
Gepäckverlust im Flugverkehr: Rechte und Pflichten von Reisenden
Jährlich erleben Millionen von Reisenden weltweit einen der größten Albträume während ihrer Reise: den Verlust ihres Gepäcks. Diese unangenehme Erfahrung kann nicht nur den Urlaub vermiesen, sondern auch erhebliche finanzielle und emotionale Belastungen mit sich bringen. Trotz moderner Technologien und verbesserter Logistik bleibt der Verlust von Gepäckstücken ein häufiges Problem in der Luftfahrt. Doch welche Schritte müssen unternommen werden, um den Schaden zu minimieren, und welche Rechte haben betroffene Passagiere? Der nachstehende Artikel beleuchtet die wichtigsten Maßnahmen und Fristen, die es im Falle eines Gepäckverlustes oder einer Gepäckbeschädigung zu beachten gilt, und gibt praktische Tipps, um den Schaden möglichst gering zu halten. Der erste Schritt: Verlustmeldung direkt am Flughafen Der erste Schritt bei einem Gepäckverlust beginnt noch am Flughafen. Nikolaus Authried, Leiter der Rechtsberatung des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclubs (ÖAMTC), betont die Bedeutung einer sofortigen Verlustmeldung. Hierfür muss das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt werden, welches am Gepäckdienstschalter erhältlich ist. Das Formular dient als offizieller Nachweis des Gepäckverlustes und ist eine unerlässliche Grundlage für alle weiteren Schritte. Wichtig ist, dass dieses Dokument sorgfältig aufbewahrt wird, da es bei späteren Ansprüchen eine zentrale Rolle spielt. Die schriftliche Schadenmeldung: Ein Muss für den Anspruch Das Ausfüllen des PIR-Formulars allein reicht jedoch nicht aus. Um tatsächlich Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, ist eine schriftliche Meldung des Vorfalls bei der Airline erforderlich. Dies muss zeitnah erfolgen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die Ansprüche verfallen. Besonders wichtig sind hierbei die strengen Fristen, die einzuhalten sind: Bei beschädigtem Gepäck muss der Schaden spätestens








