Der Air France-KLM-Konzern hat gegen zwei Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union, in denen Staatshilfen, die in den Jahren 2020 und 2021 gewährt wurden, für illegal erklärt wurden, Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht. Im Dezember 2023 hat das EU-Gericht entschieden, dass die Bewilligung der Staatshilfen, die Frankreich in den Jahren 2020 und 2021 gewährt hatte, rechtswidrig war. Unter anderem hieß es in der Begründung, dass nicht ausreichend sichergestellt wäre, dass die Gelder auch tatsächlich nur zur Stabilisierung von Air France verwendet würden. Dies könne man angesichts der komplexen Konzernstruktur nicht ausschließen. Auch habe die EU-Kommission nicht in ausreichendem Umfang geprüft, ob privatrechtliche Alternativen auf dem Kapitalmarkt zur Verfügung gestanden wären. Jedenfalls haben Air France-KLM und Air France bestätigt, dass gegen die Entscheidungen des EU-Gerichts zwei separate Rechtsmittel beim EuGH eingebracht wurden. Man hofft darauf, dass dieser die Entscheidung der Vorinstanz kippt. Ähnlich ist es auch Lufthansa ergangen, denn auch deren Bewilligung wurde vom EU-Gericht gekippt. Derzeit ist noch keine Entscheidung des Europäischen Höchstgerichts ergangen, jedoch hat der Kranich-Konzern mittlerweile auf Kapitalmarktanleihen umgeschuldet und somit die Staatshilfen zurückbezahlt. Davon ausgenommen sind 150 Millionen Euro, die der Tochtergesellschaft Austrian Airlines in Form eines so genannten nichtrückzahlbaren Zuschusses vom Österreichischen Staat zur Verfügung gestellt wurden. „Air France-KLM erinnert daran, dass Air France-KLM und Air France alle erhaltenen Beihilfen im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen zurückgezahlt haben“, erklärt ein Sprecher der französisch-niederländischen Firmengruppe zu ihren beiden Rechtsmitteln, die beim EuGH eingebracht wurden.