Die britische Volga-Dnepr-Tochter Cargo Logic Air befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Das Unternehmen musste diesen Schritt setzen, da man stark von den Sanktionen, die im Nachgang des kriegerischen Überfalls der Russischen Föderation gegen die Ukraine erlassen wurden, betroffen ist.
Zum Insolvenzverwalter wurde die Kanzlei Buchler Phillips Limited bestimmt. In einem ersten Medienstatement wird wie folgt erklärt: „Infolgedessen beantragte das Unternehmen beim britischen Finanzministerium eine Genehmigung für eine minimale Fortführung der Geschäftstätigkeit, die ihm auch erteilt wurde. Es hatte jedoch Probleme, seine Bankkonten rechtzeitig zu bedienen: Das Unternehmen hatte zunehmend Schwierigkeiten mit seinen Bankern, obwohl es über beträchtliche Mittel auf seinem Konto verfügte, die das Unternehmen zahlungsfähig hätten machen sollen“.
Es handelt sich nicht um die erste Fluggesellschaft aus dem Volga-Dnepr-Konzern, die aufgrund der Sanktionen in massive Schieflage geraten ist. Die Deutschland-Tochter Cargo Logic Germany wurde ebenfalls zahlungsunfähig. Dem Insolvenzverwalter ist es nicht gelungen einen Käufer zu finden, so dass die Liquidation eingeleitet wurde.
„Die Ernennung von Verwaltern für CargoLogicAir ist eine sehr unglückliche, unbeabsichtigte Folge der Sanktionen, die allgemein gegen britische Unternehmen verhängt werden, die als russisch kontrolliert gelten. Es handelt sich um ein einzigartiges britisches Unternehmen, das eine wertvolle kommerzielle Dienstleistung für britische Kunden erbringt, die im Ausland Handel treiben, britische Mitarbeiter beschäftigt und britische Steuern zahlt“, kommentierte David Buchler von Buchler Phillips.
Die Zukunft von Cargo Logic Air ist völlig offen. Es ist unklar, ob es den britischen Verwaltern gelingt einen Käufer zu finden. Andernfalls droht auch dieser Frachtfluggesellschaft die Liquidation. Im August zog sich Isaikin, der namentlich auf den Sanktionslisten genannt ist, aus allen Strukturen der Gruppe zurück und gab die Kontrolle an das übrige Managementteam des Unternehmens ab, um Sanktionen zu vermeiden. Letztlich konnte dieser Schritt aber nicht verhindern, dass sowohl in Deutschland als auch im Vereinigten Königreich Insolvenz angemeldet werden musste.