Seit 31. März 2024 sind Bulgarien und Rumänien – zumindest teilweise – Mitglieder des Schengen-Raums. Vorerst fallen die behördlichen Passkontrollen aber nur auf dem Luftweg weg, denn auf dem Land- und Seeweg wird weiterhin kontrolliert. Passagiere, die aus Schengen-Staaten nach Bulgarien oder Rumänien fliegen, werden künftig am Abflugort nicht mehr durch die Polizei kontrolliert. Auch an den Zielorten sind die Kontrollen am 31. März 2024 weggefallen. Dies gilt selbstverständlich auch für die umgekehrten Flugrichtungen. Derzeit profitieren nur Flugreisende davon, dass das Air-Schengen-Abkommen in Kraft getreten ist. Reist man auf dem Landweg, also beispielsweise mit dem Zug, Bus oder Auto, oder auf dem Seeweg nach Rumänien oder Bulgarien ein oder aus, werden weiterhin behördliche Grenzkontrollen durch die Polizei durchgeführt. Hintergrund ist, dass das Schengen-Abkommen derzeit nur auf dem Luftweg gilt. Es handelt sich um einen Kompromiss, den Österreich, das sich massiv gegen die Aufnahme der beiden Staaten in den Schengen-Raum, regelrecht erpresst hat. Die Regierung der Alpenrepublik vertritt die Meinung, dass sowohl Bulgarien als auch Rumänien die Außengrenzen hinsichtlich der Flüchtlinge nicht ausreichend sichern würden. Während man auf dem Landweg massive Bedenken hatte, stemmte man sich nicht gegen den Luftweg. Zwei Tage nach Inkrafttreten hat Innenminister Gerhard Karner am Dienstag den rumänischen Innenminister Cătălin Predoiu zu einem Arbeitsgespräch am Flughafen Wien getroffen. Im Anschluss informierten die beiden Minister gemeinsam mit dem Vorstand der Flughafen Wien AG, Günther Ofner, über die Auswirkungen von Schengen Air, die bereits gesetzten Maßnahmen sowie weitere Initiativen auf europäischer Ebene. „Schengen-Air unterstreicht die gute und auch notwendige