August 12, 2025

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August 12, 2025

Flügelkollision in Atlanta: Delta-Maschine beschädigt stehendes Flugzeug bei Rangier-Manöver

Auf dem Hartsfield-Jackson International Airport (ATL) in Atlanta ist es am 10. August 2025 zu einem Zwischenfall gekommen, bei dem der Flügel einer startbereiten Boeing 757-200 von Delta Air Lines mit dem Flügel eines am Flugsteig geparkten Flugzeugs kollidierte. Das Unglück ereignete sich, als das Flugzeug für Flug DL1830 nach Guatemala-Stadt vom Flugsteig geschoben wurde. Obwohl niemand verletzt wurde, mußten alle 192 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder das Flugzeug verlassen, was zu einer erheblichen Verspätung führte. Dieser Vorfall ist der jüngste in einer Reihe ähnlicher Kollisionen in den Vereinigten Staaten in den letzten Monaten und wirft Fragen über die Sicherheit von Bodenmanövern auf den immer belebteren Flughäfen auf. Der Vorfall im Detail: Ein Rangierfehler mit Folgen Der Zwischenfall ereignete sich gegen 10.30 Uhr Ortszeit am Flughafen Atlanta, einem der verkehrsreichsten Flughäfen der Welt. Flug DL1830, der sich auf dem Weg zum internationalen Flughafen La Aurora in Guatemala-Stadt (GUA) befand, wurde gerade vom Flugsteig weggeschoben. Während dieses Manövers, das unter der Aufsicht von Bodenpersonal und unter Einsatz einer speziellen Schleppmaschine durchgeführt wird, streifte die Flügelspitze der Boeing 757-200 ein anderes, geparktes Flugzeug. Die andere betroffene Maschine gehörte ebenfalls der Fluggesellschaft Delta Air Lines, war zum Zeitpunkt der Kollision jedoch unbesetzt, so die Berichte. Die genauen Details des beschädigten Flugzeugs sind derzeit nicht bekannt. Glücklicherweise gab es bei der Kollision keine Verletzten. Die Sicherheit aller Beteiligten hatte oberste Priorität. Dennoch hatte der Vorfall erhebliche Auswirkungen auf die Reisenden von Flug DL1830. Alle 192 Passagiere und die sechs Besatzungsmitglieder mußten das Flugzeug wieder verlassen.

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Lufthansa nimmt Nonstopflüge von München nach Riad wieder auf

Die Fluggesellschaft Lufthansa wird ab dem 26. Oktober 2025 wieder Nonstop-Flüge von München nach Riad, der Hauptstadt Saudi-Arabiens, anbieten. Der Flug (Kennung LH640) wird dreimal wöchentlich um 21:45 Uhr starten und am Folgetag um 4:50 Uhr Ortszeit in Riad landen. Der Rückflug ist für 6:25 Uhr mit Ankunft in München um 10:25 Uhr geplant. Zum Einsatz kommt ein Airbus A350-900 mit 293 Sitzplätzen in drei Klassen. Die Wiederaufnahme der Verbindung fällt mit dem 65. Jubiläum des Erstfluges von Lufthansa nach Saudi-Arabien in diesem Jahr zusammen. Gemeinsam mit den Konzernschwestern Eurowings und ITA Airways bedient die Lufthansa Group neben Riad auch die saudi-arabischen Städte Dammam und Jeddah. Die drei Fluggesellschaften bieten künftig insgesamt 22 wöchentliche Abflüge in Richtung Saudi-Arabien an und fliegen insgesamt über 120-mal pro Woche in die Region. Riad, die Hauptstadt Saudi-Arabiens, ist eine stetig wachsende Metropole mit knapp acht Millionen Einwohnern und gilt als zentraler Knotenpunkt des Landes. Die Stadt ist Schauplatz zahlreicher Bauprojekte und kultureller Entwicklungen. Ihre Bedeutung soll durch zukünftige Großveranstaltungen weiter steigen: Riad wird 2030 die Weltausstellung Expo ausrichten und im Jahre 2034 die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft der Herren. Diese Entwicklungen sind mit einem wachsenden Bedarf an internationalen Flugverbindungen verbunden. Für Fluggäste bietet die neue Verbindung ab dem Drehkreuz München Anschlußmöglichkeiten zum weltweiten Netzwerk von Lufthansa. Die Flugzeiten sind auf eine optimale Anbindung an das globale Streckennetz abgestimmt. Mit der neuen Route stärkt die Lufthansa Group ihre Präsenz in der Golfregion und reagiert auf die zunehmende Nachfrage nach Reisen zwischen Europa und Saudi-Arabien.

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Neuer Akteur am Himmel: Amelia Executive sichert sich österreichisches AOC

Die Fluggesellschaft Amelia Executive, ein neuer Stern am Himmel des Executive- und Medizin-Charterflugverkehrs, hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Am 28. Juli 2025 erhielt das Unternehmen von der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control das offizielle Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) sowie die Betriebslizenz (OL). Dieser Schritt ermöglicht es Amelia Executive, ihre Operationen zu erweitern und eine eigene Flugzeugflotte unter österreichischer Flagge zu betreiben. Die Aufnahme eines fast 20 Jahre alten Learjet 45 (OE-GRD) in die Flotte markiert den ersten Schritt in dieser neuen Ära. Während die Airline bereits seit Juni mit einem virtuellen Betreibermodell agiert, plant sie nun die Überführung eines speziell konfigurierten Airbus A319 auf das neue AOC. Dieser strategische Schritt positioniert Amelia Executive als ernstzunehmenden Akteur in einem wachsenden Marktsegment. Ein neuer Startpunkt: Das österreichische AOC als strategische Grundlage Die Erteilung des österreichischen Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) ist für Amelia Executive von zentraler Bedeutung. Bisher operierte die Fluggesellschaft als sogenannter „virtueller Betreiber“, was bedeutet, daß sie Flugzeuge anbot, die jedoch unter dem AOC einer anderen Fluggesellschaft flogen. In diesem Fall handelte es sich um die slowenische Amelia International. Mit dem eigenen AOC ist Amelia Executive nun eine vollwertige Fluggesellschaft, die Flugzeuge in ihrer eigenen Verantwortung betreiben kann. Dieser Schritt ist nicht nur ein administrativer, sondern auch ein strategischer. Ein eigenes AOC ermöglicht eine höhere Flexibilität in der Flottenplanung und -nutzung, eine direktere Kontrolle über die Betriebsstandards und eine stärkere Markenbildung. Der verantwortliche Manager Thomas Dannoville bestätigte, daß die Fluggesellschaft nun die volle Kontrolle über ihre Operationen besitzt. Der erste Flugzeugtyp, der unter dem neuen österreichischen

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Analyse zeigt Zunahme von registrierten Unwetterereignissen seit 2020

Eine aktuelle Analyse eines Energieunternehmens, basierend auf Daten der European Severe Weather Database (ESWD), zeigt eine kontinuierliche Zunahme der Zahl registrierter Unwetterereignisse in Europa seit 2020. Für die Untersuchung wurden über 173.000 bestätigte Meldungen aus 37 Ländern ausgewertet, die sich auf die Monate Mai bis September der vergangenen 15 Jahre bezogen. Im Fokus standen dabei Kategorien wie Hagel, Starkregen, Tornados, schwere Windböen, starke Schneefälle und Schadensblitze. Die Auswertung der Gesamtzahl der gemeldeten Unwetterereignisse zeigt, daß Polen mit 38.157 registrierten Fällen an der Spitze liegt, gefolgt von Deutschland mit 34.911. Demgegenüber verzeichneten populäre Reiseländer wie Frankreich (15.222) und Italien (15.219) deutlich weniger Fälle. Auch in Österreich (8.653), Tschechien (7.057) und Spanien (4.751) wurden geringere Zahlen ermittelt. Die Analyse zeigt somit eine Konzentration von Wetterereignissen in bestimmten Regionen Europas, während andere Länder vergleichsweise ruhigere Sommerwetterlagen aufweisen. Bei der Betrachtung der Unwetterarten über alle Länder hinweg sind schwere Windböen mit 34,78 Prozent am häufigsten. Starkregen folgt mit 28,85 Prozent, dicht dahinter liegt großer Hagel mit 26,86 Prozent. Seltene Ereignisse waren Schadensblitze (6,37 Prozent) und Tornados (3,07 Prozent). Auf nationaler Ebene gibt es deutliche Unterschiede: In Irland dominiren Windböen mit einem Anteil von 88,29 Prozent, während in Belgien Starkregen (58,02 Prozent) und in Armenien großer Hagel (88,44 Prozent) die häufigsten gemeldeten Unwetterereignisse darstellen. Die Entwicklung über die Jahre zeigt einen klaren Trend: Waren es 2020 noch 9.525 registrierte Fälle, so stieg die Zahl bis 2024 auf 24.954 an. Der Negativrekord wurde jedoch im Jahre 2023 mit 30.331 Meldungen erreicht. Diese Zahlen liegen deutlich über

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Verbraucherschützer fordern kostenfreien Kabinenkoffer, Airlines wehren sich

Die Auseinandersetzung um die Mitnahme von Handgepäck im Flugzeug hat eine neue Dimension erreicht. Verbraucherschutzverbände aus ganz Europa, angeführt vom deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ziehen vor Gericht, um Fluggesellschaften zu zwingen, ihren Passagieren mehr kostenfreien Platz für ihr Handgepäck in der Kabine zu gewähren. Die Airlines, allen voran die Billigfluggesellschaften, beharren jedoch auf ihren restriktiven Regelungen und argumentieren mit der Effizienz des Betriebs und der Freiheit, Tarife nach dem Baukastenprinzip zu gestalten. Im Kern geht es um die Auslegung von EU-Vorschriften und die Frage, was als „angemessenes Handgepäck“ gilt. Die Airlines nutzen den Platz über den Sitzen zunehmend als Einnahmequelle, während Verbraucherverbände dies als „Kostenfalle“ für ahnungslose Reisende anprangern. „Kostenfalle“ Handgepäck: Die rechtliche Auseinandersetzung Der vzbv hat gemeinsam mit europäischen Partnern eine Offensive gegen die Handgepäckpolitik der Fluggesellschaften gestartet. Die Verbraucherschützer argumentieren, daß die derzeitigen Regelungen, bei denen oft nur eine kleine Tasche kostenfrei mitgenommen werden darf, nicht den Erwartungen und Bedürfnissen der Reisenden entsprechen. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, spricht von „Kostenfallen“, die insbesondere Passagiere treffen, die erst am Flugsteig bemerken, daß ihr Gepäck zu groß ist, und dann teure Aufpreise zahlen müssen. Die EU-Gesetzgebung bleibt bei der Definition von „angemessenem Handgepäck“ vage, und genau diese Unbestimmtheit machen sich die Airlines zunutze. Der vzbv fordert, daß neben einer kleinen persönlichen Tasche auch ein Rollkoffer mit den empfohlenen Maßen des Airline-Weltverbands IATA (bspw. 55x40x20 cm, was einer Außenlänge von 115 cm entspricht) kostenfrei in die Kabine mitgenommen werden darf. Rollkoffer in dieser Größe werden seit Jahren als Handgepäck verkauft,

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Deutsche Luftfahrt erholt sich nur langsam – Branchenverbände üben Kritik

Die deutschen Flughäfen verzeichneten im ersten Halbjahr 2025 insgesamt 99,4 Millionen Passagiere. Diese Zahl liegt 15,8 Prozent unter den Werten des Jahres 2019. Wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) in seinen Halbjahreszahlen feststellt, belegt Deutschland damit im europäischen Vergleich den 28. Rang von 31 Ländern bei der Erholung des Flugverkehrs. Branchenverbände, darunter das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), äußern daraufhin Bedenken und kritisieren die Standortbedingungen in Deutschland. Michael Hoppe, der Vorsitzende von BARIG, führt die langsame Erholung auf die seiner Ansicht nach „unerträglich hohen“ Standortkosten zurück, für die er den Staat verantwortlich macht. Als Folge davon werde im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern immer weniger von und nach Deutschland geflogen. Nach Auffassung des Verbandes hat diese Entwicklung schwerwiegende Nachteile für die Wirtschaft, da mangelnde Konnektivität und verringerte Kapazitäten die Mobilität, den Warenverkehr und die Industrie belasten. Güter müßten vermehrt über ausländische Flughäfen und dann per LKW nach Deutschland transportirt werden. BARIG fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Konkret wird eine spürbare Absenkung der Luftverkehrsteuer gefordert, welche im Koalitionsvertrag der Regierung bereits vorgesehen gewesen sei. Hoppe erklärt, daß eine solche Maßnahme Anreize für Wirtschaft und Wachstum schaffen würde. Er kritisiert die Bundesregierung dafür, untätig zu bleiben, und verweist auf einen jüngsten Kabinettsbeschluß, die Luftverkehrsteuer auch im kommenden Jahr nicht zu senken. Der Branchenverband prognostiziert, daß sich diese unerfreuliche Entwicklung auch im zweiten Halbjahr weiter fortsetzen wird, so daß die Erholung des Luftverkehrs in Deutschland weiterhin ausbleibe. In anderen europäischen Ländern seien die Passagierzahlen des Jahres 2019 längst wieder

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