März 18, 2024

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März 18, 2024

Auslandseinsatzgebühren kommen Reisende teuer

1,9 Milliarden Euro Verlust: In Deutschland entstehen durch versteckte Gebühren in überhöhten Wechselkursen, hohe Kosten bei internationalen Transaktionen sowie Ausgaben im Ausland von Reisenden. Im Auftrag von Wise hat das Wirtschaftsforschungsunternehmen Capital Economics ermittelt, dass Verbraucher und Unternehmen in Deutschland im letzten Jahr 1,9 Milliarden Euro durch versteckte Gebühren bei internationalen Zahlungen verloren haben – beispielsweise für Reisen, Geschäfte, Bildung oder die Unterstützung von Angehörigen im Ausland. Die versteckten Gebühren, die deutsche Verbraucher im Rahmen persönlicher Ausgaben auf Reisen gezahlt haben, belaufen sich auf 288 Millionen Euro. Für Überweisungen ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland gezahlt summierten sich die Gebühren auf 263 Millionen Euro. Diese versteckten Gebühren entstehen beispielsweise durch Wechselkursaufschläge bei Währungsumrechnungen bei Überweisungen ins Ausland, Bargeldabhebungen oder Zahlungen mit der Karte. Deutsche Unternehmen zahlten sogar rund 1,3 Milliarden Euro an Gebühren Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zahlten vergangenes Jahr 1,3 Milliarden Euro an verstecken Gebühren. Viele Unternehmen werden durch die Kosten und die Komplexität des internationalen Zahlungsverkehrs von einer Expansion ins Ausland abgehalten. Dabei lag der Exportumsatz von deutschen KMU im Jahr 2021 in Drittländer bei über 100 Milliarden Euro.  Das Problem ließe sich lösen, wenn der Markt transparent wäre: Er würde KMUs einen fairen Marktvergleich ermöglichen und den Wettbewerb zwischen den Anbietern fördern. Die KMU werden jedoch derzeit weder in der EU noch in Deutschland durch Transparenzvorschriften geschützt. Wie entstehen versteckte Gebühren? Der Grund für versteckte Gebühren ist meist die Währungsumrechnung, die sogar innerhalb Europas für einen signifikanten Verlust sorgen kann. Denn ein großer Teil

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Betriebsversammlung: Nur 37,14 Prozent der AUA-Mitarbeiter haben teilgenommen

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines beschäftigt rund 3.500 fliegende Mitarbeiter. An der jüngsten Betriebsversammlung, die am vergangenen Donnerstag über die Bühne gegangen ist, haben offiziellen Angaben nach knapp 1.300 fliegende Beschäftigte teilgenommen. Damit haben sich weniger als die Hälfte der Betroffenen für die Anliegen von Betriebsrat und Gewerkschaft Vida interessiert. Auf den ersten Blick ist eine Zusammenkunft von 1.300 Beschäftigten, die unter anderem mit von den Arbeitnehmervertretern gecharterten Bussen ins Multiversum Schwechat gekarrt wurden, durchaus überwältigend. Bedenkt man aber, dass Austrian Airlines eben etwa 3.500 fliegende Mitarbeiter (Piloten und Flugbegleiter zusammenrechnet) beschäftigt, besagt dies auch, dass 2.200 AUA-Mitarbeiter bzw. 62,86 Prozent gar nicht erschienen sind. Generalversammlungen vieler Sportvereine, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, wären gar nicht beschlussfähig, weil weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Natürlich gibt es viele verschiedene Gründe warum man zu einer Mitarbeiterversammlung nicht erscheint, jedoch zählt unter dem Strich, dass lediglich 37,14 Prozent des fliegenden AUA-Personals an der jüngsten Betriebsversammlung teilgenommen haben. Es ist also überhaupt kein Zufall, dass nicht neuerlich ein „spontaner Warnstreik“ beschlossen wurde, denn dieser hätte die Arbeitnehmervertreter durchaus unter Bredouille bringen können. Für einen Streikbeschluss ist eine gewisse Mindestwahlbeteiligung stimmberechtigter Mitarbeiter notwendig. Diese können der Gewerkschaft angehören, jedoch ist das besonders in Firmen mit Betriebsrat keinesfalls ein Muss-Kriterium, denn Mitgliedschaften in Gewerkschaften sind prinzipiell freiwillig. Nimmt aber die ganz überwiegende Mehrheit an einer solchen Abstimmung gar nicht teil, so ist das notwendige Quorum unterschritten und somit kommt kein gültiger Beschluss zu Stande. In einem solchen Fall könnte ein Streikaufruf durchaus

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Mitnahme von Wintersportausrüstung: Das müssen Passagiere beachten

Ein Skiurlaub im März in Europa bietet viele Vorteile: Die Tage werden länger, die Pisten leerer und viele Skigebiete locken mit abwechslungsreichen Veranstaltungen. Um die Fahrtzeit in die Berge zu verkürzen, können Wintersportler auch mit dem Flugzeug Richtung Skigebiet reisen. Wer Angst vor Schneemangel hat, kann auch direkt einen weiteren Weg auf sich nehmen und beispielsweise zu den Rocky Mountains in die USA reisen – dort ist eine wahnsinnige Schneemenge und -qualität garantiert. Aber wie lassen sich das Snowboard oder die Skier im Flieger transportieren? Das Reisen mit besonderen Gepäckstücken kann eine ziemliche Herausforderung sein, denn es gibt einige spezielle Regeln und unterschiedliche Verfahren der Fluggesellschaften, die Sportbegeisterte kennen und einhalten sollten. Das Travel-Tech-Unternehmen AirHelp klärt Reisende auf: Das sollten Sie beachten, wenn Sie Skier oder Snowboard mit in den Flieger nehmen möchten: Das müssen Reisende wissen, wenn die Sportausrüstung verloren geht „Bei Gepäck mit Sportausrüstung treten Menschen normalerweise ihre Reise für einen bestimmten Grund an: Sie möchten ihre Zeit mit Wintersportaktivitäten in einem Skigebiet verbringen. Wenn Snowboard oder Skier bei der Ankunft nicht am Flughafen sind, können Urlauber den eigentlichen Zweck der Reise also nicht genießen. Daher sollten Betroffene zunächst die Ausrüstung, die sie benötigen, mieten, bis das Gepäck geliefert wird – auch wenn es sich dabei um den gesamten Zeitraum handelt. Anschließend können Sportler die Leihgebühr von der Fluggesellschaft einfordern. Dabei ist es wichtig, die Quittung aufzubewahren“, erklärt Nina Staub, Rechtsexpertin bei AirHelp. Staub ergänzt: „Falls Snowboard oder Skier innerhalb von 21 Tagen nicht mehr auftauchen, können Reisende

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