Frecciarossa ETR.1000 (Foto: E656073).
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Italien: Testpflicht für Fernzüge kommt

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Die italienischen Staatseisenbahnen planen die Einführung von verpflichtenden Coronatests auf ihren Schnellzügen „Frecciarossa“. Zunächst will man ab April 2021 das Verfahren zwischen den Metropolen Mailand und Rom testen.

Der Probelauf dürfte aber nur der Anfang sein, denn Bahnchef Gianfranco Battisti will im Hinblick auf den nationalen und internationalen Tourismus, der im Sommer 2021 erwartet wird, flächendeckend im Frecciarossa-Netz eine Testpflicht einführen. Oberste Priorität haben dabei touristisch relevante Eisenbahnstrecken. Lokale Medien rechnen damit, dass auch private Betreiber nachziehen werden.

Die genaue Umsetzung der Testpflicht ist noch offen. Derzeit sieht es danach aus, dass an größeren Bahnhöfen Teststationen eingerichtet werden und bei der Ticketkontrolle durch den Schaffner der negative Befund vorgewiesen werden muss. Es soll auch möglich sein, dass Tests anderswo gemacht werden dürfen. Sofern der negative Nachweis nicht älter als eine gewisse Zeit, die noch festgelegt werden muss, ist, soll dieser anerkannt sein. Ziel der Maßnahme ist es, dass die FS „coronafreie Züge“ garantieren will.

Regierung muss die gesetzliche Grundlage schaffen

Da die Zugangsbeschränkung ein massiver Eingriff in den freien Zugang sowie die Beförderungspflicht darstellt, ist nun die italienische Regierung am Zug. Diese muss zunächst die gesetzliche Grundlage schaffen. Auf Basis es Hausrechts kann die FS die Testpflicht noch nicht einführen. Derzeit geht die Staatseisenbahn davon aus, dass Rom grünes Licht für den Versuch, der im April 2021 auf zunächst einer Route starten soll, geben wird.

In Israel führte erst kürzlich die Fluggesellschaft Israir auf der Inlandsstrecke Tel Aviv-Eilat eigene Flüge für geimpfte Personen ein. Zunächst handelt es sich um einen täglichen Umlauf, jedoch ist damit zu rechnen, dass dies sehr bald ausgebaut wird. Am Gate müssen der so genannte Green Pass, den Genesene und Geimpfte oder ein sonstiger Nachweis vorgewiesen werden. Andernfalls wird das Mitfliegen verweigert.

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