September 23, 2026

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September 23, 2026

Gesetzesreform für Infrastrukturprojekte: Flughafen Wien begrüßt Entwurf zur UVP-Novelle

Die Führung der Flughafen Wien AG hat sich positiv zum vorliegenden Entwurf für eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) geäußert. Vorstand Günther Ofner bezeichnete das Gesetzesvorhaben als wesentlichen Schritt zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben in Österreich. Nach Ansicht der Betreibergesellschaft des größten österreichischen Verkehrsflughafens sind straffere Verfahrensabläufe notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu sichern und Investitionsentscheidungen für Unternehmen wieder planbarer zu machen. Der Flughafenbetreiber verwies auf die lange Dauer bisheriger Prüf- und Rechtsmittelverfahren, die sich bei Großprojekten in der Vergangenheit teils über mehr als ein Jahrzehnt erstreckten. Solche Verzögerungen führten dazu, dass sich Marktbedingungen, technologische Standards und Baukosten zwischen der ursprünglichen Projekteinreichung und dem rechtskräftigen Bescheid erheblich veränderten. Aus Sicht des Flughafenmanagements geht es bei der Reform nicht um eine Beschneidung der Einspruchsrechte von Verfahrensbeteiligten, sondern um klare Fristen und die Vermeidung künstlich in die Länge gezogener Prüfprozesse. Branchenverbände und Wirtschaftsvertreter fordern seit Jahren eine Überarbeitung des österreichischen Genehmigungsrechts, um Verfahrenshürden bei Verkehrsinfrastrukturen, Energieprojekten und Betriebsanmeldungen abzubauen. Während der laufenden Begutachtungsphase verlangt die Flughafen Wien AG weitere Nachbesserungen, damit die rechtlichen Vorgaben in der behördlichen Praxis tatsächlich zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen. Langwierige Genehmigungsprozesse stünden ansonsten in direktem Konflikt mit der regionalen Wertschöpfung und der Beschäftigungsentwicklung bei Zulieferbetrieben. Kritiker von UVP-Verfahrensverkürzungen, darunter Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen, warnen hingegen regelmäßig vor einer Einschränkung der Kontroll- und Beteiligungsrechte im Zuge verkürzter Fristen. Ob der vorliegende Gesetzesentwurf den angestrebten Ausgleich zwischen der Beschleunigung von Investitionsprojekten und einer gründlichen behördlichen Prüfung schafft, bleibt Gegenstand der parlamentarischen Debatte und der anschließenden Umsetzung durch die Genehmigungsbehörden.

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Abwicklung der Vermögenswerte von Jet Airways und der langwierige Weg zur Umrüstung von Großraumflugzeugen

Der langwierige Abwicklungsprozess der insolventen indischen Fluggesellschaft Jet Airways hat mit dem Verkauf von fünf Passagierflugzeugen des Typs Boeing 777-300ER an das maltesische Unternehmen Ace Aviation einen weiteren Meilenstein erreicht. Der Flugbetrieb der einst führenden indischen Privatfluggesellschaft wurde bereits am 17. April 2019 eingestellt, nachdem das Unternehmen in eine schwere Finanzkrise geraten war und Schulden von mehr als 1,2 Milliarden US-Dollar angehäuft hatte. Während der Großteil der aus rund 110 Flugzeugen bestehenden Flotte von Leasinggesellschaften zurückgefordert wurde, verblieben einige im Eigentum der Fluggesellschaft befindliche Großraumflugzeuge jahrelang Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten und Insolvenzverfahren. Die endgültige Anordnung der Liquidation durch den Obersten Gerichtshof Indiens im November 2024 machte den Weg frei für die Verwertung der verbliebenen Vermögenswerte, um ausstehende Forderungen von Gläubigern und Flughafenbetreibern zumindest teilweise zu bedienen. Ersteigerung der Mumbai-Flotte nach rechtlichen Hürden Der Verkaufs- und Liquidationsprozess erstreckte sich über mehrere Jahre und war von rechtlichen Auseinandersetzungen geprägt. Drei der Maschinen des Typs Boeing 777-300ER mit den indischen Registrierungen VT-JES, VT-JEV und VT-JEM standen seit der Einstellung des Flugbetriebs auf dem Chhatrapati Shivaji Maharaj International Airport in Mumbai. Ace Aviation, eine Tochtergesellschaft der internationalen Frachtfluggruppe Challenge Group, hatte sich bereits im Oktober 2022 im Rahmen einer vorläufigen Versteigerung für diese drei Maschinen beworben und eine Anzahlung geleistet. Der rechtliche Vollzug wurde jedoch durch Einsprüche verzögert. Sowohl das Jalan-Kalrock-Konsortium, welches ursprünglich eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs anstrebte, als auch die Betreibergesellschaft des Flughafens Mumbai legten Rechtsmittel ein. Der Flughafenbetreiber forderte offene Standgebühren in Höhe von umgerechnet rund 104 Millionen US-Dollar. Das Insolvenzgericht erkannte letztlich

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Alltours meldet steigende Nachfrage bei Erwachsenenhotels

Der deutsche Reiseveranstalter Alltours verzeichnet eine anhaltende Nachfragesteigerung im Segment der Hotels ausschließlich für erwachsene Gäste. Wie das Unternehmen mitteilte, hat sich das Angebot an sogenannten Adults-only-Unterkünften in den vergangenen Jahren von einem Nischenprodukt zu einem festen Bestandteil der touristischen Kapazitäten entwickelt. Allein in Spanien führt der Veranstalter mittlerweile mehr als 140 Häuser mit entsprechenden Zugangs- oder Alterseinschränkungen, vorrangig auf den Balearischen und Kanarischen Inseln sowie in den Küstenregionen des Festlands. Weitere Schwerpunkte bilden Destinationen in Griechenland, der Türkei sowie im Fernreisesektor auf Mauritius und den Malediven. Nach Beobachtungen des Einkaufsmanagements von Alltours verändert sich die demografische Struktur der Zielgruppe. Während Häuser ohne Kinderbetreuung früher überwiegend von Reisenden zwischen 45 und 60 Jahren nachgefragt wurden, buchen vermehrt Paare in der Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen solche Angebote. Die Erwartungshaltungen unterscheiden sich dabei: Während jüngere Reisende verstärkt auf Design, integrierte Gastronomiekonzepte und Freizeitangebote achten, stehen bei älteren Gästen Ruhe, Entschleunigung und persönliche Servicestrukturen im Vordergrund. Die Hotelbranche reagiert darauf mit unterschiedlichen Mindestaltern von 14, 16 oder 18 Jahren sowie mit abgegrenzten Erwachsenenbereichen innerhalb größerer Resortanlagen. Branchenanalysten sehen in der Spezialisierung auf Zielgruppen ohne Kinder eine Möglichkeit für Hotelbetreiber, die Auslastung außerhalb der Schulferienzeiten zu stabilisieren und höhere Durchschnittserlöse pro Zimmer zu erzielen. Durch den Verzicht auf familienspezifische Infrastrukturen wie Spielplätze oder Kinderanimation können Betriebe ihre Fixkosten verringern und Kapazitäten für Wellness-, Gastronomie- oder Tagungsbereiche nutzen. Gleichzeitig verweisen Tourismusforscher darauf, dass die zunehmende Segmentierung den Gesamtmarkt strukturell verändert und das Angebot für Familien auf stark frequentierten Zielgebietsmärkten verdichten kann. Die Diversifizierung der

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