April 16, 2024

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April 16, 2024

Venedig-Eintritt: Tickets können ab 25. April 2024 gebucht werden

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. „Die bereits seit langem angekündigte Eintrittsgebühr tritt nun ab 25. April an bestimmten Tagen in Kraft: Künftig müssen Tagesbesucher ihren Ausflug in die Altstadt vorab online reservieren und eine Eintrittsgebühr von fünf Euro bezahlen. Durch diese Maßnahme sollen Urlauberströme besser gelenkt werden können“, so ÖAMTC Reise-Expertin Yvette Polasek. Reisende müssen künftig vorab ihren Venedig-Ausflug unter https://cda.ve.it/de/ reservieren und bezahlen. Nach der erfolgreichen Bezahlung wird ein QR-Code generiert, der als Ticket fungiert und bei einer Kontrolle vorzuweisen ist. Wer ohne Ticket unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen 50 und 300 Euro rechnen. Ausgenommen von der Gebühr sind Kinder unter 14 Jahren und Übernachtungsgäste, die mindestens eine Nacht in einer Unterkunft in Venedig verbringen. „Wichtig zu beachten ist, dass sich Übernachtungsgäste, sofern sie keinen QR-Code von der Unterkunft erhalten, auch selbst registrieren müssen – wird Name und Adresse der gebuchten Unterkunft angegeben, entfällt die Gebühr und sie erhalten ebenfalls einen QR-Code“, erklärt Polasek. Menschen mit Europäischen Behindertenausweis und deren Betreuer können eine Freistellung der Gebühr durch Vorlage des Ausweises in Anspruch nehmen und müssen sich auch nicht vorab online registrieren.  Zwtl.: 29 Testtage für Eintrittsgebühr – dauerhafte Einführung ab 2025 Um eine reibungslose Einführung der Tagestickets sicherzustellen, testet die Stadtverwaltung vorab die Eintrittsgebühr an 29 Tagen im Jahr 2024. Konkret wird diese Tagesgebühr vom 25. April bis zum 5. Mai 2024 sowie an den nachfolgenden Wochenenden (jeweils Samstag und Sonntag) bis zum 13. und 14. Juli 2024 zu bezahlen sein (mit Ausnahme von 1.

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Newark: Check-in-Agent wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit unter Druck

In den Vereinigten Staaten von Amerika sorgt derzeit der Umstand, dass ein für United Airlines tätiger Check-in-Agent gegen Trinkgeld Gepäckstücke, die zu schwer waren, durchgewunken haben soll, für Aufsehen. Dieser soll am Flughafen New York-Newark arbeiten. Dass die an den Schaltern tätigen Agents einen gewissen Ermessensspielraum haben und bei minimalem Überschreiten des inkludierten Höchstgewichts des Koffers von der Verrechnung von Übergepäckgebühren absehen können, ist allgemein bekannt. Auf diese Kulanz besteht aber kein Rechtsanspruch. Offenbar hat ein für United Airlines am Flughafen Newark tätiger Mitarbeiter das Thema „Ermessensspielraum“ sehr speziell ausgelegt, denn er soll laut lokalen Medienberichten hierfür aktiv „Trinkgeld“ eingefordert haben. Hierzu ist anzumerken, dass die meisten Airlines ihren Beschäftigten die Annahme von Trinkgeldern untersagen. Damit will man besonders in jenen Bereichen, in denen es einen gewissen Ermessenspielraum gibt, erkaufte Entscheidungen des Personals ausschließen. In der alltäglichen Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass besonders Mitarbeitern an Check-In-Schalter Schmiergelder zur Vergabe besserer Sitzplätze oder aber für das Durchwinken zu schwerer Koffer angeboten wird. Zumindest in den USA ist es aber absolut nicht üblich, dass aktiv versucht wird an Schmiergeld unter dem Deckmantel „Trinkgeld“ zu kommen. In lokalen Medienberichten wird ein betroffener Fluggast, der in der vergangenen Woche ab Newark geflogen ist, zitiert. Dieser behauptet, dass sein Koffer an diesem Airport deutlich schwerer gewogen worden wäre als beim Hinflug. Er gibt weiters an, dass er in New York nichts eingekauft habe und der Inhalt Eins zu Eins gleich wäre wie beim Hinflug. Dennoch soll das Gepäckstück auf der Waage deutlich

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München: Erster Lufthansa-A350 mit Allegris-Kabine ist da

Vor wenigen Tagen ist am Flughafen München mit der D-AIXT der erste Airbus A350-900, der mit der Lufthansa-Allegris-Kabine ausrüstet ist, eingetroffen. Das Langstreckenflugzeug wurde am 13. April 2024 von Toulouse an den Stationierungsort München überstellt. Unter der Bezeichnung „Allegris“ versteht Lufthansa das neue Langstrecken-Kabinenprodukt. Eigenen Angaben nach investiert man etwa 2,5 Milliarden Euro in die Umgestaltung der Beförderungsklassen First, Business, Premium-Economy und Economy. Die D-AIXT ist der erste Airbus A350-900, der ab Werk mit der Allegris-Kabine ausgerüstet ist. Eigenen Angaben nach wurde der Überstellungsflug unter Beimischung von so genanntem SAF durchgeführt. Vollständig mit dem Kerosin-Ersatzstoff kann noch nicht geflogen werden, da derzeit nur die Beimischung, nicht jedoch die vollständige Umstellung zugelassen ist. Diesbezüglich wird von vielen Fluggesellschaften durchaus irreführend geworben, da diverse Werbesprüche durchaus die Interpretation zulassen, dass sich ausschließlich SAF im Tank befinden würde. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben schon zahlreiche Anbieter juristische Niederlagen erlitten. Die Lufthansa Group hat insgesamt 27.000 neue Sitze, die im Rahmen des Allegris-Programms in den Maschinentypen Boeing 747-8, 787-9, 777-9 und A350-900 zum Einsatz kommen sollen, bestellt. Der Konzern erwartet sich durch den Umstand, dass es in den einzelnen Reiseklassen unterschiedliche Komfortmöglichkeiten gibt, dass durch zusätzliche Individualisierung höhere Einnahmen generiert werden können. Beispielsweise werden in der First Class so genannte „Suite Plus“ angeboten, die mehr Privatsphäre bieten sollen. In der Economy-Class kommt der Recaro-Sitz CL3810 zum Einsatz. Es handelt sich dabei um das Nachfolgeprodukt des CL3710, der momentan unter anderem in den Dreamlinern von Lufthansa zu finden ist. Derzeit steht fest, dass Lufthansa

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Österreichisches Bundesheer seit 60 Jahren in Zypern

Österreich beteiligt sich seit dem 14. April 1964 mit einem Kontingent an der „United Nations Peacekeeping Force in Cyprus“ (UNFICYP), nachdem im März 1964 der UN- Sicherheitsrat dem damaligen UN-Generalsekretär U Thant das Mandat zur Aufstellung einer über 6.300 Mann starken UN-Friedenstruppe erteilt hatte. Österreich stellte damals ein Feldspital in der Stärke von 55 Personen. Verteidigungsministerin Tanner: „Österreichische Soldaten und Soldatinnen leisteten von Beginn an einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Friedens auf Zypern. Zwischenzeitlich, mit einer Einsatzstärke von über 300 ‚Peacekeepern‘, waren wir auch einer der größten Truppensteller. Dabei stellten die klimatischen Bedingungen eine große Herausforderung in der Einsatzführung dar. Vor allem aber die Spannungen zwischen den Konfliktparteien, forderten von unseren Soldaten und Soldatinnen höchstes diplomatischen Handeln.“ 1972, mit der Verkleinerung des irischen Kontingentes auf Zypern, wuchs das österreichische Kontingent auf Bataillonsstärke, an die 300 Soldaten, auf. Die Spannungen auf der Insel erreichten 1974, mit dem Sturz des zypriotischen Präsidenten Erzbischof Makarios, ihren Höhepunkt. Das österreichische UN- Bataillon war damals mit Teilen in die Kämpfe um den Flughafen Nikosia involviert. Am 14. August fielen drei österreichische „Peacekeeper“ bei Goshi einem türkischen Luftangriff zum Opfer. Insgesamt fielen oder verstarben 16 österreichische Soldaten während ihres Einsatzes auf der Mittelmeerinsel. An die 17.000 österreichische „Peacekeeper“ standen auf Zypern im Einsatz. Mit dem Abzug des österreichischen UN-Bataillons im Jahre 2001, besetzte Österreich noch einige Stabsfunktionen im multinationalen Stab. Aktuell leisten zwei Offiziere und ein Unteroffizier ihren Dienst für den Frieden auf Zypern.

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Invasive Leibesvisitation: Gericht weist Klage gegen Qatar Airways ab

Im Jahr 2020 sorgte Golfcarrier Qatar Airways mit dem Umstand, dass einige weibliche Passagiere bei der Sicherheitskontrolle, die auf dem Flughafen Doha (DOH) durchgeführt wurde, für Aufsehen. Fünf Frauen zogen in Australien vor Gericht, wobei die Klagen nun abgewiesen wurden. Am 2. Oktober 2020 wurde auf dem Hamad-Flughafen der Stadt Doha in einer Damen-Toilette ein Neugeborenes gefunden. Dieses wurde dort zurückgelassen. Unter anderem weibliche Passagiere von Qatar-Airways-Flug QR908 wurden dazu aufgefordert die Maschine zu verlassen. Zunächst wurde den insgesamt 18 Frauen aber nicht gesagt worum es eigentlich geht. Jedenfalls verspätete sich dadurch der Abflug um etwa drei Stunden. Die Betroffenen behaupten, dass sie anschließend einer so genannten invasiven Leibesvisitation unterzogen worden sein sollen. Dieser Umstand führte zu durchaus heftigen Reaktionen in der ganzen Welt. Fünf Frauen zogen in Australien gegen Qatar Airways vor Gericht. Allerdings wies ein Bezirksgericht die Klagen ab. Der zuständige Bezirksrichter hat entschieden, dass gegen Qatar Airways keine Ansprüche geltend gemacht werden, weil der Carrier die Leibesvisitationen weder angeordnet, noch durchgeführt hat. Tatsächlich sollen diese vom Innenministerium von Katar im Rahmen polizeilicher Ermittlungen veranlasst worden sein. Somit handelte es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, die der Fluggesellschaft nicht angelastet werden kann. In weiterer Folge bedeutet das auch, dass die Frauen allenfalls gegen den Staat Katar, nicht jedoch gegen die staatliche Fluggesellschaft klagen können. Der Richter wies auch die Behauptung der Klägerinnen, dass Qatar Airways Einfluss hätte nehmen können zurück. In der Urteilsbegründung schreibt er unter anderem, dass es durchaus „phantasievoll“ wäre, dass Airline-Mitarbeiter in irgendeiner Form in

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OGH kippt Opodo-Prime-Abo-Verkauf

Wer bei einer Reisebuchung über die Buchungsplattform Opodo auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft angedreht bekam, kann jetzt das Geld zurückfordern. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der AK Recht: Der gleichzeitige Abschluss einer kostenpflichtigen Opodo-Prime-Mitgliedschaft von rund 75 Euro bei einer Reisebuchung ist ungültig. Konsumenten können das Geld mit dem AK Musterbrief zurückfordern. Zudem sind alle elf von der AK geklagten Klausen ungültig, zum Beispiel auch eine Klausel zur weiteren automatischen Abo-Verlängerung. Mehr als eine Reise gebucht: Bei einer Reisebuchung hat Opodo Konsumenten unmittelbar vor Bestätigung des Buttons „jetzt kaufen“ nicht noch einmal ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Opodo-Prime-Abo, insbesondere die Kostenpflicht hingewiesen. Bloß im Kleingedruckten fand sich ein Hinweis, dass nach dem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG). Das Abo kam daher nie gültig zustande. Konsumenten können nun den Mitgliedsbeitrag zurückfordern. Die AK hat außerdem elf Klauseln geklagt und Recht bekommen. Die praxisrelevantesten rechtswidrigen Klauseln der Buchungsplattform Opodo (Stand September 2021): Ungültiges Abo: Die Buchung einer Reise wurde von Opodo zu Unrecht auch als Abschluss eines kostenpflichtigen Prime-Abos gewertet. Die automatische Abbuchung von 74,99 Euro ist zu Unrecht erfolgt. Konsumenten können das Geld mit dem AK Musterbrief zurückfordern. Ungültige Abo-Verlängerung: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war beim Opodo-Prime-Abo auch eine automatische Verlängerung dieser Mitgliedschaft festgelegt, wenn Konsumenten nicht rechtzeitig gekündigt hatten. Für eine automatische Vertragsverlängerung gibt es jedoch klare Voraussetzungen: Sowohl im Vertrag als auch faktisch müssen Verbrauchern auf eine bevorstehende Verlängerung des Vertrags hingewiesen werden. Zudem müssen sie in angemessener

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