Müssen Fluggesellschaften eigentlich einen Fluggast, dessen Tasche an Bord von einem anderen Passagier, der betrunken war und erbrechen musste, beschmutzt wurde, entschädigen? Wenn ja, ist dafür ein Gutschein im Wert von 50 U.S.-Dollar angemessen? Genau dieses Thema wird derzeit in den Vereinigten Staaten von Amerika besonders in Sozialen Medien diskutiert. Der Hintergrund ist leider keine Hypothese, sondern erst vor wenigen Tagen hat sich genau so ein Vorfall ereignet. Eine Dame war mit American Airlines unterwegs und musste neben einer Frau, die ihren Angaben nach betrunken und beleidigend gewesen sein soll, sitzen. Es folgte ein durchaus ekelhafter Vorfall, denn die problematische Person setzte sich irgendwann auf den Boden und musste erbrechen. Dabei soll sie das Handgepäck jener Dame, die sich nun massiv über American Airlines beschwert, getroffen haben. Sowohl die Tasche als auch der Inhalt hätten viel abbekommen und hätten an Bord nur notdürftig gereinigt werden können. Selbstredend: Die Besitzerin musste dies selbst machen. Sie reichte umgehend eine Beschwerde bei American Airlines ein, denn wenn die Frau wäre so stark betrunken gewesen, dass ihr bereits das Bodenpersonal das Einsteigen hätte verweigern müssen. Das war aber nicht der Fall, so dass es aus der Sicht der Betroffenen zum Vorfall gekommen ist. Der U.S.-amerikanische Carrier wollte aber für die Kosten bezüglich Reinigung und Ersatzbeschaffungen nicht aufkommen und schickte der Dame lediglich einen Gutschein über 50 U.S.-Dollar zu. Die Frau postete ihr Erlebnis inklusive der Reaktion von American Airlines auf Social Media. Darauf reagierte der Carrier und schrieb ihr, dass sie doch bitte auf