
Sicherheit im gemeinsamen Luftraum: Deutschland und Österreich schließen letzte Lücke bei der Verfolgung verdächtiger Flugzeuge
Der Deutsche Bundestag hat mit der Billigung des deutsch-österreichischen Luftsicherheitsabkommens einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der nationalen und regionalen Integrität des Luftraums vollzogen. Die Vereinbarung, die bereits Ende 2022 auf ministerialer Ebene unterzeichnet wurde, regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Identifizierung und Verfolgung von zivilen Luftfahrzeugen, die eine potenzielle Bedrohung darstellen könnten. Damit wird eine jahrelange Lücke im Sicherheitsnetz der Bundesrepublik geschlossen, da Deutschland bereits mit allen anderen Anrainerstaaten entsprechende Verträge unterhält. Kernpunkt des Abkommens ist die Befugnis für Abfangjäger der Luftwaffe und des österreichischen Bundesheeres, Verdachtsfälle auch über die Staatsgrenzen hinaus zu begleiten und zu kontrollieren. Diese Maßnahme verbessert nicht nur den Informationsfluss zwischen den militärischen Lagezentren, sondern erhöht auch die Reaktionsgeschwindigkeit in kritischen Situationen, in denen jede Minute über die Sicherheit der Bevölkerung am Boden entscheiden kann. Das Abkommen umfasst dabei sowohl bemannte zivile Flugzeuge als auch unbemannte Flugsysteme, die zunehmend in den Fokus der Sicherheitsbehörden rücken. Historischer Kontext und diplomatische Grundlagen Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgte im Dezember 2022 in Berchtesgaden durch die damalige deutsche Bundesverteidigungsministerin und ihre österreichische Amtskollegin Klaudia Tanner. Während Deutschland mit Staaten wie Frankreich, Tschechien oder der Schweiz bereits seit langem funktionierende Protokolle für sogenannte Renegade-Fälle – also zivile Flugzeuge, die als Waffe missbraucht werden könnten – etabliert hat, gestalteten sich die Verhandlungen mit Österreich aufgrund der verfassungsrechtlich verankerten Neutralität der Alpenrepublik komplexer. Die Herausforderung bestand darin, eine operative Zusammenarbeit zu ermöglichen, die den militärischen Anforderungen an Schnelligkeit gerecht wird, ohne die Souveränität oder den Neutralitätsstatus zu untergraben. Mit der parlamentarischen Zustimmung in








