
USA: CDC führt verpflichtende Selbstauskunft wegen Ebola-Ausbruchs im Kongo ein
Die US-amerikanische Gesundheitsschutzbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) führt ab dem 4. November 2026 eine zusätzliche Dokumentationspflicht für alle Passagiere ein, die auf Flügen in die Vereinigten Staaten reisen. Vor dem Abflug müssen Fluggäste künftig eine rechtsverbindliche Erklärung abgeben, dass sie sich in den vorangegangenen 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo aufgehalten haben. Hintergrund dieser Anordnung ist ein verzeichneter Ebola-Ausbruch in der zentralafrikanischen Nation. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Einschleppung des Erregers über den internationalen Passagierluftverkehr in das US-amerikanische Staatsgebiet frühzeitig zu unterbinden. Die Überprüfung der Vollständigkeit dieser Gesundheitserklärung obliegt den ausführenden Luftfahrtunternehmen. Fluggesellschaften sind angewiesen, Passagieren ohne entsprechende Auskunft das Boarding zu verweigern. Die Regelung gilt ausnahmslos für alle Direkt- und Umsteigeverbindungen mit Zielort USA, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Reisenden oder dem jeweiligen Abflughafen. Verfahrensablauf und operative Umsetzung durch die Fluggesellschaften Die praktische Abwicklung der Anordnung liegt im Aufgabenbereich der internationalen Luftfahrtunternehmen. Analog zu den bestehenden Überprüfungen von Einreisegenehmigungen wie dem elektronischen System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) oder gültigen Visa müssen die Fluggesellschaften sicherstellen, dass die Bestätigung vor dem Betreten des Flugzeugs vorliegt. Die Behörde CDC hat den Fluggesellschaften empfohlen, die Abfrage direkt in die digitalen Online-Check-in-Prozesse sowie in die Benutzeroberflächen der mobilen Applikationen einzubinden. Für Fluggäste, die den Online-Check-in nicht nutzen oder am Flughafen einchecken, muss die Bestätigung spätestens am Abfluggate beim Schalterpersonal eingeholt werden. Passagiere, welche die verlangte Auskunft verweigern oder unvollständig ausfüllen, erhalten keine Bordkarte beziehungsweise werden vom Transport ausgeschlossen. Die Durchsetzungsverordnung tritt offiziell am 3. November 2026




