belästigung: Arbeiterkammer zieht für Bahn-Stewardess vor Gericht

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Die AK hilft derzeit einer jungen Frau, die von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt wurde, Schadenersatz einzuklagen. Das Urteil gegen den Vorgesetzten selbst ist bereits rechtskräftig. Das Unternehmen selbst, das seine gesetzliche Fürsorgepflicht vernachlässigt hat, hat gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts berufen.

„Das Ausmaß, in dem Frauen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, ist erschütternd“, sagt AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák. „Die Auswertung unserer Arbeitsrechts-Fälle hat erneut gezeigt, dass die Gastronomie ein Problemfeld ist. Wiens Gastro-Obmann Peter Dobcak hat daraufhin medienwirksam angekündigt, gemeinsam mit uns ein Schutzkonzept ausarbeiten zu wollen. Wir warten bis heute auf konkrete Schritte, der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen wäre. Wir stehen jedenfalls bereit.“

Die junge Frau arbeitete von November 2018 bis März 2021 als Stewardess bei einem Gastronomiebetrieb, der für die Verpflegung von Bahngästen sorgt. Ihr direkter Vorgesetzter verhielt sich zwei Mal grob beleidigend: Einmal sprach er die Arbeitnehmerin auf ihre Oberweite an. Beim zweiten Mal äußerte er Spekulationen über ihre sexuellen Praktiken in Anwesenheit ihres Lebensgefährten, der damals ebenso in dem Unternehmen arbeitete.

Die Arbeitnehmerin wandte sich an den Stellvertreter ihres Vorgesetzten. Der informierte daraufhin seine Chefin, die ein gemeinsames Gespräch in Aussicht stellte, zu dem es jedoch nie kam. Beim zweiten Vorfall sagte der Stellvertreter gegenüber dem Lebensgefährten der Arbeitnehmerin: „Bruder hör auf, er ist so einer, lass es, er macht das öfters.“ Das Unternehmen schuf keine Abhilfe, das Opfer musste mit dem Täter weiter zusammenarbeiten.

Die junge Frau und ihr Lebensgefährte wandten sich an die AK, die erfolgreich Schadenersatz für beide vom ehemaligen Vorgesetzten der Arbeitnehmerin eingeklagt hat. Er muss der Arbeitnehmerin 2.500 Euro zahlen, ihrem Lebensgefährten 1.500 Euro. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat auch das Unternehmen in erster Instanz zu einem Schadenersatz von 2.000 Euro verurteilt. Aber das Unternehmen bestritt, dass die Arbeitnehmerin die Vorfälle ordnungsgemäß gemeldet hat und hat Berufung eingelegt.

AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák: „Arbeitgeber müssen ihre Fürsorgepflicht stärker als bisher wahrnehmen und Arbeitnehmer vor Übergriffen schützen. Im vorliegenden Fall gab es weder vorbeugende Maßnahmen, noch ein klares Prozedere, wer was zu tun hat, wenn es einen Fall von sexueller Belästigung gibt. Was mich besonders erschüttert ist die Ansage des Stellvertreters, dass der Täter das öfter macht. Und trotzdem hat jeder weggesehen! Die gesetzlichen Regelungen reichen nicht. Daher fordern wir die Anhebung des Schadenersatzes, den Unternehmen zahlen müssen, auf 5.000 Euro, wenn es im Betrieb kein nachweisliches Präventionskonzept gibt.“

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