Wizz Air am Flughafen Luqa (Foto: Jan Gruber).
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500.000 Euro Strafe für Wizz Air wegen irreführendem „All You Can Fly“-Abo

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Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) hat gegen die Billigfluggesellschaft Wizz Air ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro verhängt. Die Behörde ahndete damit Verstöße gegen die nationalen Verbraucherschutzvorschriften im Zusammenhang mit der Bewerbung des Jahresabonnements „Wizz All You Can Fly“. Die ungarische Airline hatte das Abo beworben, ohne die damit verbundenen wesentlichen Einschränkungen und Vertragsbedingungen ausreichend klar und transparent darzulegen.

Die Untersuchung der Wettbewerbsbehörde ergab, dass Wizz Air das Abonnement, das den Kauf eines Flugpasses zu einem festen Preis (zu Beginn 499,00 Euro, später 599,00 Euro für alle internationalen Routen) ermöglichte, in seinen Werbekampagnen als ein nahezu unbegrenztes Angebot darstellte. Die AGCM stellte jedoch fest, dass die vorvertraglichen Informationen für die Verbraucher unvollständig und mehrdeutig waren. Dies betraf insbesondere die kritischen Details zu den Buchungszeiträumen einzelner Flüge, die Anzahl und Art der für Abonnenten verfügbaren Plätze pro Flug sowie weitere Nutzungsbeschränkungen. Die Passagiere erhielten lediglich die Option, aber nicht die Garantie, einen Flug zu buchen.

Über die irreführende Werbung hinaus stufte die italienische Wettbewerbsbehörde auch bestimmte Klauseln in den ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Abonnements als missbräuchlich ein. Diese Klauseln erlaubten es Wizz Air, die Bedingungen des Dienstes einseitig zu ändern oder diesen ganz einzustellen, ohne angemessene Gründe nennen oder entsprechende Sicherheiten für die Konsumenten gewährleisten zu müssen. Solche Bestimmungen führten laut AGCM zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Abonnenten. Zudem wurden Rückerstattungen erschwert und das Widerrufsrecht bei Unterbrechung oder Einstellung des Dienstes stark begrenzt. Die Behörde ordnete an, dass ein Auszug ihrer Entscheidung auf der Webseite der Billigfluggesellschaft veröffentlicht werden muss.

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