August 17, 2026

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August 17, 2026

Prüfung von Kooperationsmodellen zwischen Easyjet und Air France-KLM

Der britische Low-Cost-Anbieter Easyjet prüft nach Informationen aus Branchenkreisen die Aufnahme kommerzieller Partnerschaften mit etablierten Netzwerk-Fluggesellschaften. Im Zentrum der Sondierungen steht eine mögliche Zusammenarbeit mit der französisch-niederländischen Luftfahrtgruppe Air France-KLM. Erwogen werden Kooperationsformen wie Codeshare- oder Interline-Abkommen, wobei die Drehkreuze Paris und Amsterdam als logische Verknüpfungspunkte im Streckennetz gelten. Die Gespräche befinden sich in einem vorläufigen Stadium, und bisher liegt keine offizielle Bestätigung für formelle Verhandlungen von den beteiligten Unternehmen vor. Die Überlegungen fallen zeitlich mit der Übernahme von Easyjet durch den US-amerikanischen Finanzinvestor Apollo Global Management zusammen, der die Anbindung an internationale Streckennetze als Hebel zur Wertsteigerung identifiziert hat. Dies wirft die Frage auf, inwieweit das Punkt-zu-Punkt-Modell von Billigfluggesellschaften künftig als Zubringer für klassische Netzwerkträger auf der Langstrecke fungieren kann. Vorgeschichte und operative Ausrichtung der Beteiligten Anlass für die Spekulationen ist unter anderem die bevorstehende Eigentümerstruktur von Easyjet. Die Übernahme der Fluggesellschaft durch Apollo Global Management für rund 5,7 Milliarden Britische Pfund wurde nach der Zustimmung des Board of Directors eingeleitet. Im Rahmen des Übernahmeangebots verwies der Investor explizit darauf, dass Partnerschaften im Streckennetz und im Vertrieb zentrale Bausteine der zukünftigen Unternehmensausrichtung darstellen sollen. Der Fokus soll dabei auf der Evaluierung von Interline- und Codeshare-Möglichkeiten mit anderen Luftfahrtunternehmen liegen. Ein entsprechendes Modell ist für Easyjet nicht völlig neu. Bereits im Jahr 2017 startete die Fluggesellschaft das Programm „Worldwide by Easyjet“, das Passagieren die Buchung von Umsteigeverbindungen mit Partner-Airlines auf einer Plattform ermöglichte. Eine Vertiefung dieser Partnerschaften durch direkte Codeshare-Vereinbarungen würde es den Fluggästen erlauben, Tickets für kombinierte Kurz- und

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Condor weitet Direktverbindungen ab Zürich im Sommer 2027 aus

Die deutsche Ferienfluggesellschaft Condor ergänzt ihr Streckenangebot ab dem Flughafen Zürich im Sommerflugplan 2027 um zwei europäische Zieldestinationen. Ab dem 17. Mai 2027 nimmt die Fluggesellschaft Flüge nach Lamezia Terme in der süditalienischen Region Kalabrien auf. Die Strecke wird zweimal wöchentlich mit Flugzeugen des Typs Airbus A320 bedient. Zusätzlich ergänzt der Ferienflieger ab dem 2. Juli 2027 das Griechenland-Angebot ab der Schweiz mit einer Verbindung nach Korfu. Diese Route startet zunächst mit einer wöchentlichen Rotation, bevor ab dem 21. Juli 2027 eine zweite wöchentliche Frequenz hinzugefügt wird. Auf den Flügen nach Korfu kommt unter anderem ein Airbus A320neo zum Einsatz. Die Neuerungen ordnen sich in die Neuausrichtung von Condor auf dem Schweizer Markt ein. Nach dem Ende der Kooperation mit dem Reiseveranstalter DER Touristik und der Insolvenz von FTI stellte die Fluggesellschaft ihre Vertriebs- und Kapazitätsplanung um, um Strecken verstärkt in Eigenregie und im Einzelplatzverkauf zu vermarkten. Der Flughafen Zürich dient dabei als wichtiger Einzugsraum im deutschsprachigen Alpenraum, auf dem Condor in direktem Wettbewerb mit etablierten Anbietern wie Edelweiss Air und Swiss steht. Luftfahrtanalysten werten das vergrößerte Flugangebot als Versuch, Marktanteile im Schweizer Touristiksegment zu sichern. Die Auslastung und Wirtschaftlichkeit der neuen Rotationen wird jedoch maßgeblich davon abhängen, wie gut sich die Kapazitäten gegen die starke lokale Konkurrenz ansetzen lassen. Der Markt für Mittelmeer-Massenreisen ab Zürich gilt als weitgehend gesättigt, was den Preisdruck auf Nischenverbindungen erhöht.

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B777X: Lufthansa fordert finanzielle Ausgleichszahlungen für frühe Serienmodelle

Die Deutsche Lufthansa verhandelt mit dem US-amerikanischen Flugzeugbauer Boeing über die konkreten Bedingungen zur Übernahme der ersten Einheiten des Großraumflugzeugs B777-9. Wie der Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Gruppe, Carsten Spohr, während einer Telefonkonferenz zu den Ergebnissen des zweiten Quartals 2026 mitteilte, fordert das Unternehmen finanzielle Zugeständnisse des Herstellers, falls Flugzeuge aus der frühen Produktionsphase abgenommen werden sollen. Hintergrund dieser Verhandlungen sind notwendige Nachrüstungen an den ersten gefertigten Maschinen, um diese auf den endgültigen Serienstandard zu bringen. Lufthansa befindet sich bezüglich der Qualitäts- und Nacharbeitsanforderungen in einer ähnlichen Position wie die Golf-Airline Emirates, die die Annahme früher B777-9-Exemplare öffentlich ablehnt. Um möglichen weiteren Verzögerungen im Auslieferungsplan vorzubeugen, hält die deutsche Fluggesellschaft betriebliche Ausweichpläne bereit und plant vorerst weiterhin mit dem Einsatz älterer Flugzeugtypen wie der Airbus A340-300. Verhandlungspositionen bei der Übernahme früher Produktionsmodelle Die Diskussionen zwischen Lufthansa und Boeing drehen sich um die physische Beschaffenheit der ersten produzierten Einheiten des neuen Musters B777-9. Flugzeuge, die früh im Test- und Zertifizierungsprozess gebaut werden, weichen häufig in Details von der späteren Serienausführung ab. Um diese Maschinen auf den vollen kommerziellen Standard zu bringen, sind nachträgliche Modifikationen und Umbauarbeiten erforderlich, die mit betrieblichen Ausfallzeiten und logistischem Aufwand für die Airlines verbunden sind. Carsten Spohr erläuterte, dass Lufthansa genau prüfe, welche der angebotenen Maschinen für den regulären Liniendienst infrage kommen und welche Einheiten modernisiert werden können. Eine Abnahme dieser frühen Flugzeuge macht die Fluggesellschaft von finanziellen Kompensationen seitens des Herstellers abhängig. Während Emirates-Chef Tim Clark öffentlich erklärte, keine der frühesten B777-9 übernehmen zu wollen, wählt Lufthansa

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Steuerliche Rahmenbedingungen: Tui erwägt Verringerung der Flugzeugflotte in Belgien

Der Reisekonzern Tui überprüft die Kapazitäten seiner belgischen Fluggesellschaft Tuifly Belgium und zieht eine Verringerung der im Land stationierten Flugzeuge in Betracht. Konzernchef Sebastian Ebel begründet diese Überlegungen mit steuerlichen Belastungen und steigenden Abgaben am Standort Belgien. Derzeit betreibt das Unternehmen dort rund 20 Flugzeuge und beschäftigt etwa 2.100 Mitarbeiter. Hintergrund der Kritik ist unter anderem die für 2027 angekündigte Erhöhung der belgischen Flugsteuer für Strecken ab 500 Kilometern von fünf auf sieben Euro pro Passagier, während die Abgabe für Kurzstrecken unter 500 Kilometern unverändert bei zehn Euro verbleibt. Die Reduzierung der Präsenz fügt sich in eine Reihe verkehrsseitiger Anpassungen des Konzerns auf dem belgischen Markt ein. Tui hatte in den vergangenen Jahren bereits schrittweise Kapazitäten zurückgefahren. So wurden die Langstreckenverbindungen ab Brüssel eingestellt und die Flüge ab dem Regionalflughafen Lüttich Anfang 2026 beendet. Für das Frühjahr 2027 ist zudem die Schließung der operativen Basis am Flughafen Antwerpen vorgesehen. Wie viele Maschinen im Zuge der aktuellen Überlegungen von belgischen Standorten abgezogen oder auf andere europäische Märkte verlagert werden könnten, ließ die Konzernführung bislang offen. Branchenkenner und Analysten sehen in den Drohungen des Managements eine bewährte Verhandlungstaktik gegenüber der Politik, um Druck auf die nationale Abgabenstruktur auszuüben. Gleichzeitig verweisen Marktbeobachter darauf, dass der belgische Luftverkehrsmarkt durch die starke Präsenz von Billigfluggesellschaften wie Ryanair sowie der Netzfluggesellschaft Brussels Airlines unter hohem Konkurrenzdruck steht. Die Konsolidierung kleinerer Regionalbasen ermöglicht es dem Reisekonzern, Flotte und Personal flexibler an Standorten mit günstigeren Betriebskosten oder höherer Nachfrage einzusetzen. Kritik an den möglichen Stationsschließungen kommt von Arbeitnehmervertretern

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China: Neuer Fünfjahresplan visiert globale Standards und den Ausbau der Infrastruktur bis 2030 an

Die chinesische Regierung hat ihren Fünfjahresplan für die zivile Luftfahrt erneuert und damit den Kurs für die Weiterentwicklung des Sektors bis zum Jahr 2030 abgesteckt. Das Strategiepapier sieht vor, die Flugsicherheit, die Dienstleistungskapazitäten sowie die luftfahrttechnische Infrastruktur des Landes auf ein internationales Spitzenniveau zu heben. Die Zielsetzungen gliedern sich in sechs fundamentale Handlungsfelder, die neben der Flugsicherheit und zuverlässigen Luftverkehrsdiensten auch den Ausbau der Infrastruktur, die Erhöhung der technologischen Eigenständigkeit sowie Anpassungen in der Governance-Struktur umfassen. Der Plan zielt darauf ab, sowohl die kontinuierlich steigende inländische Nachfrage im Reise- und Frachtverkehr zu bedienen als auch die internationale Öffnung des Marktes voranzutreiben. Damit beabsichtigt die Pekinger Führung, die globale Wettbewerbsfähigkeit und den Einfluss der heimischen Luftfahrtindustrie im internationalen Vergleich maßgeblich zu stärken. Strukturelle Pfeiler der chinesischen Luftfahrtstrategie Der aktualisierte Fünfjahresplan bildet das zentrale Steuerungsinstrument für die staatliche Luftfahrtbehörde Civil Aviation Administration of China sowie die staatlich gelenkten Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber. Die sechs definierten Rahmenwerke decken alle wesentlichen operativen und technischen Aspekte des Luftverkehrssektors ab. Ein primärer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung hoher Sicherheitsstandards, die als Voraussetzung für das geplante Wachstum der Flotten und der Flugbewegungen gelten. Ein weiterer Kernbereich betrifft die Erhöhung der Zuverlässigkeit von Luftverkehrsdiensten. Hierbei stehen die Pünktlichkeit von Flügen, die Optimierung des Luftraummanagements und die Verbesserung der Servicequalität für Passagiere im Vordergrund. Angesichts wiederkehrender Kapazitätsengpässe im stark frequentierten chinesischen Luftraum strebt die Behörde eine effizientere Koordinierung zwischen ziviler und militärischer Luftfahrtüberwachung an. Die Optimierung der betrieblichen Abläufe soll zudem die Resilienz des Binnenverkehrs gegenüber wetterbedingten oder organisatorischen Störungen

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Gesetzliches Regelwerk in Russland: Verkehrsministerium plant schärfere Kriterien für internationale Flugrechte

Das russische Verkehrsministerium beabsichtigt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung und Änderung internationaler Flugrechte deutlich zu verschärfen. Ein Entwurf zur Überarbeitung der föderalen Luftfahrtvorschriften FAP-141 sieht vor, dass die zivile Luftfahrtaufsichtsbehörde Rostransnadsor Fluggesellschaften den Zugang zu internationalen Strecken künftig direkter verwehren kann. Bislang flossen behördlich festgestellte Mängel oder Regelverstöße vorwiegend als Auswertungskriterium im direkten Wettbewerb zwischen mehreren konkurrierenden Anbietern um eine Streckenlizenz ein. Nach der Neuregelung sollen unbehobene Verstöße als eigenständige Ausschlussgründe verankert werden. Nach den Plänen der Regierungsbehörden soll einer Fluggesellschaft die Erteilung neuer internationaler Streckenrechte oder die Anpassung bestehender Genehmigungsparameter versagt werden, wenn mindestens drei ungelöste Beanstandungen vorliegen. Der Katalog der relevanten Vorschriften umfasst dabei ein breites Spektrum operativer Anforderungen. Hierzu zählen Vorgaben zum Flugbetrieb, zur technischen Wartung und Führung der Flugzeugflotte, zur Nutzung des nationalen sowie internationalen Luftraums als auch zu den vertraglichen Bestimmungen bei der Beförderung von Passagieren, Gepäck, Fracht und Postsendungen. Eine noch striktere Handhabung sieht der Gesetzesentwurf für behördliche Anordnungen vor. Bereits eine einzige nicht oder nicht fristgerecht umgesetzte Verfügung der Aufsichtsbehörde Rostransnadsor soll als hinreichender Grund ausreichen, um Anträge auf internationale Streckenrechte abzulehnen. Fachmedien verweisen darauf, dass diese Maßnahme den behördlichen Druck auf russische Luftfahrtunternehmen erhöhen soll, um die Aufrechterhaltung von Sicherheitsstandards und Betriebsabläufen unter den Bedingungen fortbestehender internationaler Sanktionen und Ersatzteilengpässe strenger zu kontrollieren. Branchenbeobachter und Luftfahrtanalysten bewerten die geplante Verschärfung differenziert. Einerseits soll die Neuregelung die Disziplin bei der Einhaltung von Betriebsvorschriften stärken und Risiken im internationalen Flugverkehr minimieren. Andererseits könnte die Regelung kleineren oder finanziell unter Druck stehenden russischen Fluggesellschaften

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