Passagier erbricht auf Tasche: 50 U.S.-Dollar-Gutschein angemessen?

Passagier erbricht auf Tasche: 50 U.S.-Dollar-Gutschein angemessen?

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Müssen Fluggesellschaften eigentlich einen Fluggast, dessen Tasche an Bord von einem anderen Passagier, der betrunken war und erbrechen musste, beschmutzt wurde, entschädigen? Wenn ja, ist dafür ein Gutschein im Wert von 50 U.S.-Dollar angemessen? 

Genau dieses Thema wird derzeit in den Vereinigten Staaten von Amerika besonders in Sozialen Medien diskutiert. Der Hintergrund ist leider keine Hypothese, sondern erst vor wenigen Tagen hat sich genau so ein Vorfall ereignet. Eine Dame war mit American Airlines unterwegs und musste neben einer Frau, die ihren Angaben nach betrunken und beleidigend gewesen sein soll, sitzen. 

Es folgte ein durchaus ekelhafter Vorfall, denn die problematische Person setzte sich irgendwann auf den Boden und musste erbrechen. Dabei soll sie das Handgepäck jener Dame, die sich nun massiv über American Airlines beschwert, getroffen haben. Sowohl die Tasche als auch der Inhalt hätten viel abbekommen und hätten an Bord nur notdürftig gereinigt werden können. Selbstredend: Die Besitzerin musste dies selbst machen. 

Sie reichte umgehend eine Beschwerde bei American Airlines ein, denn wenn die Frau wäre so stark betrunken gewesen, dass ihr bereits das Bodenpersonal das Einsteigen hätte verweigern müssen. Das war aber nicht der Fall, so dass es aus der Sicht der Betroffenen zum Vorfall gekommen ist. Der U.S.-amerikanische Carrier wollte aber für die Kosten bezüglich Reinigung und Ersatzbeschaffungen nicht aufkommen und schickte der Dame lediglich einen Gutschein über 50 U.S.-Dollar zu. 

Die Frau postete ihr Erlebnis inklusive der Reaktion von American Airlines auf Social Media. Darauf reagierte der Carrier und schrieb ihr, dass sie doch bitte auf ein E-Mail, das man ihr geschickt habe reagieren solle. Bemerkenswert ist auch, dass auf ihre Postings einige Personen geschrieben haben, dass sie in der Vergangenheit von ähnlichen Erbrechensvorfällen betroffen gewesen wären und der Fluggesellschaft, darunter auch American Airlines, angeblich keinerlei Entschädigung, nicht mal einen Gutschein, bekommen hätten. 

Rechtlich ist es auch in den USA eine durchaus knifflige Frage, ob Fluggesellschaften für das Fehlverhalten von anderen Passagieren zur Haftung herangezogen werden können. Beim Personal – Klassiker: der vom Flugbegleiter versehentlich verschüttete Kaffee – ist die Sache sehr eindeutig, denn jeder Mitarbeiter ist ein Erfüllungsgehilfe des Unternehmens und dieses haftet. Ist der Schädiger aber ein anderer Fluggast, so dürfte es auf die genauen Umstände ankommen, ob die Airline ein Mitverschulden trifft oder diese hätte erkennen müssen, dass eine abwendbare Gefahr von einem Mitreisenden ausgegangen ist. Es dürfte sich also um ein aufwendiges Beweisverfahren handeln, dass wenn überhaupt nur dann in Frage kommt, wenn vom tatsächlichen Schädiger nichts zu holen ist oder aber die Fluggesellschaft die Herausgabe der Kontaktdaten verweigert. 

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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