Sozialleistungsbetrug: Österreichs Behörden kontrollieren an Flughäfen

Streifenwagen der österreichischen Polizei (Foto: Jan Gruber).
Streifenwagen der österreichischen Polizei (Foto: Jan Gruber).

Sozialleistungsbetrug: Österreichs Behörden kontrollieren an Flughäfen

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Die österreichischen Behörden führen derzeit beispielsweise am Flughafen Wien-Schwechat stichprobenartige Kontrollen bezüglich möglichem Sozialleistungsbetrug. Dabei ist man auf der Suche nach Personen, die beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mindestsicherung oder Ausgleichsleistungen bei Pensionen beziehen, jedoch ihren Urlaub im Ausland nicht gemeldet haben.

In der vergangenen Woche wurde am Flughafen Wien-Schwechat eine solche Schwerpunktkontrolle durchgeführt. Die Beamten haben dabei bestimmte Flüge, auf denen sich erfahrungsgemäß besonders viele „Treffer“ befinden könnten, genauer unter die Lupe genommen. Stichprobenartig wurden die Fluggäste kontrolliert. Dabei wurden beispielsweise Abfragen bei der Sozialversicherung vorgenommen und gegebenenfalls das Arbeitsmarktservice, die Sozialstelle oder der Krankenversicherungsträger kontaktiert und nachgefragt, ob der Auslandsaufenthalt angemeldet wurde.

Hintergrund ist, dass Personen, die zum Beispiel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung, Krankengeld und/oder Ausgleichsleistungen bei Pensionen beziehen, grundsätzlich Urlaube – egal, ob im In- oder Ausland – anmelden müssen. Verboten ist es nicht, dass man bei Bezug dieser Leistungen einen Urlaub antritt, jedoch ist es beispielsweise bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe so, dass für den Zeitraum, in dem man sich außerhalb Österreichs befindet, keinen Leistungsanspruch hat. Beim Krankengeld ist jedenfalls die Zustimmung des jeweiligen Trägers notwendig und diese hängt vom individuellen Einzelfall ab, denn bei bestimmten Krankheiten kann ein Erholungsaufenthalt sogar förderlich sein. Da es beim Bezug von Sozialleistungen beim Verlassen des Landes zu finanziellen Nachteilen kommen kann, melden manche Bezieher dies – entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, auf die in den Bescheiden sowie in Informationsblättern aufmerksam gemacht wird – einfach nicht. Genau nach diesen Personen suchen die österreichischen Behörden.

Weiters gibt es noch zwei andere Personengruppen, die man im Visier hat: Österreicher, quasi nur auf dem Papier im Inland leben, jedoch defacto im Ausland und nur zu ihren persönlichen Behördenterminen erscheinen. Die zweite Gruppe sind EU-Bürger, die Scheinwohnsitze in Österreich unterhalten und je nach vormaliger Arbeitstätigkeit im Inland Bezüge vom AMS und/oder Sozialamt kassieren. Das zuletzt genannte Phänomen ist durchaus ein erhebliches Problem, denn in manchen Ländern gibt es gar regelrechte „Agenturen“, an die man sich wenden kann. Diese organisieren dann auch die An- und Abreise nach Österreich, um zu persönlichen Terminen zu erscheinen. Im „Package“ enthalten sind zumeist auch Scheinwohnsitze samt Bearbeitung etwaiger Post. Selbstredend: Der Großteil der Sozialleistungen landet dann nicht bei den eigentlichen Beziehern, sondern in den Taschen der „Agenturen“.

Die Schwerpunktaktion, die in der vergangenen Woche am Flughafen Wien-Schwechat durchgeführt wurde, hat 42 Verdachtsfälle ergeben. Bei den Kontrollen wäre laut Landeskriminalamt Niederösterreich herausgekommen, dass diese Personen ihren Auslandsaufenthalt nicht beim jeweiligen Träger angemeldet hätten. Für die weiteren Ermittlungen ist Staatsanwaltschaft zuständig, an die die 42 Personen angezeigt wurden.

Für diese gilt die Unschuldsvermutung, denn möglicherweise könnte sich bei der einen oder anderen Person nachträglich noch herausstellen, dass der Auslandsaufenthalt angemeldet war bzw. vom medizinischen Dienst der Krankenkasse bewilligt wurde, jedoch im Zuge der Kontrolle die Information – aus welchen Gründen auch immer – nicht vorgelegen hat. Die Staatsanwaltschaft wird darüber entscheiden, ob es zur Anklagen wegen Sozialleistungsbetrug kommen wird oder nicht.

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