Am 21. Januar 2025 entdeckten Zollbeamte am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eine ungewöhnliche und gefährliche Fracht im Gepäck einer 65-jährigen Reisenden aus Sachsen-Anhalt. Die Frau, die über Doha aus Bangkok eingereist war, versuchte, eine in China produzierte Feuerwerksbatterie mit 36 Schuss nach Deutschland einzuführen. Ein Vorfall, der nicht nur Fragen zur Sicherheitskontrolle aufwirft, sondern auch eine strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen könnte. Der Zoll leitete ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Bannbruch ein, da die Frau mit der illegalen Feuerwerksbatterie gegen das Sprengstoffgesetz verstieß.
Der Vorfall ereignete sich bei einer routinemäßigen Gepäckkontrolle, als die 65-Jährige ihre Koffer auf den Untersuchungstisch legte. Die Beamten des Hauptzollamts Potsdam stießen dabei auf die verbotene Ware – eine Feuerwerksbatterie, die weder eine CE-Kennzeichnung noch den erforderlichen Nachweis zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften aufwies. Feuerwerkskörper, die in Deutschland eingeführt werden, unterliegen strengen Vorschriften. Diese beinhalten unter anderem Sicherheitszertifikate sowie eine Zulassung durch das zuständige Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Da der Feuerwerkskörper diesen Vorschriften nicht entsprach, war es illegal, ihn nach Deutschland zu bringen.
Laut einer Mitteilung des Hauptzollamts Potsdam gab die Frau gegenüber den Beamten an, sie habe die Batterie für ihre Enkelkinder aus Thailand mitgebracht. Auf Nachfrage konnte sie jedoch weder eine Erlaubnis noch einen Befähigungsschein gemäß dem Sprengstoffgesetz vorlegen, der es ihr erlaubt hätte, solche gefährlichen Gegenstände zu transportieren. Es ist unklar, wie genau die Frau das Feuerwerk an Bord des Flugzeugs bringen konnte, da international strenge Vorschriften für das Mitführen von gefährlichen oder potenziell gefährlichen Gegenständen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck bestehen.
Strenge Vorschriften für Feuerwerkskörper
In Deutschland unterliegen Feuerwerkskörper, die in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden, sehr strengen Auflagen. Die so genannte CE-Kennzeichnung bescheinigt, dass ein Produkt den europäischen Sicherheitsstandards entspricht. Auch wenn Feuerwerkskörper in einigen Ländern wie China unter weniger strengen Vorschriften produziert werden, ist es in der EU nicht erlaubt, Produkte ohne diese Kennzeichnung zu importieren. Darüber hinaus erfordert der Transport von Feuerwerkskörpern in Deutschland eine Genehmigung, da sie unter das Sprengstoffgesetz fallen.
Die Tatsache, dass die Frau weder über die erforderliche Zulassung noch eine Genehmigung verfügte, wirft Fragen zur Sicherheit im internationalen Flugverkehr auf. Es bleibt unklar, wie der Feuerwerkskörper überhaupt den Sicherheitscheck an Bord des Flugzeugs passiert ist. Ein mögliches Versäumnis bei der Sicherheitskontrolle könnte schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, vor allem, wenn man bedenkt, dass Feuerwerkskörper aufgrund ihrer explosiven Eigenschaften ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können.
Strafrechtliche Konsequenzen und Bannbruch
Der Zoll leitete in diesem Fall ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Bannbruch ein. Ein Bannbruch liegt vor, wenn jemand entgegen eines Verbots Waren in ein Land einführt, ausführt oder durchführt. In diesem Fall wird untersucht, ob die Frau wissentlich gegen das Sprengstoffgesetz und die geltenden Sicherheitsvorschriften verstoßen hat. Sollten die Ermittlungen ergeben, dass die Frau absichtlich und mit Wissen um die Illegalität ihres Tuns gehandelt hat, könnte sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bannbruch ist ein schwerwiegendes Delikt, das in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Neben Geldstrafen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, insbesondere wenn es sich um gefährliche oder verbotene Waren handelt. In diesem Fall wird die Strafe davon abhängen, ob die Frau absichtlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften verstoßen hat und welche Rolle der fehlende Befähigungsschein bei ihrem Handeln gespielt hat.
Sicherheitslücken und die Frage der Kontrolle
Dieser Vorfall stellt nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine sicherheitstechnische Herausforderung dar. Die Frau konnte eine verbotene Feuerwerksbatterie in ihr Gepäck schmuggeln, und es ist derzeit nicht geklärt, wie dieser gefährliche Gegenstand die Sicherheitskontrollen am Flughafen BER passieren konnte. Gerade in Zeiten, in denen die internationale Luftfahrt nach den Ereignissen von 9/11 und weiteren Zwischenfällen noch strengeren Sicherheitsmaßnahmen unterliegt, überrascht dieser Vorfall.
Die Flughafensicherheitskontrollen, die auf die Verhinderung von gefährlichen Gegenständen und Substanzen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck abzielen, müssen kontinuierlich überprüft und verbessert werden, um ähnliche Zwischenfälle zu vermeiden. Der Fall könnte daher auch zu einer Neubewertung und Verstärkung der Kontrollmaßnahmen führen.
Der Vorfall mit der 65-jährigen Frau am Flughafen Berlin Brandenburg verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass alle Vorschriften für den internationalen Transport von gefährlichen Gütern strikt eingehalten werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt, ob die Frau strafrechtlich verfolgt wird und wie die Sicherheitsbehörden auf die Schwachstellen in den Kontrollsystemen reagieren werden. Der Vorfall stellt eine Erinnerung daran dar, wie wichtig die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen im internationalen Flugverkehr ist – sowohl für die Reisenden als auch für die Allgemeinheit.