Die schwedische Regierung hat einen Antrag der syrischen Staatsfluggesellschaft Syrianair abgelehnt, eine reguläre Linienverbindung zwischen der syrischen Hauptstadt Damaskus und dem Flughafen Stockholm/Arlanda einzurichten.
Die Entscheidung des Ministeriums für ländliche Angelegenheiten und Infrastruktur datiert vom 15. Oktober 2026 und geht auf eine entsprechende Empfehlung der schwedischen Transportbehörde Transportstyrelsen zurück. Als maßgeblicher Grund für die Untersagung der vier wöchentlich geplanten Flüge wurden unkalkulierbare Risiken für die Sicherheit des Luftverkehrs im syrischen Luftraum angeführt.
Die Transportbehörde stützte ihre negative Begutachtung auf mehrere Sicherheitsfaktoren im Herkunftsland der Fluggesellschaft. Neben den anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen und einer fragmentierten Luftraumüberwachung verwies die Behörde auf das Risiko einer Fehlidentifikation ziviler Luftfahrzeuge durch Luftverteilungssysteme sowie auf bestehende Warnhinweise europäischer Flugsicherheitsorgane. Obwohl das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen Schweden und Syrien aus dem Jahr 1955 grundsätzlich Verkehrsrechte vorsieht, überwogen im Genehmigungsverfahren die rechtlichen Vorgaben der schwedischen Luftfahrtverordnung zur Absicherung des Flugbetriebs.
Da Syrianair nicht über die erforderliche Drittstaaten-Zulassung (Third Country Operator, TCO) der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) verfügt, sah der Antrag den Einsatz von Flugzeugen des Typs Airbus A220 beziehungsweise A320 im Wet-Lease-Verfahren vor. Als Partner war die litauische Chartergesellschaft Heston Airlines vorgesehen, über die Syrianair bereits einzelne Verbindungen in den europäischen Luftraum, etwa nach Amsterdam, abwickelt. Weitere europäische Anbieter wie Dan Air oder LEAV Aviation bedienen den syrischen Markt über Sondergenehmigungen einzelner EU-Mitgliedstaaten.
Die behördliche Absage erfolgt vor dem Hintergrund von Bemühungen der syrischen Zivilluftfahrtbehörde, das internationale Streckennetz nach den politischen Umbrüchen Ende 2024 und der schrittweisen Lockerung von Sanktionen wieder aufzubauen. Das schwedische Ministerium betonte, dass die Entscheidung ausschließlich den vorliegenden Einzelantrag betrifft und kein allgemeines Flugverbot zwischen den beiden Staaten darstellt.