
Gesetzesreform für Infrastrukturprojekte: Flughafen Wien begrüßt Entwurf zur UVP-Novelle
Die Führung der Flughafen Wien AG hat sich positiv zum vorliegenden Entwurf für eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) geäußert. Vorstand Günther Ofner bezeichnete das Gesetzesvorhaben als wesentlichen Schritt zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben in Österreich. Nach Ansicht der Betreibergesellschaft des größten österreichischen Verkehrsflughafens sind straffere Verfahrensabläufe notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu sichern und Investitionsentscheidungen für Unternehmen wieder planbarer zu machen. Der Flughafenbetreiber verwies auf die lange Dauer bisheriger Prüf- und Rechtsmittelverfahren, die sich bei Großprojekten in der Vergangenheit teils über mehr als ein Jahrzehnt erstreckten. Solche Verzögerungen führten dazu, dass sich Marktbedingungen, technologische Standards und Baukosten zwischen der ursprünglichen Projekteinreichung und dem rechtskräftigen Bescheid erheblich veränderten. Aus Sicht des Flughafenmanagements geht es bei der Reform nicht um eine Beschneidung der Einspruchsrechte von Verfahrensbeteiligten, sondern um klare Fristen und die Vermeidung künstlich in die Länge gezogener Prüfprozesse. Branchenverbände und Wirtschaftsvertreter fordern seit Jahren eine Überarbeitung des österreichischen Genehmigungsrechts, um Verfahrenshürden bei Verkehrsinfrastrukturen, Energieprojekten und Betriebsanmeldungen abzubauen. Während der laufenden Begutachtungsphase verlangt die Flughafen Wien AG weitere Nachbesserungen, damit die rechtlichen Vorgaben in der behördlichen Praxis tatsächlich zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen. Langwierige Genehmigungsprozesse stünden ansonsten in direktem Konflikt mit der regionalen Wertschöpfung und der Beschäftigungsentwicklung bei Zulieferbetrieben. Kritiker von UVP-Verfahrensverkürzungen, darunter Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen, warnen hingegen regelmäßig vor einer Einschränkung der Kontroll- und Beteiligungsrechte im Zuge verkürzter Fristen. Ob der vorliegende Gesetzesentwurf den angestrebten Ausgleich zwischen der Beschleunigung von Investitionsprojekten und einer gründlichen behördlichen Prüfung schafft, bleibt Gegenstand der parlamentarischen Debatte und der anschließenden Umsetzung durch die Genehmigungsbehörden.

