September 16, 2026

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September 16, 2026

Nachtlandeverbot am Flughafen Frankfurt führt zu Ausweichlandung eines Condor-Fluges in Köln

Ein Flug der deutschen Fluggesellschaft Condor von Olbia auf Sardinien nach Frankfurt am Main hat am 11. September 2026 zu einer nächtlichen Flugumleitung geführt. Die Maschine verfehlte die streng geregelte Ausnahmegenehmigung für Landungen bis Mitternacht am Flughafen Frankfurt am Main um wenige Sekunden. Das Flugzeug musste den Landeanflug in einer Höhe von wenigen hundert Metern abbrechen und zum Flughafen Köln/Bonn ausweichen. Der Vorfall verdeutlicht die Zielkonflikte zwischen den gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz an Großflughäfen, den betriebswirtschaftlichen Erwägungen von Luftfahrtunternehmen und den Fluggastrechten nach europäischen Richtlinien. Für die Passagiere bedeutete der Vorfall eine mehrstündige Verzögerung sowie einen nächtlichen Weitertransport vom Ausweichflughafen an ihr eigentliches Ziel. Ablauf des Fluges und zeitlicher Verlauf vor dem Abbruch Flug DE1809 war ursprünglich für einen planmäßigen Abflug am Spätabend im italienischen Olbia vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen im vorherigen Flugbetrieb konnte die Maschine des Typs Airbus A320-214 jedoch erst um 22:39 Uhr vom Flughafen Olbia abheben, was einer Verspätung von mehr als zwei Stunden gegenüber der ursprünglichen Flugplanung entsprach. Zu diesem Zeitpunkt verblieb bis zum Verstreichen der absoluten Frist für verspätete Landungen am Flughafen Frankfurt am Main um 24:00 Uhr ein Zeitfenster von genau einer Stunde und 21 Minuten. Die Auswertung von historischen Flugdaten zeigt, dass die schnellste jemals auf dieser Strecke aufgezeichnete Flugzeit bei einer Stunde und 24 Minuten lag. Um die Landung vor dem Inkrafttreten der nächtlichen Betriebsbeschränkungen zu erreichen, hätte die Maschine ihre bisherige Bestzeit um drei Minuten unterschreiten müssen. Trotz einer Beschleunigung des Flugverlaufs erreichte das Flugzeug den Luftraum über Frankfurt erst unmittelbar

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Wiener Unternehmerinnen fordern Reform der Sommerferien und leistbare Kinderbetreuung

Eine Umfrage des Netzwerks Frau in der Wirtschaft Wien unter 471 selbstständigen Wienerinnen verdeutlicht den organisatorischen und finanziellen Druck durch die neunwöchigen Schulsommerferien in Österreich. Laut den am 15. September 2026 vorgelegten Ergebnissen der Befragung bewerten 61 Prozent der Unternehmerinnen mit Betreuungspflichten die Feriendauer als zu lang. Da 69 Prozent der Befragten einen Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochen aufweisen, führt die Sommerpause bei vielen Betrieben zu betrieblichen Einschränkungen. Über die Hälfte der Unternehmerinnen berichtet von starken negativen Auswirkungen auf den Geschäftsablauf, die sich in verschobenen Terminen, Einschränkungen bei der Kundenakquise oder im Ablehnen von Aufträgen niederschlagen. Die Auswertung zeigt, dass die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familienarbeit vor allem an den hohen Kosten und unflexiblen Rahmenbedingungen bestehender Angebote scheitert. Rund 73 Prozent der Befragten stufen die finanziellen Aufwendungen für Feriencamps und Betreuungseinrichtungen als wesentliche Hürde ein; 38 Prozent zahlen bereits 200 Euro oder mehr pro Kind und Woche. Zudem entsprechen die Öffnungszeiten klassischer Betreuungseinrichtungen oft nicht den Arbeitszeiten von Gewerbetreibenden. Der Vorstoß von Frau in der Wirtschaft schließt an eine laufende Debatte an, die durch die Wirtschaftskammer Österreich angestoßen wurde und eine Verkürzung der Sommerferien auf sechs Wochen bei zeitgleicher Umverteilung der unterrichtsfreien Zeiten diskutiert. In Österreich zählen die neunwöchigen Sommerferien im ostösterreichischen Raum im europäischen Vergleich zu den längsten zusammenhängenden Schulunterbrechungen. Während in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland die Ferien im Juli beginnen, sind Eltern auf private Betreuungsorganisationen oder das Betreuungsangebot der Kommunen angewiesen. Obwohl die Stadt Wien ihr Programm „Summer City Camps“ in den vergangenen Jahren ausgebaut hat,

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Außerplanmäßige Zwischenlandung: Schadenersatzforderungen durch Wizz Air

Ein Vorfall an Bord eines Fluges der ungarischen Low-Cost-Fluggesellschaft Wizz Air hat für einen 19-jährigen Passagier erhebliche juristische und finanzielle Konsequenzen nach sich gezogen. Die Maschine befand sich auf dem Weg von Paris nach Sofia, als ein alkoholbedingter Randalierprozess die Flugbesatzung zu einer unplanmäßigen Zwischenlandung auf dem Flughafen Stuttgart veranlasste. Die Airline kündigte an, sämtliche durch den Vorfall entstandenen Kosten gerichtlich einzufordern, und berief sich dabei auf eine strikte Haltung gegenüber störendem Verhalten an Bord. Der Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Befugnisse von Besatzungen in Notfallsituationen sowie auf die finanziellen Haftungsrisiken, denen sich Passagiere bei Sicherheitsstörungen im internationalen Luftraum aussetzen. Einsatz von Zwangsmitteln in der Kabine und Polizeieinsatz am Boden Während des Fluges von der französischen Hauptstadt in die bulgarische Metropole fiel der 19-jährige Mann zusammen mit zwei Begleitern durch aggressives Verhalten auf. Das Personal sowie mitreisende Fluggäste sahen sich gezwungen, den Mann noch in der Luft zu fixieren. Unter Anwendung von Kabelbindern wurde der Passagier im Passagierraum ruhiggestellt, um eine Gefährdung des weiteren Flugverlaufs abzuwenden. Nach den Bestimmungen des deutschen Luftsicherheitsgesetzes ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer berechtigt, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Fluges oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung an Bord die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wozu im Extremfall auch die vorübergehende Fesselung von Personen zählt. Nach der Sicherheitslandung auf dem Flughafen Stuttgart betraten Einsatzkräfte der Polizei die Maschine über eine Außentreppe, um den Randalierer zu übernehmen. Der Mann leistete bei der Festnahme Widerstand, woraufhin er leicht verletzt wurde. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen

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Flughafen Wien verzeichnet Rückgang der Passagierzahlen im August 2026

Die Flughafen-Wien-Gruppe meldet für den Monat August 2026 einen leichten Rückgang des Passagieraufkommens um 1,7 Prozent auf insgesamt 4,5 Millionen Reisende. Am Standort Wien schrumpfte die Zahl der Fluggäste im selben Zeitraum deutlich um 6,9 Prozent auf knapp 3,2 Millionen. Hauptverantwortlich für diesen Rückgang waren die Ausdünnung des Angebots einzelner Low-Cost-Carrier sowie die anhaltenden Einschränkungen im Flugverkehr in den Nahen und Mittleren Osten. Im kumulierten Zeitraum von Januar bis August 2026 sanken die Passagierzahlen in Wien um 4,0 Prozent auf 20,6 Millionen, während die Gesamtgruppe dank zweistelliger Wachstumsraten an den Auslandsbeteiligungen in Malta und Kosice ein leichtes Plus von 1,1 Prozent auf rund 29 Millionen Fluggäste verzeichnete. Am Standort Schwechat gingen im August sowohl die Lokalpassagierzahlen um 7,1 Prozent als auch das Transferaufkommen um 3,8 Prozent zurück. Zudem sank die Anzahl der Flugbewegungen um 6,0 Prozent auf 21.839 Starts und Landungen. Regional betrachtet verzeichnete das Osteuropa-Geschäft mit einem Minus von 19,2 Prozent den stärksten Einbruch, gefolgt vom Mittleren Osten mit minus 12,9 Prozent. Ein positives Ergebnis lieferte hingegen der Frachtbereich am Wiener Drehkreuz, der im August um 8,3 Prozent auf 27.513 Tonnen zulegte. Auch die durchschnittliche Auslastung der Flugzeuge blieb mit einem Sitzladefaktor von 85,6 Prozent hoch. Die Entwicklung verdeutlicht die Abhängigkeit der Flughafen Wien AG von den Kapazitätsentscheidungen großer Billigfluggesellschaften wie Ryanair oder Wizz Air, die ihre Angebote auf ertragreichere Standorte verlagert oder Kapazitäten gekürzt haben. Auch die Homebase-Carrier der Lufthansa-Gruppe, allen voran Austrian Airlines, passen ihre Frequenzen an die veränderte Nachfrage und geopolitische Krisenherde an. Dass das Gesamtergebnis

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Behördenübergreifende Prüfungen zur Einhaltung von Arbeitsstandards beim Wet-Leasing im europäischen Flugverkehr

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des deutschen Zolls hat im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahme gemeinsam mit Kontrollbehörden aus vier weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Beschäftigungsverhältnisse von Flugpersonal untersucht. Wie die Behörden am 15. September 2026 mitteilten, richtete sich der Fokus der Überprüfungen auf das sogenannte Wet-Leasing, bei dem Fluggesellschaften komplette Luftfahrzeuge einschließlich der Besatzung von anderen Anbietern anmieten. Im Zuge der Auswertung von Geschäftsunterlagen und Befragungen von Betroffenen ergaben sich erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung sowie Verstöße gegen die Bestimmungen des gesetzlichen Mindestlohns. Die Ermittlungen wurden von der Europäischen Arbeitsbehörde ELA koordiniert und erstreckten sich über Kontrollorte im In- und Ausland. Die Feststellungen werfen ein Schlaglicht auf die komplexen Beschäftigungsstrukturen im internationalen Passagier- und Frachtflugverkehr. Strukturelle Besonderheiten und arbeitsrechtliche Vorgaben beim Wet-Leasing Das Instrument des Wet-Leasings stellt in der Zivilluftfahrt eine etablierte Praxis dar. Fluggesellschaften nutzen diese Form der Kapazitätsaufstockung, um saisonale Nachfragespitzen abzudecken, Triebwerksüberholungen zu überbrücken oder personelle Engpässe auszugleichen. Im Gegensatz zum Dry-Lease, bei dem lediglich das Fluggerät ohne Personal angemietet wird, umfasst das Wet-Leasing die Bereitstellung der gesamten Kabinen- und Cockpitbesatzung durch den Leasinggeber. Grundsätzlich ist dieses Verfahren nach den luftfahrtrechtlichen und gewerberechtlichen Vorschriften der Europäischen Union zulässig und regulatorisch verankert. Allerdings unterliegen auch grenzüberschreitend eingesetzte Besatzungsmitglieder den jeweils geltenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Standards der Länder, in denen die Arbeitsleistung erbracht wird oder in denen sich der gewöhnliche Stützpunkt der Tätigkeit befindet. Die Behörden betonen, dass Regelungen zur Vermeidung von Sozialdumping, zur Gewährleistung von Mindestlöhnen sowie zur Abgrenzung von regulärer Beschäftigung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung uneingeschränkt anzuwenden sind.

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Austrian Airlines übernimmt vierten Dreamliner am Flughafen Wien

Austrian Airlines erwartet am Mittwoch, dem 16. September 2026, das vierte Langstreckenflugzeug vom Typ Boeing 787-9 an ihrer Heimatbasis am Flughafen Wien-Schwechat. Die Maschine trägt die österreichische Luftfahrzeugrolle OE-LPI und wird nach der Überstellung von Frankfurt nach Wien unter der Flugnummer OS1472 um 17:25 Uhr auf dem österreichischen Drehkreuz landen. Das Großraumflugzeug war zuvor im Flugbetrieb der Konzernmutter Lufthansa unter dem Kennzeichen D-ABPA im Einsatz und wechselt nun im Rahmen der flottenweiten Reorganisation innerhalb der Lufthansa Group zum österreichischen Flagcarrier. Nach dem Eintreffen am Standort Wien wird die Boeing 787 von der Wartungssparte Austrian Technik übernommen und einer ersten technischen Durchsicht unterzogen. Anfang Oktober verlegt die Fluggesellschaft das Flugzeug nach Taipeh in Taiwan, wo ein aufwendiger Umbau der Kabinenkonfiguration auf den Standard von Austrian Airlines durchgeführt wird. Anschließend ist für Ende November der Einflug in das spanische Teruel geplant, wo die Maschine die physische Lackierung im Erscheinungsbild der österreichischen Fluggesellschaft erhält. Die Aufnahme des regulären Liniendienstes im Langstreckennetz ist für Mitte Dezember vorgesehen. Die schrittweise Umstellung der Langstreckenflotte bildet einen zentralen Baustein bei der Erneuerung des Interkontinentalangebots von Austrian Airlines. Die neuen Einheiten des Typs Boeing 787-9 ersetzen sukzessive die in die Jahre gekommenen Großraumflugzeuge der Typen Boeing 767-300ER und Boeing 777-200ER, deren Weiterbetrieb aufgrund steigender Wartungs- und Ersatzteilkosten zunehmend unwirtschaftlich wird. Insgesamt soll die Dreamliner-Flotte der Austrian Airlines in den kommenden Jahren auf elf Maschinen anwachsen, um die Kapazitäten auf Strecken nach Nordamerika und Asien ab dem Drehkreuz Wien abzusichern. Luftfahrtanalysten verweisen jedoch auf die betrieblichen Herausforderungen der interimistischen

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Engpässe bei den Sicherheitskontrollen in Köln/Bonn führen zu  längeren Wartezeiten

Am Flughafen Köln/Bonn ist es am Dienstagvormittag, den 15. September 2026, zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf gekommen. Aufgrund eines kurzfristigen und massiven Personalausfalls beim externen Sicherheitsdienstleister verlängerten sich die Wartezeiten an den Passagierkontrollen in den Nachtstunden und den frühen Morgenstunden beträchtlich. In der Folge verpasste eine bislang unbestimmte Anzahl von Fluggästen ihre gebuchten Verbindungen. Die Betreibergesellschaft des Flughafens sowie der eingesetzte Dienstleister Securitas bestätigten die Engpässe, die nach Angaben des Unternehmens auf eine unerwartete Welle von Krankmeldungen zurückzuführen waren. Während sich die Situation im Laufe des Vormittags schrittweise normalisierte, wirft der Vorfall erneut Fragen zur Stabilität der personellen Besetzung bei den Luftsicherheitskontrollen an deutschen Verkehrsflughäfen auf. Ursachen und Verlauf der Verzögerungen im Terminalbereich Die Komplikationen im Abfertigungsprozess begannen in den Nachtstunden und setzten sich bis in den frühen Morgen des 15. September 2026 fort, einer Zeitspanne mit einer hohen Dichte an geplanten Abflügen. Nach Informationen der Flughafenleitung konnte der mit der Durchführung der Passagierkontrollen beauftragte Dienstleister Securitas das vertraglich vereinbarte Kontrollpersonal nicht in vollem Umfang bereitstellen. In einer zeitweise auf der Website des Flughafens veröffentlichten Information an die Passagiere hieß es, dass dem Dienstleister die Bereitstellung der bestellten Kontrollstunden nicht vollumfänglich möglich war. Dadurch standen deutlich weniger Kontrollspuren für die Fluggäste zur Verfügung als im Flugplan vorgesehen. Wie der Flughafen im weiteren Verlauf mitteilte, fiel beim Sicherheitsdienstleister mehr als die Hälfte der für den Frühmorgen geplante Personalkapazität aus. Dies führte zu einer deutlichen Reduzierung der Abfertigungskapazität. In den Terminals bildeten sich lange Warteschlangen. Augenzeugen und Passagiere berichteten in den sozialen

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Air Algérie fliegt von Berlin Brandenburg nach Algier

Die algerische Staatsfluggesellschaft Air Algérie hat eine Direktverbindung zwischen dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und dem Flughafen Houari Boumediene in Algier aufgenommen. Die Strecke wird zunächst einmal pro Woche jeweils montags mit Maschinen vom Typ Boeing 737 bedient. Mit dem Wechsel zum Winterflugplan Ende Oktober erfolgt eine Umstellung des Flugtages auf den Sonntag. Mit dieser Verbindung ist die algerische Hauptstadt erstmals seit dem Jahr 2014 wieder ohne Umstieg an die deutsche Hauptstadtregion angebunden. Die Route richtet sich primär an Geschäftsreisende, Touristen sowie Angehörige der algerischen Diaspora in Deutschland. Neben Berlin bedient die Fluggesellschaft im deutschsprachigen Raum bereits Ziele wie Frankfurt am Main. Die Wiederaufnahme der Hauptstadtverbindung erfolgt im Rahmen des Flottenausbaus von Air Algérie. Die Airline betreibt ein Streckennetz von mehr als 80 nationalen und internationalen Destinationen und nutzt Algier als Drehkreuz für Anschlussverbindungen auf dem afrikanischen Kontinent sowie im Nahen Osten. Aus Sicht des Flughafenbetreibers BER stellt die Verbindung einen Baustein zur Schließung von Lücken im nordafrikanischen Streckennetz dar. Der Flughafen Berlin Brandenburg kämpft seit seiner Eröffnung mit einer im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstadtdrehkreuzen geringeren Dichte an Langstrecken- und Netzverbindungen. Die Einbindung von Air Algérie verstärkt das Segment der Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, bleibt jedoch mit einer Frequenz von nur einem Flug pro Woche in ihrer Kapazität überschaubar. Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass die geringe Taktung der Flüge die Attraktivität für zeitkritische Geschäftsreisen einschränkt. Zudem steht das Angebot in Konkurrenz zu etablierten Drehkreuzverbindungen europäischer Fluggesellschaften, die höhere Frequenzen über ihre jeweiligen Hubs anbieten. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Strecke wird daher maßgeblich

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Erteilung des AOC an ein Konsortium unter Führung von Air Arabia für Dammam

Die saudi-arabische Zivilluftfahrtbehörde General Authority of Civil Aviation hat einem Konsortium unter der Führung der in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Fluggesellschaft Air Arabia ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis erteilt. Wie die saudi-arabische Regierung am 14. September 2026 mitteilte, bildet die Erteilung der Lizenz die rechtliche und betriebliche Grundlage für den Aufbau einer neuen Billigfluggesellschaft mit Sitz auf dem King Fahd International Airport in Dammam. Neben Air Arabia gehören die saudi-arabischen Investmentgesellschaften Kun Investment Holding und Nesma Holding dem Konsortium an, das sich im Juli 2025 in einem behördlichen Bieterverfahren durchgesetzt hatte. Die neue Fluggesellschaft befindet sich mehrheitlich in saudi-arabischem Besitz und soll den Personenverkehr in der östlichen Provinz des Landes erweitern. Die Zulassung erfolgte nach der Überprüfung sämtlicher technischer, sicherheitsrelevanter und regulatorischer Auflagen gemäß dem saudi-arabischen Luftfahrtgesetz. Regulatorische Abwicklung und Übergabe der Betriebslizenz Die Übergabe der Lizenz erfolgte im Rahmen einer offiziellen Zeremonie durch den saudi-arabischen Minister für Transport und Logistikdienstleistungen sowie Aufsichtsratsvorsitzenden der Zivilluftfahrtbehörde, Saleh Al-Jasser, zusammen mit dem Präsidenten der Zivilluftfahrtbehörde, Abdulaziz Al-Duaile. Das Verfahren zur Erlangung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses umfasste die Nachweise über die Erfüllung betrieblicher Sicherheitsstandards, die Qualifikation des Flugsicherheitspersonals sowie die technische Dokumentation der einzusetzenden Luftfahrzeuge. Captain Sulaiman bin Saleh Almuhaimedi, Exekutiv-Vizepräsident der Zivilluftfahrtbehörde für Flugsicherheit, erklärte im Rahmen der Lizenzvergabe, dass die Ansiedlung des neuen Anbieters am Flughafen Dammam den Wettbewerb auf dem inländischen und regionalen Luftverkehrsmarkt verstärken soll. Die Behörde sieht in der Zulassung eines weiteren Marktteilnehmers eine Maßnahme zur Intensivierung von Wirtschafts- und Reisetätigkeiten in der östlichen Region des Landes sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen

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Swissport-Tochter Aspire eröffnet dritte Lounge am Flughafen Manchester

Das auf Flughafen-Hospitality spezialisierte Unternehmen Aspire Pre-Flight Hospitality, eine Tochtergesellschaft des Schweizer Luftfahrtdienstleisters Swissport International AG, hat eine neue Passagier-Lounge im Terminal 2 des Flughafens Manchester in Betrieb genommen. Die Anlage verfügt über 300 Sitzplätze und ist die dritte Einrichtung des Anbieters an diesem Standort. Sie ist mit getrennten Zonen für Gastronomie, Familien und Arbeitsbereiche ausgestattet. Das Angebot richtet sich gegen ein Entgelt von knapp 47 Pfund für Erwachsene sowohl an Privatreisende als auch an Geschäftskunden unabhängig von der gebuchten Flugklasse. Die Inbetriebsetzung fügt sich in ein globales Netz von rund 110 Standorten ein, die das Unternehmen Mitte 2026 betreibt oder deren Eröffnung im Laufe des Jahres geplant ist. Neben Manchester expandiert der Betreiber im laufenden Geschäftsjahr an Flughäfen wie Stockholm-Arlanda, Genf, Marrakesch, Calgary und Vilnius sowie an den britischen Standorten Liverpool und Birmingham. Die Muttergesellschaft Swissport nutzt die eigene Hospitality-Sparte, um ihr bestehendes Portfolio aus Bodenabfertigung und Frachtlogistik durch margenstarke Dienstleistungen im Terminalbereich zu ergänzen und gegenüber Flughafenbetreibern als Komplettanbieter aufzutreten. Der Flughafen Manchester befindet sich im Rahmen eines Transformationsprogramms in einer Umbauphase von Terminal 2, wodurch zusätzliche Flächen für kommerzielle Konzessionen entstanden sind. Die Erhöhung der Lounge-Kapazitäten entspricht einem allgemeinen Trend in der Luftfahrtbranche, bei dem Flughäfen und Dienstleister verstärkt auf gebührenpflichtige Premium-Services setzen. Damit reagieren die Betreiber auf verändertes Reiset رفتار und versuchen, Einnahmen abseits des reinen Flugbetriebs zu steigern. Luftfahrtanalysten betonen jedoch, dass der Markt für unabhängige Lounges im Wettbewerb mit den eigenen exklusiven Aufenthaltsbereichen großer Fluggesellschaften und Allianzen steht. Zudem steigt durch die zunehmende Verbreitung

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