
Warnstreik am Flughafen München: Hunderte Flüge fallen aus
Am Donnerstag und Freitag (27. und 28. Februar 2025) kommt es am Flughafen München zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr. Aufgrund eines Warnstreiks werden nach aktuellen Berichten fast alle geplanten Flüge gestrichen. Der Flughafen München zählt zu den wichtigsten Luftverkehrsdrehkreuzen Deutschlands, sodass zahlreiche Passagiere – darunter Geschäftsreisende und Urlauber – betroffen sind. Viele Reisende sind unsicher, ob sie umbuchen sollten oder welche Rechte ihnen im Falle einer Annullierung oder Verspätung zustehen. Fluggäste sollten sich zunächst an ihre Airline oder bei Pauschalreisen an den Reiseveranstalter wenden. Eine vorschnelle Umbuchung auf eigene Kosten kann riskant sein, da sie möglicherweise nicht erstattet wird, wenn der ursprüngliche Flug doch stattfindet. Werden Flüge gestrichen, sind die Airlines verpflichtet, ihren Kunden eine alternative Beförderung anzubieten. Dies kann eine Umbuchung auf einen späteren Flug oder ein anderes Verkehrsmittel wie die Bahn sein. Zudem steht Passagieren ab einer Abflugverspätung von mehr als zwei Stunden eine Verpflegung zu, bei längeren Verzögerungen auch eine Hotelunterbringung. Ein finanzieller Ausgleich ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die europäische Fluggastrechteverordnung sieht Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro bei Annullierungen oder mehrstündigen Verspätungen vor – allerdings nur, wenn die Ursache nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Ob ein Streik als solcher gilt, hängt von der individuellen Prüfung des Falls ab. Zudem sind Airlines verpflichtet, gestrandete Passagiere am Urlaubsort zu betreuen und bei einer notwendigen Übernachtung die Kosten für eine Unterkunft zu übernehmen.



