Der Grazer Flughafen hat seitens der Bundesregierung zunächst keine Coronahilfen bekommen. Dagegen ist man vor Gericht gezogen und obsiegte. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil führt dazu, dass der Staat über die Cofag einen Millionen-Euro-Betrag nachzahlen muss.
Zu Beginn der Corona-Pandemie lagerte die damalige Kurz-Bundesregierung die Bearbeitung von Anträgen für öffentlich zugesagte Unterstützungs- und Kostenersatzgeldern, die Unternehmern gewährt wurden bzw. werden sollten, an eine eigenes gegründete GmbH aus. Die Vorgehensweise wurde von der Opposition heftig kritisiert und mittlerweile wurde auch höchstrichterlich festgestellt, dass die gewählte Konstruktion, die dem Parlament fast keine Kontrollmöglichkeiten gewährte, verfassungswidrig ist.
Im Bereich der Luftfahrt ist allgemein bekannt, dass die Kurz-Regierung der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines einen so genannten „nichtrückzahlbaren Zuschuss“ in der Höhe von 150 Millionen Euro gewährt hat. Damit sollten Einnahmenverluste kompensiert werden. Weiters gab es ein hohes Darlehen, das staatlich garantiert wurde. Dieses wurde seitens der AUA vollständig wieder zurückbezahlt. Austrian Airlines ist übrigens die einzige Fluggesellschaft, die seitens der österreichischen Regierung mit Geld versorgt wurde. Der Umstand, dass Level Europe, die ebenfalls ein heimisches Unternehmen war, leer ausgegangen ist, hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Insolvenz angemeldet wurde.
Weniger bekannt ist, dass auch Flughäfen im Rahmen verschiedener Programme, die über die Cofag aufgelegt wurden, Unterstützungen bekommen konnten. Allerdings gab es einen erheblichen Haken an der Sache, denn in den Förderbedingungen war vereinfacht festgehalten, dass Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, nichts bekommen dürfen.
Einst waren alle österreichischen Verkehrsflughäfen in Bundes- und/oder Landesbesitz. An manchen Standorten haben sich auch Städte bzw. Stadtwerke beteiligt. Mittlerweile hat sich das Bild geändert, denn zum Beispiel die Flughafen Wien AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Klagenfurt wurde mehrheitlich privatisiert und dann wieder rückverstaatlicht. Zum Zeitpunkt der Pandemie waren Wien und Klagenfurt förderberechtigt und haben auch Gelder erhalten, denn im Sinne der Bedingungen waren es Privatunternehmen, weil eben die Mehrheit in privaten Händen liegt.
In Innsbruck, Salzburg, Linz und Graz war die Situation ein wenig anders. Die Bundesländerflughäfen sind dagegen vor Gericht gezogen und zumindest im Fall des steiermärkischen Airports liegt nun eine rechtskräftige Entscheidung vor. Der Grazer Flughafen war sehrwohl antragsberechtigt. Dem Airport wurden inklusive Zinsen 1,5 Millionen Euro, die die Cofag auszubezahlen hat, zugesprochen.
Eine Maßgebliche Rolle spielte bei der Entscheidung die Eigentümerstruktur des steiermärkischen Airports. Dieser gehört nämlich nicht direkt dem Land bzw. der Stadt Graz, sondern eine Holdinggesellschaft ist dazwischen gespannt. Weiters hält die Messe Graz, die als Genossenschaft organisiert ist sechs Prozent und die GSU ist mit 0,09 Prozent ebenfalls im Boot. Diese Konstellation hat dazu geführt, dass das Gericht entschieden hat, dass der Airport eben nicht komplett in öffentlicher Hand ist, sondern als privatwirtschaftliche GmbH organisiert ist.
Da das Urteil – wie erwähnt – bereits rechtskräftig geworden ist, muss die Cofag eine Gesamtsumme in der Höhe von 1,5 Millionen Euro an den Flughafen Graz ausbezahlen. Die Fördersumme beträgt 1,34 Millionen Euro und der Differenzbetrag sind Verzugszinsen, die vom Gericht rechtskräftig zugesprochen wurden.