Staatshilfen: Air France-KLM zieht vor den EuGH

Europäischer Gerichtshof (Foto: Cédric Puisney from Brussels).
Europäischer Gerichtshof (Foto: Cédric Puisney from Brussels).

Staatshilfen: Air France-KLM zieht vor den EuGH

Europäischer Gerichtshof (Foto: Cédric Puisney from Brussels).
Werbung

Der Air France-KLM-Konzern hat gegen zwei Entscheidungen des Gerichts der Europäischen Union, in denen Staatshilfen, die in den Jahren 2020 und 2021 gewährt wurden, für illegal erklärt wurden, Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof eingebracht.

Im Dezember 2023 hat das EU-Gericht entschieden, dass die Bewilligung der Staatshilfen, die Frankreich in den Jahren 2020 und 2021 gewährt hatte, rechtswidrig war. Unter anderem hieß es in der Begründung, dass nicht ausreichend sichergestellt wäre, dass die Gelder auch tatsächlich nur zur Stabilisierung von Air France verwendet würden. Dies könne man angesichts der komplexen Konzernstruktur nicht ausschließen. Auch habe die EU-Kommission nicht in ausreichendem Umfang geprüft, ob privatrechtliche Alternativen auf dem Kapitalmarkt zur Verfügung gestanden wären.

Jedenfalls haben Air France-KLM und Air France bestätigt, dass gegen die Entscheidungen des EU-Gerichts zwei separate Rechtsmittel beim EuGH eingebracht wurden. Man hofft darauf, dass dieser die Entscheidung der Vorinstanz kippt. Ähnlich ist es auch Lufthansa ergangen, denn auch deren Bewilligung wurde vom EU-Gericht gekippt. Derzeit ist noch keine Entscheidung des Europäischen Höchstgerichts ergangen, jedoch hat der Kranich-Konzern mittlerweile auf Kapitalmarktanleihen umgeschuldet und somit die Staatshilfen zurückbezahlt. Davon ausgenommen sind 150 Millionen Euro, die der Tochtergesellschaft Austrian Airlines in Form eines so genannten nichtrückzahlbaren Zuschusses vom Österreichischen Staat zur Verfügung gestellt wurden.

„Air France-KLM erinnert daran, dass Air France-KLM und Air France alle erhaltenen Beihilfen im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen zurückgezahlt haben“, erklärt ein Sprecher der französisch-niederländischen Firmengruppe zu ihren beiden Rechtsmitteln, die beim EuGH eingebracht wurden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Redakteur dieses Artikels:

Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Über den Redakteur

Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
[ssba-buttons]

Paywalls mag niemand
– auch Aviation.Direct nicht!

Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee Kaffee einladen.

Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.

Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Verbesserungsvorschläge wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.

Ihr
Aviation.Direct-Team
Paywalls
mag niemand!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Werbung