Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) fordert angesichts des bevorstehenden Eurovision Song Contests (ESC) in Wien eine vorübergehende Lockerung der Ladenöffnungszeiten. Alexander Ipp, Vorsitzender der Wiener ÖHV-Landesgruppe, kritisierte, dass der Handel am Feiertag Christi Himmelfahrt sowie am darauffolgenden Sonntag geschlossen bleiben muss.
Nach Ansicht der Hotelvertreter entgehe der Stadt dadurch eine erhebliche Wertschöpfung, da sich Wien während des internationalen Großereignisses nicht als moderne Metropole präsentieren könne. Die ÖHV plädiert dafür, den Handel aus einem „Dornröschenschlaf“ zu wecken, um den tausenden internationalen Gästen ein umfassendes Serviceangebot zu ermöglichen.
In der Debatte wirft die ÖHV der Gewerkschaft eine rückwärtsgewandte Haltung vor. Ipp argumentiert, dass starre Schließzeiten vor allem Online-Giganten begünstigen würden, zu denen die Kaufkraft abfließe. Während der lokale Handel durch gesetzliche Verbote eingeschränkt werde, könnten internationale Plattformen rund um die Uhr Umsätze generieren. Die Hotelvereinigung sieht hierin eine Gefahr für Arbeitsplätze am Standort Wien. Die Gewerkschaft hingegen beharrt traditionell auf dem arbeitsfreien Sonntag als hohes Gut des Arbeitnehmerschutzes und warnt vor einer schleichenden Aushöhlung der Ruhezeiten, was bereits bei früheren Anlässen zu heftigen politischen Auseinandersetzungen führte.
Als Beleg für die Machbarkeit liberalisierter Öffnungszeiten führt die ÖHV den 8. Dezember an, an dem Geschäfte in Österreich unter bestimmten Bedingungen öffnen dürfen. Laut Ipp funktioniere dieses Modell auf Basis von Freiwilligkeit und zeige, dass unternehmerische Freiheit nicht zwangsläufig zu Lasten der Beschäftigten gehe. Die Hotelvereinigung fordert für die Zeit des Song Contests eine „Fluidität der Öffnungszeiten“, die über 72 Stunden hinausgehen solle, um der Vielfalt und den Bedürfnissen der ESC-Community gerecht zu werden. Aktuelle Studien zum Städtetourismus belegen zudem, dass attraktive Einkaufsmöglichkeiten ein entscheidender Faktor für die Wahl eines Reiseziels sind.
Die Forderung stößt im Wiener Rathaus auf ein geteiltes Echo. Während wirtschaftsnahe Fraktionen eine zeitlich begrenzte Ausnahmezone für Tourismusgebiete unterstützen könnten, regt sich im sozialdemokratischen Lager und bei den Arbeitnehmervertretern Widerstand. Die gesetzliche Grundlage in Österreich für Sonntagsöffnungen ist eng gefasst und erlaubt Ausnahmen primär für Bahnhöfe, Flughäfen oder spezielle Tourismusorte. Eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet während des Musikwettbewerbs würde eine Verordnung des Landeshauptmanns voraussetzen, die jedoch aufgrund der starken Stellung der Sozialpartner als politisch schwer durchsetzbar gilt.