September 16, 2026

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September 16, 2026

Flughafen Wien verzeichnet Rückgang der Passagierzahlen im August 2026

Die Flughafen-Wien-Gruppe meldet für den Monat August 2026 einen leichten Rückgang des Passagieraufkommens um 1,7 Prozent auf insgesamt 4,5 Millionen Reisende. Am Standort Wien schrumpfte die Zahl der Fluggäste im selben Zeitraum deutlich um 6,9 Prozent auf knapp 3,2 Millionen. Hauptverantwortlich für diesen Rückgang waren die Ausdünnung des Angebots einzelner Low-Cost-Carrier sowie die anhaltenden Einschränkungen im Flugverkehr in den Nahen und Mittleren Osten. Im kumulierten Zeitraum von Januar bis August 2026 sanken die Passagierzahlen in Wien um 4,0 Prozent auf 20,6 Millionen, während die Gesamtgruppe dank zweistelliger Wachstumsraten an den Auslandsbeteiligungen in Malta und Kosice ein leichtes Plus von 1,1 Prozent auf rund 29 Millionen Fluggäste verzeichnete. Am Standort Schwechat gingen im August sowohl die Lokalpassagierzahlen um 7,1 Prozent als auch das Transferaufkommen um 3,8 Prozent zurück. Zudem sank die Anzahl der Flugbewegungen um 6,0 Prozent auf 21.839 Starts und Landungen. Regional betrachtet verzeichnete das Osteuropa-Geschäft mit einem Minus von 19,2 Prozent den stärksten Einbruch, gefolgt vom Mittleren Osten mit minus 12,9 Prozent. Ein positives Ergebnis lieferte hingegen der Frachtbereich am Wiener Drehkreuz, der im August um 8,3 Prozent auf 27.513 Tonnen zulegte. Auch die durchschnittliche Auslastung der Flugzeuge blieb mit einem Sitzladefaktor von 85,6 Prozent hoch. Die Entwicklung verdeutlicht die Abhängigkeit der Flughafen Wien AG von den Kapazitätsentscheidungen großer Billigfluggesellschaften wie Ryanair oder Wizz Air, die ihre Angebote auf ertragreichere Standorte verlagert oder Kapazitäten gekürzt haben. Auch die Homebase-Carrier der Lufthansa-Gruppe, allen voran Austrian Airlines, passen ihre Frequenzen an die veränderte Nachfrage und geopolitische Krisenherde an. Dass das Gesamtergebnis

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Behördenübergreifende Prüfungen zur Einhaltung von Arbeitsstandards beim Wet-Leasing im europäischen Flugverkehr

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des deutschen Zolls hat im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahme gemeinsam mit Kontrollbehörden aus vier weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Beschäftigungsverhältnisse von Flugpersonal untersucht. Wie die Behörden am 15. September 2026 mitteilten, richtete sich der Fokus der Überprüfungen auf das sogenannte Wet-Leasing, bei dem Fluggesellschaften komplette Luftfahrzeuge einschließlich der Besatzung von anderen Anbietern anmieten. Im Zuge der Auswertung von Geschäftsunterlagen und Befragungen von Betroffenen ergaben sich erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung sowie Verstöße gegen die Bestimmungen des gesetzlichen Mindestlohns. Die Ermittlungen wurden von der Europäischen Arbeitsbehörde ELA koordiniert und erstreckten sich über Kontrollorte im In- und Ausland. Die Feststellungen werfen ein Schlaglicht auf die komplexen Beschäftigungsstrukturen im internationalen Passagier- und Frachtflugverkehr. Strukturelle Besonderheiten und arbeitsrechtliche Vorgaben beim Wet-Leasing Das Instrument des Wet-Leasings stellt in der Zivilluftfahrt eine etablierte Praxis dar. Fluggesellschaften nutzen diese Form der Kapazitätsaufstockung, um saisonale Nachfragespitzen abzudecken, Triebwerksüberholungen zu überbrücken oder personelle Engpässe auszugleichen. Im Gegensatz zum Dry-Lease, bei dem lediglich das Fluggerät ohne Personal angemietet wird, umfasst das Wet-Leasing die Bereitstellung der gesamten Kabinen- und Cockpitbesatzung durch den Leasinggeber. Grundsätzlich ist dieses Verfahren nach den luftfahrtrechtlichen und gewerberechtlichen Vorschriften der Europäischen Union zulässig und regulatorisch verankert. Allerdings unterliegen auch grenzüberschreitend eingesetzte Besatzungsmitglieder den jeweils geltenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Standards der Länder, in denen die Arbeitsleistung erbracht wird oder in denen sich der gewöhnliche Stützpunkt der Tätigkeit befindet. Die Behörden betonen, dass Regelungen zur Vermeidung von Sozialdumping, zur Gewährleistung von Mindestlöhnen sowie zur Abgrenzung von regulärer Beschäftigung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung uneingeschränkt anzuwenden sind.

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Austrian Airlines übernimmt vierten Dreamliner am Flughafen Wien

Austrian Airlines erwartet am Mittwoch, dem 16. September 2026, das vierte Langstreckenflugzeug vom Typ Boeing 787-9 an ihrer Heimatbasis am Flughafen Wien-Schwechat. Die Maschine trägt die österreichische Luftfahrzeugrolle OE-LPI und wird nach der Überstellung von Frankfurt nach Wien unter der Flugnummer OS1472 um 17:25 Uhr auf dem österreichischen Drehkreuz landen. Das Großraumflugzeug war zuvor im Flugbetrieb der Konzernmutter Lufthansa unter dem Kennzeichen D-ABPA im Einsatz und wechselt nun im Rahmen der flottenweiten Reorganisation innerhalb der Lufthansa Group zum österreichischen Flagcarrier. Nach dem Eintreffen am Standort Wien wird die Boeing 787 von der Wartungssparte Austrian Technik übernommen und einer ersten technischen Durchsicht unterzogen. Anfang Oktober verlegt die Fluggesellschaft das Flugzeug nach Taipeh in Taiwan, wo ein aufwendiger Umbau der Kabinenkonfiguration auf den Standard von Austrian Airlines durchgeführt wird. Anschließend ist für Ende November der Einflug in das spanische Teruel geplant, wo die Maschine die physische Lackierung im Erscheinungsbild der österreichischen Fluggesellschaft erhält. Die Aufnahme des regulären Liniendienstes im Langstreckennetz ist für Mitte Dezember vorgesehen. Die schrittweise Umstellung der Langstreckenflotte bildet einen zentralen Baustein bei der Erneuerung des Interkontinentalangebots von Austrian Airlines. Die neuen Einheiten des Typs Boeing 787-9 ersetzen sukzessive die in die Jahre gekommenen Großraumflugzeuge der Typen Boeing 767-300ER und Boeing 777-200ER, deren Weiterbetrieb aufgrund steigender Wartungs- und Ersatzteilkosten zunehmend unwirtschaftlich wird. Insgesamt soll die Dreamliner-Flotte der Austrian Airlines in den kommenden Jahren auf elf Maschinen anwachsen, um die Kapazitäten auf Strecken nach Nordamerika und Asien ab dem Drehkreuz Wien abzusichern. Luftfahrtanalysten verweisen jedoch auf die betrieblichen Herausforderungen der interimistischen

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Engpässe bei den Sicherheitskontrollen in Köln/Bonn führen zu  längeren Wartezeiten

Am Flughafen Köln/Bonn ist es am Dienstagvormittag, den 15. September 2026, zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf gekommen. Aufgrund eines kurzfristigen und massiven Personalausfalls beim externen Sicherheitsdienstleister verlängerten sich die Wartezeiten an den Passagierkontrollen in den Nachtstunden und den frühen Morgenstunden beträchtlich. In der Folge verpasste eine bislang unbestimmte Anzahl von Fluggästen ihre gebuchten Verbindungen. Die Betreibergesellschaft des Flughafens sowie der eingesetzte Dienstleister Securitas bestätigten die Engpässe, die nach Angaben des Unternehmens auf eine unerwartete Welle von Krankmeldungen zurückzuführen waren. Während sich die Situation im Laufe des Vormittags schrittweise normalisierte, wirft der Vorfall erneut Fragen zur Stabilität der personellen Besetzung bei den Luftsicherheitskontrollen an deutschen Verkehrsflughäfen auf. Ursachen und Verlauf der Verzögerungen im Terminalbereich Die Komplikationen im Abfertigungsprozess begannen in den Nachtstunden und setzten sich bis in den frühen Morgen des 15. September 2026 fort, einer Zeitspanne mit einer hohen Dichte an geplanten Abflügen. Nach Informationen der Flughafenleitung konnte der mit der Durchführung der Passagierkontrollen beauftragte Dienstleister Securitas das vertraglich vereinbarte Kontrollpersonal nicht in vollem Umfang bereitstellen. In einer zeitweise auf der Website des Flughafens veröffentlichten Information an die Passagiere hieß es, dass dem Dienstleister die Bereitstellung der bestellten Kontrollstunden nicht vollumfänglich möglich war. Dadurch standen deutlich weniger Kontrollspuren für die Fluggäste zur Verfügung als im Flugplan vorgesehen. Wie der Flughafen im weiteren Verlauf mitteilte, fiel beim Sicherheitsdienstleister mehr als die Hälfte der für den Frühmorgen geplante Personalkapazität aus. Dies führte zu einer deutlichen Reduzierung der Abfertigungskapazität. In den Terminals bildeten sich lange Warteschlangen. Augenzeugen und Passagiere berichteten in den sozialen

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Air Algérie fliegt von Berlin Brandenburg nach Algier

Die algerische Staatsfluggesellschaft Air Algérie hat eine Direktverbindung zwischen dem Flughafen Berlin Brandenburg (BER) und dem Flughafen Houari Boumediene in Algier aufgenommen. Die Strecke wird zunächst einmal pro Woche jeweils montags mit Maschinen vom Typ Boeing 737 bedient. Mit dem Wechsel zum Winterflugplan Ende Oktober erfolgt eine Umstellung des Flugtages auf den Sonntag. Mit dieser Verbindung ist die algerische Hauptstadt erstmals seit dem Jahr 2014 wieder ohne Umstieg an die deutsche Hauptstadtregion angebunden. Die Route richtet sich primär an Geschäftsreisende, Touristen sowie Angehörige der algerischen Diaspora in Deutschland. Neben Berlin bedient die Fluggesellschaft im deutschsprachigen Raum bereits Ziele wie Frankfurt am Main. Die Wiederaufnahme der Hauptstadtverbindung erfolgt im Rahmen des Flottenausbaus von Air Algérie. Die Airline betreibt ein Streckennetz von mehr als 80 nationalen und internationalen Destinationen und nutzt Algier als Drehkreuz für Anschlussverbindungen auf dem afrikanischen Kontinent sowie im Nahen Osten. Aus Sicht des Flughafenbetreibers BER stellt die Verbindung einen Baustein zur Schließung von Lücken im nordafrikanischen Streckennetz dar. Der Flughafen Berlin Brandenburg kämpft seit seiner Eröffnung mit einer im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstadtdrehkreuzen geringeren Dichte an Langstrecken- und Netzverbindungen. Die Einbindung von Air Algérie verstärkt das Segment der Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, bleibt jedoch mit einer Frequenz von nur einem Flug pro Woche in ihrer Kapazität überschaubar. Luftfahrtanalysten weisen darauf hin, dass die geringe Taktung der Flüge die Attraktivität für zeitkritische Geschäftsreisen einschränkt. Zudem steht das Angebot in Konkurrenz zu etablierten Drehkreuzverbindungen europäischer Fluggesellschaften, die höhere Frequenzen über ihre jeweiligen Hubs anbieten. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Strecke wird daher maßgeblich

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Erteilung des AOC an ein Konsortium unter Führung von Air Arabia für Dammam

Die saudi-arabische Zivilluftfahrtbehörde General Authority of Civil Aviation hat einem Konsortium unter der Führung der in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Fluggesellschaft Air Arabia ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis erteilt. Wie die saudi-arabische Regierung am 14. September 2026 mitteilte, bildet die Erteilung der Lizenz die rechtliche und betriebliche Grundlage für den Aufbau einer neuen Billigfluggesellschaft mit Sitz auf dem King Fahd International Airport in Dammam. Neben Air Arabia gehören die saudi-arabischen Investmentgesellschaften Kun Investment Holding und Nesma Holding dem Konsortium an, das sich im Juli 2025 in einem behördlichen Bieterverfahren durchgesetzt hatte. Die neue Fluggesellschaft befindet sich mehrheitlich in saudi-arabischem Besitz und soll den Personenverkehr in der östlichen Provinz des Landes erweitern. Die Zulassung erfolgte nach der Überprüfung sämtlicher technischer, sicherheitsrelevanter und regulatorischer Auflagen gemäß dem saudi-arabischen Luftfahrtgesetz. Regulatorische Abwicklung und Übergabe der Betriebslizenz Die Übergabe der Lizenz erfolgte im Rahmen einer offiziellen Zeremonie durch den saudi-arabischen Minister für Transport und Logistikdienstleistungen sowie Aufsichtsratsvorsitzenden der Zivilluftfahrtbehörde, Saleh Al-Jasser, zusammen mit dem Präsidenten der Zivilluftfahrtbehörde, Abdulaziz Al-Duaile. Das Verfahren zur Erlangung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses umfasste die Nachweise über die Erfüllung betrieblicher Sicherheitsstandards, die Qualifikation des Flugsicherheitspersonals sowie die technische Dokumentation der einzusetzenden Luftfahrzeuge. Captain Sulaiman bin Saleh Almuhaimedi, Exekutiv-Vizepräsident der Zivilluftfahrtbehörde für Flugsicherheit, erklärte im Rahmen der Lizenzvergabe, dass die Ansiedlung des neuen Anbieters am Flughafen Dammam den Wettbewerb auf dem inländischen und regionalen Luftverkehrsmarkt verstärken soll. Die Behörde sieht in der Zulassung eines weiteren Marktteilnehmers eine Maßnahme zur Intensivierung von Wirtschafts- und Reisetätigkeiten in der östlichen Region des Landes sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen

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Swissport-Tochter Aspire eröffnet dritte Lounge am Flughafen Manchester

Das auf Flughafen-Hospitality spezialisierte Unternehmen Aspire Pre-Flight Hospitality, eine Tochtergesellschaft des Schweizer Luftfahrtdienstleisters Swissport International AG, hat eine neue Passagier-Lounge im Terminal 2 des Flughafens Manchester in Betrieb genommen. Die Anlage verfügt über 300 Sitzplätze und ist die dritte Einrichtung des Anbieters an diesem Standort. Sie ist mit getrennten Zonen für Gastronomie, Familien und Arbeitsbereiche ausgestattet. Das Angebot richtet sich gegen ein Entgelt von knapp 47 Pfund für Erwachsene sowohl an Privatreisende als auch an Geschäftskunden unabhängig von der gebuchten Flugklasse. Die Inbetriebsetzung fügt sich in ein globales Netz von rund 110 Standorten ein, die das Unternehmen Mitte 2026 betreibt oder deren Eröffnung im Laufe des Jahres geplant ist. Neben Manchester expandiert der Betreiber im laufenden Geschäftsjahr an Flughäfen wie Stockholm-Arlanda, Genf, Marrakesch, Calgary und Vilnius sowie an den britischen Standorten Liverpool und Birmingham. Die Muttergesellschaft Swissport nutzt die eigene Hospitality-Sparte, um ihr bestehendes Portfolio aus Bodenabfertigung und Frachtlogistik durch margenstarke Dienstleistungen im Terminalbereich zu ergänzen und gegenüber Flughafenbetreibern als Komplettanbieter aufzutreten. Der Flughafen Manchester befindet sich im Rahmen eines Transformationsprogramms in einer Umbauphase von Terminal 2, wodurch zusätzliche Flächen für kommerzielle Konzessionen entstanden sind. Die Erhöhung der Lounge-Kapazitäten entspricht einem allgemeinen Trend in der Luftfahrtbranche, bei dem Flughäfen und Dienstleister verstärkt auf gebührenpflichtige Premium-Services setzen. Damit reagieren die Betreiber auf verändertes Reiset رفتار und versuchen, Einnahmen abseits des reinen Flugbetriebs zu steigern. Luftfahrtanalysten betonen jedoch, dass der Markt für unabhängige Lounges im Wettbewerb mit den eigenen exklusiven Aufenthaltsbereichen großer Fluggesellschaften und Allianzen steht. Zudem steigt durch die zunehmende Verbreitung

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Genehmigung des Meilenintegrationsplans zwischen Korean Air und Asiana Airlines durch die koreanische Kartellbehörde

Die koreanische Kartellbehörde Korea Fair Trade Commission hat dem Konzept von Korean Air zur Zusammenführung der Vielfliegerprogramme im Rahmen der Fusion mit Asiana Airlines zugestimmt. Dem Beschluss ging eine 15-monatige Prüfungsphase voraus, die nach der Einreichung des ersten Entwurfs am 12. Juni 2025 begann. Das genehmigte Modell sieht vor, dass neu erworbene Meilen ab dem Tag des Zusammenschlusses direkt dem Skypass-System von Korean Air gutgeschrieben werden. Bereits gesammelte Meilen von Asiana-Kunden verbleiben über einen Zeitraum von zehn Jahren als eigenständiges Guthaben oder können auf Wunsch in das Skypass-System übertragen werden. Das Regelwerk legt gestaffelte Umrechnungskurse für Flug- und Partnermeilen fest, sichert Elite-Status-Stufen ab und sieht die Einführung einer zusätzlichen Statuskategorie vor. Um den Bedenken hinsichtlich einer Entwertung von Vielfliegerguthaben entgegenzuwirken, verpflichtete die Kartellbehörde die Fluggesellschaft dazu, das Kontingent an Prämiensitzen auf langjährigen Höchstständen zu halten. Umrechnungsverhältnisse und Übergangsfristen für Asiana-Guthaben Das genehmigte Integrationsmodell unterscheidet bei der Bewertung bestehender Asiana-Meilen zwischen direkt im Flugbetrieb erworbenen Einheiten und Guthaben aus Kooperationen mit Drittanbietern. Auf Flügen von Asiana Airlines gesammelte Meilen werden im Verhältnis 1:1 in das Skypass-Programm übertragen. Diese Eins-zu-eins-Bewertung begründet die Kartellbehörde mit der vergleichbaren Erbringungsstruktur beider Fluggesellschaften im Liniendienst. Anders gestaltet sich die Umrechnung für Meilen, die über Partnerunternehmen wie Kreditkarteninstitute, Hotelketten oder Einzelhändler gesammelt wurden. Hier gilt ein Transferverhältnis von 1:0,82. Die Absenkung des Gegenwerts basiert auf finanzmathematischen Analysen der Aufwendungen, die Kunden beim Meilenerwerb außerhalb des eigentlichen Flugbetriebs entstanden sind. Verbraucher erhalten die Option, ihr Asiana-Meilenguthaben bis zu zehn Jahre lang separat zu führen und nach der bisherigen

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Rahmenprogramm zum Jubiläum: Pratermuseum beteiligt sich am Festwochenende im Wiener Prater

Das Pratermuseum beteiligt sich vom 18. bis 20. September 2026 am offiziellen Festwochenende des Praterverbands anlässlich des 260-jährigen Bestehens des Wiener Praters. Das Areal, das 1766 von Kaiser Joseph II. für die Öffentlichkeit freigegeben wurde, zählt zu den ältesten Vergnügungsparks der Welt. Im Rahmen der Dreitagesfeier gewährt die Außenstelle des Wien Museums kostenfreien Eintritt und bietet ein Kulturprogramm aus Fachführungen, Filmvorführungen sowie musikalischen Beiträgen an. Der Auftakt am Freitagabend beinhaltet unter anderem eine Performance von Gerald Schaaf, deren Anlass das 160-jährige Bestehen der Schaustellerfamilie Schaaf auf dem Pratergelände bildet. Das Programm am Samstag und Sonntag konzentriert sich auf die Vermittlung der Geschichte des Vergnügungsparks sowie des angrenzenden Bezirks Leopoldstadt. Neben Zaubershows des Zirkus- und Clownmuseums stehen Themenführungen auf dem Plan, die historische Aspaspekte wie das Vergnügungsetablissement „Venedig in Wien“ oder die Weltausstellung von 1873 aufgreifen. Kulturhistorisch ergänzt wird das Angebot durch Auftritte des Wiener Liedermachers Ernst Molden sowie die Aufführung des österreichischen Stummfilms „Die Pratermizzi“ aus dem Jahr 1926 mit Live-Musikbegleitung. Die Eröffnung des im März 2024 neu erbauten Museumsgebäudes nahe dem Riesenrad bot dem Standort erweiterte Ausstellungsflächen auf mehreren Ebenen. Mit der Verlegung des Pratermuseums aus dem ehemaligen Planetenfeld in den Neubau beabsichtigte die Stadt Wien eine stärkere Integration der Museumspädagogik in den laufenden Praterbetrieb. Historische Exponate wie Ringelspielfiguren, Automatenspiele und Reste historischer Schaubuden dokumentieren dort die Verwandlung des ehemaligen kaiserlichen Jagdgebiets in eine moderne Freizeitlandschaft. Kritische Stimmen aus der Kulturwissenschaft weisen jedoch darauf hin, dass die historische Aufarbeitung von Vergnügungsparks oft im Spannungsfeld zwischen kommerzialisierter Traditionspflege und echter

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Konsumentenbeschwerden im Sommertourismus 2026 und rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Eine Auswertung von Urlaubsbeschwerden durch den Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der Arbeiterkammer zeigt deutliche Mängel im europäischen Reise- und Transportsektor während der Sommersaison 2026. Von Anfang Juli bis Ende August 2026 wurden insgesamt 544 detaillierte Beschwerden von Reisenden systematisch erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse belegen, dass fast die Hälfte aller Beanstandungen auf den Bereich der Flugreisen entfällt, gefolgt von Unzulänglichkeiten bei Unterkünften sowie Problemen mit Mietwagen, Bus- und Bahnverbindungen. Ein Großteil der Buchungen wurde über digitale Kanäle abgewickelt, wobei rund 95 Prozent der Verbraucher ihre Reiseleistungen online buchten. Insbesondere automatisierte Gebühreneinzüge, intransparente Vertragsbedingungen auf Buchungsplattformen und Abweichungen von zugesicherten Unterkunftsstandards prägten das Beschwerdebild der Saison. Dominanz von Flugproblemen und unzulässigen Zusatzgebühren Mit einem Anteil von 45 Prozent bildeten Flugreisen den größten Schwerpunkt innerhalb der erfassten Beschwerdefälle. Mehr als zwei Drittel der Anfragen in dieser Kategorie betrafen kurzfristig geänderte Flugzeiten oder unangekündigte Wechsel der ausführenden Fluggesellschaften. Einen wesentlichen Teil der Kritik machten zudem Zusatzgebühren aus, die von einzelnen Fluggesellschaften erhoben wurden. Bei der irischen Low-Cost-Airline Ryanair, die mit 191 Nennungen die Liste der meistkritisierten Unternehmen anführte, betrafen rund 30 Prozent der Beschwerden vom Obersten Gerichtshof nachträglich für unzulässig erklärte Gebühren. Diese Entgelte können von den betroffenen Passagieren rechtlich zurückgefordert werden. Neben Tarifstrukturen und Flugzeitenanpassungen verursachten operative Störungen Unmut bei den Reisenden. Mängel bei der Gepäckbeförderung machten 15 Prozent der Flugbeschwerden aus, während Flugannullierungen mit neun Prozent und Verspätungen mit sechs Prozent zu Buche schlugen. Trotz bestehender europäischer Fluggastrechte-Verordnungen berichteten Betroffene häufig von erschwerten Bedingungen bei der Durchsetzung von Ausgleichsleistungen gegenüber

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