Die Semesterferien stehen vor der Tür. Viele zieht es in die Skigebiete im In- und Ausland, andere weiter weg in den Süden. Niemand wünscht es sich und doch kann es passieren: Eine Grippe, eine andere akute Erkrankung, ein Ski- oder Rodelunfall im Urlaub. Eine verlässliche Partnerin ist in diesem Fall die Österreichische Gesundheitskasse, die für die Versorgung ihrer Versicherten auch am Urlaubsort sorgt. Im Inland ist es einfach: die e-card garantiert österreichweit die Inanspruchnahme von ärztlichen und damit verbundenen notwendigen Leistungen bei allen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, aber auch in den eigenen Gesundheitseinrichtungen vor Ort. In den meisten europäischen Ländern ist zudem der Krankenversicherungsschutz durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte) gewährleistet. Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card. Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, in Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina (in den drei letztgenannten Ländern ist sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechtigung umzutauschen). Dies gilt nicht für Drittstaatsangehörige, wenn sie sich in Dänemark oder der Schweiz aufhalten. Außerhalb Europas Für Reisen in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein, der bei der Arbeitsstelle oder bei der ÖGK aufliegt. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spitalsaufenthalte auf Kosten der Krankenkasse gewährt. Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztliche Leistungen selbst zu bezahlen. Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Viele Leistungen im Urlaub sind oft auch