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Urlaub: Das kann die österreichische E-Card im In- und Ausland

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Die Semesterferien stehen vor der Tür. Viele zieht es in die Skigebiete im In- und Ausland, andere weiter weg in den Süden. Niemand wünscht es sich und doch kann es passieren: Eine Grippe, eine andere akute Erkrankung, ein Ski- oder Rodelunfall im Urlaub. Eine verlässliche Partnerin ist in diesem Fall die Österreichische Gesundheitskasse, die für die Versorgung ihrer Versicherten auch am Urlaubsort sorgt.

Im Inland ist es einfach: die e-card garantiert österreichweit die Inanspruchnahme von ärztlichen und damit verbundenen notwendigen Leistungen bei allen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern, aber auch in den eigenen Gesundheitseinrichtungen vor Ort.

In den meisten europäischen Ländern ist zudem der Krankenversicherungsschutz durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte) gewährleistet. Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card. Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, in Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina (in den drei letztgenannten Ländern ist sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechtigung umzutauschen). Dies gilt nicht für Drittstaatsangehörige, wenn sie sich in Dänemark oder der Schweiz aufhalten.

Außerhalb Europas

Für Reisen in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein, der bei der Arbeitsstelle oder bei der ÖGK aufliegt. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spitalsaufenthalte auf Kosten der Krankenkasse gewährt. Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztliche Leistungen selbst zu bezahlen.

Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Viele Leistungen im Urlaub sind oft auch über Zusatzangebote bei Automobilklubs oder Kreditkartenfirmen abgedeckt. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass auch Krankenrücktransporte aus dem Ausland inkludiert sind. Rückholkosten (zum Beispiel Hubschrauber, Ambulanz-Jet oder Rettungswagen) werden nicht von der ÖGK übernommen.

Wichtig für eine Kostenerstattung

Die ÖGK benötigt eine detaillierte Rechnung. Auf dieser sollten alle medizinischen Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren einzelnen Honoraren angeführt sein. Ebenso ist ein Zahlungsnachweis erforderlich. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80 Prozent des jeweiligen Vertragstarifes (nicht in Rechnungshöhe). Dabei kann es zu großen Differenzen kommen, da die ausländischen Sozialversicherungen andere Tarife haben und private Behandler die Preise frei bestimmen können. Selbstbehalte nach den Rechtsvorschriften des Behandlungsstaates sind selbst zu tragen.

Wer eine private Reiseversicherung abgeschlossen hat, kann von der ÖGK eine Bestätigung über die Kostenerstattung verlangen und mit dieser dann die Restkosten bei der Privatversicherung geltend machen.

Krankentransporte

Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt die Kosten für notwendige Krankentransporte zum nächstgelegenen, geeigneten Behandlungsort. Bei Hubschraubertransporten im Inland ist der Bedarf vorher zu klären.

In jedem Fall ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die den medizinischen Bedarf des Hubschraubertransports bestätigt und von der ÖGK anerkannt wird.

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