Overhead-Bin Airbus A320neo (Foto: Jan Gruber).
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Verbraucherschützer fordern kostenfreien Kabinenkoffer, Airlines wehren sich

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Die Auseinandersetzung um die Mitnahme von Handgepäck im Flugzeug hat eine neue Dimension erreicht. Verbraucherschutzverbände aus ganz Europa, angeführt vom deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), ziehen vor Gericht, um Fluggesellschaften zu zwingen, ihren Passagieren mehr kostenfreien Platz für ihr Handgepäck in der Kabine zu gewähren.

Die Airlines, allen voran die Billigfluggesellschaften, beharren jedoch auf ihren restriktiven Regelungen und argumentieren mit der Effizienz des Betriebs und der Freiheit, Tarife nach dem Baukastenprinzip zu gestalten. Im Kern geht es um die Auslegung von EU-Vorschriften und die Frage, was als „angemessenes Handgepäck“ gilt. Die Airlines nutzen den Platz über den Sitzen zunehmend als Einnahmequelle, während Verbraucherverbände dies als „Kostenfalle“ für ahnungslose Reisende anprangern.

„Kostenfalle“ Handgepäck: Die rechtliche Auseinandersetzung

Der vzbv hat gemeinsam mit europäischen Partnern eine Offensive gegen die Handgepäckpolitik der Fluggesellschaften gestartet. Die Verbraucherschützer argumentieren, daß die derzeitigen Regelungen, bei denen oft nur eine kleine Tasche kostenfrei mitgenommen werden darf, nicht den Erwartungen und Bedürfnissen der Reisenden entsprechen. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, spricht von „Kostenfallen“, die insbesondere Passagiere treffen, die erst am Flugsteig bemerken, daß ihr Gepäck zu groß ist, und dann teure Aufpreise zahlen müssen.

Die EU-Gesetzgebung bleibt bei der Definition von „angemessenem Handgepäck“ vage, und genau diese Unbestimmtheit machen sich die Airlines zunutze. Der vzbv fordert, daß neben einer kleinen persönlichen Tasche auch ein Rollkoffer mit den empfohlenen Maßen des Airline-Weltverbands IATA (bspw. 55x40x20 cm, was einer Außenlänge von 115 cm entspricht) kostenfrei in die Kabine mitgenommen werden darf. Rollkoffer in dieser Größe werden seit Jahren als Handgepäck verkauft, doch auf den meisten Direktflügen, insbesondere bei den sogenannten „Billigfliegern“, kosten sie einen erheblichen Aufpreis, der laut einer Untersuchung des europäischen Verbraucherverbands BEUC zwischen 6 und 75 Euro liegen kann.

Die Verbraucherschützer haben in diesem Kontext eine Reihe von Direktfliegern abgemahnt. Darunter Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, Easyjet, Wizz und Vueling. Gegen die letzten drei Fluggesellschaften wurden bereits Klagen vor deutschen Gerichten eingereicht. Parallel dazu gibt es auf der europäischen Ebene in Brüssel eine Auseinandersetzung zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten über die künftigen Fluggastrechte, was auf eine umfassendere Debatte in diesem Bereich hindeutet.

Airlines verteidigen ihr Geschäftsmodell: Effizienz gegen Konsumenteninteressen

Die Fluggesellschaften und ihre Verbände, wie der europäische Verband Airlines for Europe (A4E) und der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), weisen die Forderungen der Verbraucherschützer zurück. Ihr zentrales Argument lautet, daß die günstigen Basistarife, die nur ein kleines Handgepäckstück umfassen, von Millionen von Passagieren bewußt gebucht werden. Die Kunden hätten die Wahl, zusätzliche Leistungen wie größeres Handgepäck oder Aufgabegepäck dazuzubuchen. Würde man die Handgepäckregeln ändern und die Mitnahme eines Koffers kostenfrei gestalten, müßten diese Kosten auf alle Passagiere umgelegt werden, was die Basistarife verteuern würde.

A4E-Mitglieder haben kürzlich erklärt, nach der Sommersaison ein einheitliches Mindestmaß von 40x30x15 cm umsetzen zu wollen. Großzügigere Regelungen, die einige Fluggesellschaften in der Vergangenheit hatten, sollen nach Ermessen der Airlines weiterhin gelten.

Interne Dokumente und Aussagen, wie jene von Easyjet, deuten zudem darauf hin, daß die strengen Handgepäckregeln auch operative Vorteile mit sich bringen. Weniger Handgepäck in der Kabine führe zu einem effizienteren Boarding und zu einer höheren Pünktlichkeit, da die Flugzeuge schneller startklar gemacht werden können. Wenn zu viele große Gepäckstücke mit an Bord genommen werden, kommt es oft zu Verzögerungen, weil die Gepäckfächer überfüllt sind und die letzten Gepäckstücke doch noch eingecheckt werden müssen.

Platz in der Kabine: Eine Frage der Konfiguration

Die Debatte wird zusätzlich durch die physische Verfügbarkeit von Platz in den Flugzeugkabinen befeuert. Flugzeugbauer wie Airbus und Boeing bieten Airlines die Möglichkeit, größere Gepäckfächer, die sogenannten „bins“, einzubauen. Airbus wirbt sogar mit dem Slogan „Es gibt genug Platz für alle“, und verspricht, daß die großen Fächer den Boarding-Prozeß um bis zu sechs Minuten verkürzen können. Für eine Ryanair-Standard-Maschine des Typs 737 MAX 8 mit 197 Sitzen gibt Boeing eine Kapazität von 174 Gepäckstücken an.

Doch dieser Platz muß nicht zwangsläufig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Konfiguration der Kabine und die Preisgestaltung für Zusatzleistungen liegen allein in der Hand der Fluggesellschaften. Airbus stellt den Airlines sogar Einnahmen in Höhe von bis zu 500.000 US-Dollar pro Flugzeug in Aussicht, wenn sie größere Fächer einbauen und den Platz für zusätzliches Handgepäck verkaufen.

Fluggesellschaften wie Lufthansa und Condor verfolgen auf einigen Strecken eine andere Politik. Bei diesen Netzairlines ist auf Kurz- und Mittelstrecken, die als Zubringer für Langstreckenflüge dienen, in der Regel ein kleiner Koffer und eine persönliche Tasche im Ticketpreis enthalten. Dies liegt daran, daß die vielen Umsteiger kein separates Handgepäck-Modell benötigen sollen. Im günstigsten Tarif auf touristischen Zielen oder Langstrecken jedoch gilt auch hier oft die Einschränkung auf nur ein kleines Handgepäckstück. Die Entscheidung des vzbv, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, könnte die Weichen für die Zukunft des Handgepäcks stellen. Die Gerichte müssen nun klären, ob die Handgepäckpolitik der Airlines mit den europäischen Vorschriften vereinbar ist und ob die als „Kostenfallen“ angeprangerten Praktiken rechtens sind.

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