Betriebsversammlung: Nur 37,14 Prozent der AUA-Mitarbeiter haben teilgenommen

Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).
Airbus A320 (Foto: Jan Gruber).

Betriebsversammlung: Nur 37,14 Prozent der AUA-Mitarbeiter haben teilgenommen

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Die Fluggesellschaft Austrian Airlines beschäftigt rund 3.500 fliegende Mitarbeiter. An der jüngsten Betriebsversammlung, die am vergangenen Donnerstag über die Bühne gegangen ist, haben offiziellen Angaben nach knapp 1.300 fliegende Beschäftigte teilgenommen. Damit haben sich weniger als die Hälfte der Betroffenen für die Anliegen von Betriebsrat und Gewerkschaft Vida interessiert.

Auf den ersten Blick ist eine Zusammenkunft von 1.300 Beschäftigten, die unter anderem mit von den Arbeitnehmervertretern gecharterten Bussen ins Multiversum Schwechat gekarrt wurden, durchaus überwältigend. Bedenkt man aber, dass Austrian Airlines eben etwa 3.500 fliegende Mitarbeiter (Piloten und Flugbegleiter zusammenrechnet) beschäftigt, besagt dies auch, dass 2.200 AUA-Mitarbeiter bzw. 62,86 Prozent gar nicht erschienen sind. Generalversammlungen vieler Sportvereine, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, wären gar nicht beschlussfähig, weil weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind.

Natürlich gibt es viele verschiedene Gründe warum man zu einer Mitarbeiterversammlung nicht erscheint, jedoch zählt unter dem Strich, dass lediglich 37,14 Prozent des fliegenden AUA-Personals an der jüngsten Betriebsversammlung teilgenommen haben. Es ist also überhaupt kein Zufall, dass nicht neuerlich ein „spontaner Warnstreik“ beschlossen wurde, denn dieser hätte die Arbeitnehmervertreter durchaus unter Bredouille bringen können.

Für einen Streikbeschluss ist eine gewisse Mindestwahlbeteiligung stimmberechtigter Mitarbeiter notwendig. Diese können der Gewerkschaft angehören, jedoch ist das besonders in Firmen mit Betriebsrat keinesfalls ein Muss-Kriterium, denn Mitgliedschaften in Gewerkschaften sind prinzipiell freiwillig. Nimmt aber die ganz überwiegende Mehrheit an einer solchen Abstimmung gar nicht teil, so ist das notwendige Quorum unterschritten und somit kommt kein gültiger Beschluss zu Stande. In einem solchen Fall könnte ein Streikaufruf durchaus juristisch angefochten werden. Bei der Lufthansa Group gehört es mittlerweile „zum guten Ton“, dass gegen Streikaufrufe, Betriebsversammlungen und ähnliche Aktivitäten geklagt wird. Lediglich ein einziges Mal gewann der Kranich-Konzern, denn der Vereinigung Cockpit ist vor einigen Jahren ein Formalfehler unterlaufen. Ansonsten blamierte sich die Airline-Gruppe eher vor Gericht, was jedoch keinesfalls ein Hindernis für weitere Klagen darstellt.

Optisch mag es überwältigend wirken, wenn sich etwa 1.300 AUA-Mitarbeiter im Multiversum Schwechat versammeln, jedoch muss man sich gleichzeitig vor Augen halten, dass eben 62,86 Prozent der Mitarbeiter dem Aufruf ihres Betriebsrats und gegebenenfalls ihrer Gewerkschaft nicht gefolgt sind. Geschlossenheit sieht komplett anders aus und leider sind genau solche Dinge dann regelrechtes Futter für die Verhandler der WKO, denn die AUA darf den neuen Kollektivvertrag gar nicht selbst verhandeln, sondern muss sich durch die Wirtschaftskammer vertreten lassen. Stehen also nur 37,14 Prozent der fliegenden AUA-Mitarbeiter hinter den Forderungen ihrer Arbeitnehmervertreter, die sich unbestritten und ganz offensichtlich größte Mühe geben das Maximum für das fliegende Personal der Austrian Airlines heraushandeln zu können? Eine geringe Beteiligung an einer Betriebsversammlung liefert der anderen Seite des Verhandlungstisches schlichtweg nicht gerade Glaubwürdigkeit.

In dieser Woche sollen insgesamt fünf Verhandlungsrunden zwischen Gewerkschaft Vida und Wirtschaftskammer stattfinden. Noch gibt man sich zuversichtlich, dass ein Kompromiss gefunden werden kann. Wenn nicht, dann könnte die Gewerkschaft Vida möglicherweise zur Abstimmung über mögliche Streikmaßnahmen aufrufen. Dann wird sich zeigen, ob bei dieser das erforderliche Quorum erreicht wird oder nicht. Jedenfalls sollten die Betroffenen ihren Arbeitnehmervertreter den Rücken stärken und nicht durch Abwesenheit glänzen.

1 Comment

  • Sascha P , 18. März 2024 @ 13:14

    So eine journalistisch schwache Arbeit und Verzerrung der Realität. Es hätten sich weniger als die Hälfte der Belegschaft für die Anliegen der Betriebsrates interessiert.
    Ich hoffe, Sie merken es selber!?
    Der Betriebsrat vertritt vielmehr die Anliegen der Belegschaft, die in ausgedehnten und ausgearbeiteten Wunschzetteln auf die Situation aller Beschäftigten aufmerksam machen. Vielleicht ist ein kleiner Teil so zufrieden, wie es ist. Es handelt sich dabei um wenige andere, kurz vor der Pension, oder häufig Selbstoptimierer, die immer mit Nutzniessen oder es sich auch so immer richten.
    Alle anderen müssen evtl. eher eingebremst werden. Es waren 1380 Personen anwesend, und Gründe, warum fliegendes Personal nicht zur Gänze vor Ort sein kann oder ist, sind eher in der Abwesenheit von der Homebase aus verschiedenen Gründen, Urlauben oder Krankenständen zu suchen, als im Desinteresse.

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  • Sascha P , 18. März 2024 @ 13:14

    So eine journalistisch schwache Arbeit und Verzerrung der Realität. Es hätten sich weniger als die Hälfte der Belegschaft für die Anliegen der Betriebsrates interessiert.
    Ich hoffe, Sie merken es selber!?
    Der Betriebsrat vertritt vielmehr die Anliegen der Belegschaft, die in ausgedehnten und ausgearbeiteten Wunschzetteln auf die Situation aller Beschäftigten aufmerksam machen. Vielleicht ist ein kleiner Teil so zufrieden, wie es ist. Es handelt sich dabei um wenige andere, kurz vor der Pension, oder häufig Selbstoptimierer, die immer mit Nutzniessen oder es sich auch so immer richten.
    Alle anderen müssen evtl. eher eingebremst werden. Es waren 1380 Personen anwesend, und Gründe, warum fliegendes Personal nicht zur Gänze vor Ort sein kann oder ist, sind eher in der Abwesenheit von der Homebase aus verschiedenen Gründen, Urlauben oder Krankenständen zu suchen, als im Desinteresse.

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