Invasive Leibesvisitation: Gericht weist Klage gegen Qatar Airways ab

Boeing 787-9 (Foto: Steffen Lorenz).
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Invasive Leibesvisitation: Gericht weist Klage gegen Qatar Airways ab

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Im Jahr 2020 sorgte Golfcarrier Qatar Airways mit dem Umstand, dass einige weibliche Passagiere bei der Sicherheitskontrolle, die auf dem Flughafen Doha (DOH) durchgeführt wurde, für Aufsehen. Fünf Frauen zogen in Australien vor Gericht, wobei die Klagen nun abgewiesen wurden.

Am 2. Oktober 2020 wurde auf dem Hamad-Flughafen der Stadt Doha in einer Damen-Toilette ein Neugeborenes gefunden. Dieses wurde dort zurückgelassen. Unter anderem weibliche Passagiere von Qatar-Airways-Flug QR908 wurden dazu aufgefordert die Maschine zu verlassen. Zunächst wurde den insgesamt 18 Frauen aber nicht gesagt worum es eigentlich geht. Jedenfalls verspätete sich dadurch der Abflug um etwa drei Stunden.

Die Betroffenen behaupten, dass sie anschließend einer so genannten invasiven Leibesvisitation unterzogen worden sein sollen. Dieser Umstand führte zu durchaus heftigen Reaktionen in der ganzen Welt. Fünf Frauen zogen in Australien gegen Qatar Airways vor Gericht. Allerdings wies ein Bezirksgericht die Klagen ab.

Der zuständige Bezirksrichter hat entschieden, dass gegen Qatar Airways keine Ansprüche geltend gemacht werden, weil der Carrier die Leibesvisitationen weder angeordnet, noch durchgeführt hat. Tatsächlich sollen diese vom Innenministerium von Katar im Rahmen polizeilicher Ermittlungen veranlasst worden sein. Somit handelte es sich um eine hoheitliche Tätigkeit, die der Fluggesellschaft nicht angelastet werden kann. In weiterer Folge bedeutet das auch, dass die Frauen allenfalls gegen den Staat Katar, nicht jedoch gegen die staatliche Fluggesellschaft klagen können.

Der Richter wies auch die Behauptung der Klägerinnen, dass Qatar Airways Einfluss hätte nehmen können zurück. In der Urteilsbegründung schreibt er unter anderem, dass es durchaus „phantasievoll“ wäre, dass Airline-Mitarbeiter in irgendeiner Form in Handlungen der Polizei hätten eingreifen können.

Für die fünf Frauen wird es nun teuer, denn sie haben nicht nur den Prozess gegen die Fluggesellschaft verloren, sondern sie müssen dieser auch die Prozesskosten ersetzen. Der Richter wies aber darauf hin, dass die Möglichkeit besteht gegen den Staat Katar und/oder den beauftragten Flughafenbetreiber zu klagen. Noch ist völlig offen, ob die Frauen dies angesichts der Niederlage, die gegen Qatar Airways erlitten wurde, tatsächlich tun werde.

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Amely Mizzi ist Executive Assistant bei Aviation Direct Malta in San Pawl il-Baħar. Zuvor war sie im Bereich Aircraft and Vessel Financing bei einem Bankkonzern tätig. Sie gilt als sprachliches Talent und spricht sieben Sprachen fließend. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten in Österreich auf der Schipiste und im Sommer an Mittelmeerstränden quasi vor der Haustür auf Gozo.
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