Die österreichischen Behörden führen derzeit beispielsweise am Flughafen Wien-Schwechat stichprobenartige Kontrollen bezüglich möglichem Sozialleistungsbetrug. Dabei ist man auf der Suche nach Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mindestsicherung oder Ausgleichsleistungen bei Pensionen beziehen, jedoch ihren Urlaub im Ausland nicht gemeldet haben. In der vergangenen Woche wurde am Flughafen Wien-Schwechat eine solche Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Die Beamten haben dabei bestimmte Flüge, auf denen sich erfahrungsgemäß besonders viele „Treffer“ befinden könnten, genauer unter die Lupe genommen. Stichprobenartig wurden die Fluggäste kontrolliert. Dabei wurden beispielsweise Abfragen bei der Sozialversicherung vorgenommen und gegebenenfalls das Arbeitsmarktservice, die Sozialstelle oder der Krankenversicherungsträger kontaktiert und nachgefragt, ob der Auslandsaufenthalt angemeldet wurde. Hintergrund ist, dass Personen, die zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Krankengeld und/oder Ausgleichsleistungen bei Pensionen beziehen, grundsätzlich Urlaube – egal, ob im In- oder Ausland – anmelden müssen. Verboten ist es nicht, dass man bei Bezug dieser Leistungen einen Urlaub antritt, jedoch ist es beispielsweise bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe so, dass für den Zeitraum, in dem man sich außerhalb Österreichs befindet, keinen Leistungsanspruch hat. Beim Krankengeld ist jedenfalls die Zustimmung des jeweiligen Trägers notwendig und diese hängt vom individuellen Einzelfall ab, denn bei bestimmten Krankheiten kann ein Erholungsaufenthalt sogar förderlich sein. Da es beim Bezug von Sozialleistungen beim Verlassen des Landes zu finanziellen Nachteilen kommen kann, melden manche Bezieher dies – entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, auf die in den Bescheiden sowie in Informationsblättern aufmerksam gemacht wird – einfach nicht. Genau nach diesen Personen suchen die österreichischen Behörden. Weiters gibt es noch zwei andere Personengruppen, die man im Visier