Der Grazer Flughafen hat seitens der Bundesregierung zunächst keine Coronahilfen bekommen. Dagegen ist man vor Gericht gezogen und obsiegte. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil führt dazu, dass der Staat über die Cofag einen Millionen-Euro-Betrag nachzahlen muss. Zu Beginn der Corona-Pandemie lagerte die damalige Kurz-Bundesregierung die Bearbeitung von Anträgen für öffentlich zugesagte Unterstützungs- und Kostenersatzgeldern, die Unternehmern gewährt wurden bzw. werden sollten, an eine eigenes gegründete GmbH aus. Die Vorgehensweise wurde von der Opposition heftig kritisiert und mittlerweile wurde auch höchstrichterlich festgestellt, dass die gewählte Konstruktion, die dem Parlament fast keine Kontrollmöglichkeiten gewährte, verfassungswidrig ist. Im Bereich der Luftfahrt ist allgemein bekannt, dass die Kurz-Regierung der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines einen so genannten „nichtrückzahlbaren Zuschuss“ in der Höhe von 150 Millionen Euro gewährt hat. Damit sollten Einnahmenverluste kompensiert werden. Weiters gab es ein hohes Darlehen, das staatlich garantiert wurde. Dieses wurde seitens der AUA vollständig wieder zurückbezahlt. Austrian Airlines ist übrigens die einzige Fluggesellschaft, die seitens der österreichischen Regierung mit Geld versorgt wurde. Der Umstand, dass Level Europe, die ebenfalls ein heimisches Unternehmen war, leer ausgegangen ist, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Insolvenz angemeldet wurde. Weniger bekannt ist, dass auch Flughäfen im Rahmen verschiedener Programme, die über die Cofag aufgelegt wurden, Unterstützungen bekommen konnten. Allerdings gab es einen erheblichen Haken an der Sache, denn in den Förderbedingungen war vereinfacht festgehalten, dass Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, nichts bekommen dürfen. Einst waren alle österreichischen Verkehrsflughäfen in Bundes- und/oder Landesbesitz. An manchen Standorten haben sich auch Städte bzw. Stadtwerke beteiligt.