Bislang erhalten Fluggesellschaften in der Europäischen Union jährlich ein gewisses Gratis-Kontingent an so genannten Kohlenstoffdioxid-Zertifikaten. Das wird sich künftig ändern, sofern der jüngste Beschluss des EU-Parlaments umgesetzt wird. Allerdings hat die Angelegenheit auch einen Haken, denn Langstreckenflüge sind auch weiterhin nicht im europäischen Emissionshandel inkludiert. Konkret bedeutet das, dass Fluggesellschaften für Verbindungen, die innerhalb der Europäischen Union und Partnerstaaten durchgeführt werden, Verschmutzungszertifikate erwerben müssen. Das ist auch schon jetzt der Fall, wenn das Freikontingent, das gestrichen werden soll, aufgebraucht ist. Die „Ausstoßrechte“ können gehandelt werden, also auch von anderen Unternehmen gekauft oder an diese veräußert werden. Weltweit gibt es nur wenige Regionen, in der Kohlenstoffdioxid-Emissionen in Form einer Art „Ablasshandel“ finanziell abgegolten werden müssen. Genau dieser Umstand führt auch dazu, dass Langstreckenflüge sowie Verbindungen in Länder, mit denen man kein entsprechendes Emissionsabkommen unterhält, auch weiterhin ausgenommen sind. Dies sorgt durchaus für Kritik, denn auf einer Verbindung – beispielsweise von Europa in die USA – wird wesentlich mehr Kohlenstoffdioxid ausgestoßen als zum Beispiel zwischen Madrid und Bukarest. Bezahlt werden muss aber nur auf dem zuletzt genannten Beispiel. Bereits im Vorfeld übten einige Carrier, die hauptsächlich auf der Kurz- und Mittelstrecke aktiv sind, erhebliche Kritik an den Plänen der Europäischen Union. Auch wurden Klagen angekündigt falls es zu einer Umsetzung kommen sollte. Während Umweltschützer der Meinung sind, dass es wenig zielführend ist, wenn Langstreckenflüge, die allein aufgrund der Flugdauer mehr Kohlenstoffdioxid ausstoßen, ausgenommen sind, sehen Fluggesellschaften, die in diesem Segment nicht tätig sind, eine Wettbewerbsverzerrung. Ein Billigflieger behauptet gar, dass gezielt Netzwerkcarrier