Februar 28, 2026

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Februar 28, 2026

Hotelvereinigung fordert Ladenöffnung an Feiertagen während des Song Contests

Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) fordert angesichts des bevorstehenden Eurovision Song Contests (ESC) in Wien eine vorübergehende Lockerung der Ladenöffnungszeiten. Alexander Ipp, Vorsitzender der Wiener ÖHV-Landesgruppe, kritisierte, dass der Handel am Feiertag Christi Himmelfahrt sowie am darauffolgenden Sonntag geschlossen bleiben muss. Nach Ansicht der Hotelvertreter entgehe der Stadt dadurch eine erhebliche Wertschöpfung, da sich Wien während des internationalen Großereignisses nicht als moderne Metropole präsentieren könne. Die ÖHV plädiert dafür, den Handel aus einem „Dornröschenschlaf“ zu wecken, um den tausenden internationalen Gästen ein umfassendes Serviceangebot zu ermöglichen. In der Debatte wirft die ÖHV der Gewerkschaft eine rückwärtsgewandte Haltung vor. Ipp argumentiert, dass starre Schließzeiten vor allem Online-Giganten begünstigen würden, zu denen die Kaufkraft abfließe. Während der lokale Handel durch gesetzliche Verbote eingeschränkt werde, könnten internationale Plattformen rund um die Uhr Umsätze generieren. Die Hotelvereinigung sieht hierin eine Gefahr für Arbeitsplätze am Standort Wien. Die Gewerkschaft hingegen beharrt traditionell auf dem arbeitsfreien Sonntag als hohes Gut des Arbeitnehmerschutzes und warnt vor einer schleichenden Aushöhlung der Ruhezeiten, was bereits bei früheren Anlässen zu heftigen politischen Auseinandersetzungen führte. Als Beleg für die Machbarkeit liberalisierter Öffnungszeiten führt die ÖHV den 8. Dezember an, an dem Geschäfte in Österreich unter bestimmten Bedingungen öffnen dürfen. Laut Ipp funktioniere dieses Modell auf Basis von Freiwilligkeit und zeige, dass unternehmerische Freiheit nicht zwangsläufig zu Lasten der Beschäftigten gehe. Die Hotelvereinigung fordert für die Zeit des Song Contests eine „Fluidität der Öffnungszeiten“, die über 72 Stunden hinausgehen solle, um der Vielfalt und den Bedürfnissen der ESC-Community gerecht zu werden. Aktuelle Studien

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Diplomatischer Dissens im Luftraum: Kreistag Waldshut leistet Widerstand gegen Schweizer Flugroutenpläne

Der langjährige Konflikt um den Fluglärm im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Der Kreistag des Landkreises Waldshut hat sich in einer wegweisenden Sitzung geschlossen gegen die aktuellen Pläne zur Änderung der Flugrouten am Flughafen Zürich-Kloten ausgesprochen. Hintergrund ist die Wiederaufnahme von Verfahren durch das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt, die eine dauerhafte Umleitung von Flugbewegungen über südbadisches Territorium vorsehen. Die Lokalpolitik im Kreis Waldshut sieht darin eine einseitige Belastung der deutschen Grenzregion und fordert die Bundesregierung in Berlin auf, die Verhandlungen über einen rechtssicheren Staatsvertrag umgehend wiederaufzunehmen. Landrat Martin Kistler verdeutlichte, dass die geplante Routenführung zulasten der Bevölkerung nicht hinnehmbar sei, insbesondere da einige Gemeinden nur etwa 30 Kilometer vom internationalen Drehkreuz entfernt liegen. Während die Schweiz auf betriebliche Notwendigkeiten und Sicherheitsaspekte verweist, pocht die deutsche Seite auf eine gerechte Verteilung der Lärmimmissionen und wirft den Schweizer Behörden vor, bereits gestoppte Verfahren ohne Rücksprache und unverändert reaktiviert zu haben. Historische Entwicklung und rechtliche Sackgassen Der Streit um die An- und Abflugrouten zum Flughafen Zürich schwelt bereits seit Jahrzehnten. Er wurzelt in der geografischen Lage des Flughafens Kloten, dessen nördliche Einflugschneisen unmittelbar über deutsches Staatsgebiet führen. Bereits im Jahr 2003 erließ Deutschland eine einseitige Durchführungsverordnung, um die Lärmbelastung in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden über Südbaden zu begrenzen. Diese Verordnung wurde seither mehrfach juristisch angefochten, hielt jedoch vor internationalen Gerichten weitgehend stand. Ein im Jahr 2012 ausgehandelter Staatsvertrag, der eine Kompromisslösung vorsah, scheiterte letztlich an der Ratifizierung im Schweizer Parlament, da die dortigen Fraktionen die Einschränkungen für den

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ITA Airways weitet Beförderung großer Hunde in der Flugzeugkabine aus

Die italienische Fluggesellschaft ITA Airways führt einen neuen Service ein, der die Mitnahme von Hunden mit einem Gewicht von bis zu 30 Kilogramm in der Passagierkabine ermöglicht. Diese Regelung gilt zunächst für ausgewählte inneritalienische Verbindungen und markiert eine deutliche Abkehr von der branchenüblichen Praxis, größere Tiere ausschließlich im Frachtraum zu transportieren. Grundlage für diese Neuerung ist eine aktuelle Anpassung der Vorschriften durch die italienische Luftfahrtbehörde ENAC. Bisher lag die Gewichtsgrenze für Tiere in der Kabine bei den meisten europäischen Fluggesellschaften bei maximal acht bis zehn Kilogramm inklusive Transportbehältnis. Die Einführung des Angebots folgt auf eine erfolgreiche Testphase im September 2024, bei der auf einem Flug zwischen Mailand-Linate und Rom-Fiumicino zwei große Hunde ohne Box in der Kabine befördert wurden. Für den regulären Betrieb, der mit dem Sommerflugplan 2026 starten soll, sind spezifische Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen. Dazu gehört die Reservierung spezieller Sitzplatzreihen sowie die Verpflichtung für Tierhalter, die Hunde während des Fluges an der Leine zu führen und einen Maulkorb bereitzuhalten. Zudem muss der Platz neben dem Tierhalter gebucht werden, um ausreichend Raum für das Tier im Fußraum zu gewährleisten. ITA Airways hatte bereits im Juni 2024 das Gewichtslimit für kleinere Haustiere auf Inlandsflügen geringfügig von acht auf zehn Kilogramm angehoben. Mit der Ausweitung auf 30 Kilogramm reagiert die Fluggesellschaft auf eine steigende Nachfrage von Reisenden, die ihre Tiere ungern der Belastung im Frachtraum aussetzen möchten. Branchenexperten beobachten diesen Vorstoß genau, da er erhebliche logistische Anpassungen bei der Kabinenreinigung und dem Passagiermanagement erfordert, insbesondere im Hinblick auf Allergiker oder Fluggäste mit Ängsten.

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Air France und SNCF integrieren Ouigo in das Zug-plus-Flug-Angebot

Die französische Luftfahrtgesellschaft Air France und das staatliche Eisenbahnunternehmen SNCF haben eine signifikante Erweiterung ihrer strategischen Partnerschaft bekannt gegeben. Durch die Integration der preisgünstigen Hochgeschwindigkeitsmarke Ouigo in das kombinierte Reisekonzept Zug plus Flug wird die Anbindung französischer Provinzhöfe an das internationale Drehkreuz Paris-Charles-de-Gaulle erheblich verdichtet. Bisher war dieser intermodale Service ausschließlich den Premium-Zügen der Marke Inoui vorbehalten. Mit der Einbeziehung von Ouigo reagieren beide Unternehmen auf die steigende Nachfrage nach integrierten Reiseketten und erschließen neue Kundensegmente im preisbewussten Sektor. Die Neuerung ermöglicht es Reisenden, Bahnfahrten und Flugsegmente in einem einzigen Buchungsvorgang über Partner-Reisebüros oder die digitalen Kanäle der Fluggesellschaft zu sichern. Dies vereinfacht nicht nur die Reiseplanung, sondern bietet auch rechtliche Absicherungen bei Verspätungen im Rahmen der Beförderungskette. Zunächst konzentriert sich das erweiterte Angebot auf wichtige Verkehrsknotenpunkte im Süden des Landes, soll jedoch bis zum Herbst auf das gesamte französische Schienennetz ausgeweitet werden. Erweiterung des Streckennetzes und operative Details Die schrittweise Einführung des erweiterten Services beginnt mit den strategisch bedeutenden Bahnhöfen Aix-en-Provence TGV, Avignon TGV und Marseille-Saint-Charles. Diese Städte verfügen über eine hohe Frequenz an Hochgeschwindigkeitsverbindungen und sind traditionell wichtige Quellmärkte für den internationalen Flugverkehr ab Paris. Laut Mitteilung von Air France sollen bis September dieses Jahres insgesamt 27 Bahnhöfe direkt an den Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle angebunden sein. Langfristig ist geplant, alle 70 Ziele, die von Ouigo in Frankreich bedient werden, in das kombinierte Ticket-System zu integrieren. Diese Expansion ist Teil einer langfristigen Strategie zur Optimierung der Zubringerverkehre, bei der die Schiene eine immer wichtigere Rolle als Ergänzung zum Kurzstreckenflug einnimmt.

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Emirates SkyCargo erweitert Logistiknetzwerk in Indien und Bangladesch

Die Frachtsparte der Fluggesellschaft Emirates baut ihre Präsenz auf dem indischen Subkontinent im Frühjahr 2026 massiv aus. Ab dem 4. März ergänzt Emirates SkyCargo den Flugplan um zwei zusätzliche wöchentliche Frachtflüge nach Mumbai und Ahmedabad. Damit steigt die wöchentliche Gesamtkapazität auf rund 3.000 Tonnen. Die neue Verbindung nach Mumbai wird dabei strategisch als Dreiecksflug zwischen Dubai, Singapur und Indien geführt, während Ahmedabad direkt angesteuert wird. Diese Kapazitätserweiterung reagiert auf die steigende Nachfrage nach Transportlösungen für hochwertige Güter wie Pharmazeutika, Elektronik sowie verderbliche Lebensmittel und Textilien. Flankiert wird der Ausbau durch das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Indien, das im Mai 2022 in Kraft trat und nun kurz vor seinem dritten Jahrestag steht. Die bilateralen Handelsströme haben seither deutlich an Dynamik gewonnen. Emirates SkyCargo fungiert hierbei als zentraler Logistikdienstleister, der allein wöchentlich 600 Tonnen Medikamente und 500 Tonnen Frischwaren aus Indien exportiert. Über die reinen Flugverbindungen hinaus setzt das Unternehmen auf ein dichtes Netzwerk von über 1.000 Lastkraftwagen, um auch Städte ohne eigenen internationalen Großflughafen, wie zuletzt Coimbatore und Goa, an das globale Handelsnetz anzubinden. Ab April 2026 wird zudem die Präsenz in der Nachbarregion durch einen wöchentlichen Frachtflug nach Dhaka, Bangladesch, verstärkt. Dies unterstreicht die Strategie von Emirates, Dubai als globalen Logistikknotenpunkt zwischen Asien und dem Westen weiter zu festigen. Bereits seit dem Start der ersten Verbindungen nach Mumbai und Delhi im Jahr 1985 hat sich die Kooperation stetig vertieft. Heute bedient die Fluggesellschaft insgesamt neun indische Metropolen mit einer Kombination aus reinen Frachtmaschinen und den

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Luftfracht-Kartell: Europäischer Gerichtshof bestätigt Millionenstrafen gegen führende Fluggesellschaften

In einem der am längsten andauernden Wettbewerbsverfahren der europäischen Luftfahrtgeschichte hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein finales Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Berufungen zahlreicher internationaler Fluggesellschaften, darunter Branchengrößen wie Air France-KLM und British Airways, fast vollständig ab. Damit werden Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 776 Millionen Euro rechtskräftig, welche die EU-Kommission aufgrund illegaler Preisabsprachen im Luftfrachtsektor verhängt hatte. Der Fall, dessen Wurzeln bis in das Jahr 2005 zurückreichen, markiert einen bedeutenden Sieg für die europäische Wettbewerbsaufsicht und setzt einen Schlusspunkt unter jahrelange juristische Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit der Strafzahlungen. Während die meisten Airlines nun die vollen Summen leisten müssen, gab das Gericht lediglich dem Einspruch der SAS Cargo Group in Teilen statt, was jedoch am Gesamtbild der wettbewerbsrechtlichen Ahndung kaum etwas ändert. Hintergründe der illegalen Preisabsprachen im Frachtsektor Die Ursprünge dieses massiven Kartellverfahrens liegen in einer Zeit, in der der globale Luftfrachtmarkt ein rasantes Wachstum verzeichnete. Zwischen den Jahren 1999 und 2006 hatten sich insgesamt elf namhafte Fluggesellschaften darauf verständigt, die Preise für Frachtdienstleistungen künstlich hochzuhalten. Im Zentrum der Absprachen standen insbesondere Treibstoff- und Sicherheitszuschläge. Anstatt im Wettbewerb um die günstigsten Konditionen für Spediteure und Logistikunternehmen zu treten, koordinierten die beteiligten Unternehmen ihre Gebührenstrukturen. Dies führte dazu, dass Kunden weltweit über Jahre hinweg überhöhte Preise für den Transport von Gütern auf dem Luftweg zahlten. Die EU-Kommission kam den Beteiligten nach Hinweisen und Durchsuchungen auf die Spur. Es stellte sich heraus, dass die Kommunikation über die Zuschläge systematisch und über verschiedene Kontinente hinweg erfolgt war. Zu den betroffenen

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Brüsseler Gericht bestätigt Handgepäckrichtlinie von Ryanair als rechtmäßig

Das Brüsseler Unternehmensgericht hat in einem nun rechtskräftigen Urteil die Handgepäckbestimmungen der Fluggesellschaft Ryanair als vollständig vereinbar mit dem EU-Recht bestätigt. Die belgische Verbraucherschutzorganisation Test Achats verzichtete am 26. Februar 2026 auf eine Berufung gegen die Entscheidung vom Vormittag des Vormonats. Das Gericht stellte fest, dass die Praxis der Fluggesellschaft, nur ein kleineres Handgepäckstück im Basispreis zu inkludieren, nicht gegen die europäische Verordnung 1008/2008 verstößt. Damit wurde die Klage abgewiesen, die eine kostenlose Mitnahme größerer Gepäckstücke in den Kabinenfächern gefordert hatte. In der Urteilsbegründung bezog sich das Gericht explizit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Vueling. Es wurde klargestellt, dass Passagiere zwar ein Anrecht auf die Mitnahme persönlicher Gegenstände von angemessener Größe haben, Fluggesellschaften jedoch nicht verpflichtet sind, größere Gepäckstücke für die Gepäckfächer unentgeltlich zu befördern. Die Entscheidung stützt die Argumentation der Airline, dass zusätzliche Dienstleistungen wie größeres Handgepäck oder Aufgabegepäck als optionale Services bepreist werden dürfen, um den Basisflugpreis niedrig zu halten. Neben der Gepäckfrage wies das Gericht auch weitere Beschwerden von Test Achats zurück. So wurden die nachfrageorientierte Preisgestaltung, die Gebühren für die Sitzplatzwahl sowie die Regelungen für Familienplätze als rechtmäßig eingestuft. Das Gericht sah in der Vorgehensweise von Ryanair keine erhebliche Beeinträchtigung der Wahlfreiheit der Verbraucher. Mit diesem Urteil schließt sich die belgische Justiz einer Reihe ähnlicher Entscheidungen in Deutschland, Italien und Spanien an, die die Tarifstruktur von Billigfluggesellschaften in den vergangenen Jahren wiederholt legitimiert haben. Vertreter von Ryanair begrüßten den Verzicht auf die Berufung als wichtigen Schritt für die Rechtssicherheit innerhalb der europäischen

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