Zum Europatag am 9. Mai 2026 zieht der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) eine positive Bilanz zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Derzeit verfügen über 8,7 Millionen Menschen in Österreich über die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der herkömmlichen e-card befindet.
Dieses System ermöglicht den Versicherten in insgesamt 35 Ländern einen unbürokratischen Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen, ohne dass vorab Anträge gestellt oder Kosten im hohen Maße privat ausgelegt werden müssen. Die Zahl der gültigen Karten ist seit 2015 um rund 6,3 Prozent gestiegen, was die zunehmende Bedeutung der europäischen Mobilität unterstreicht.
Wirtschaftlich erweist sich das System der gegenseitigen Verrechnung für Österreich als äußerst vorteilhaft. Während die österreichische Sozialversicherung im Jahr 2024 rund 31,3 Millionen Euro für die Behandlung hiesiger Versicherter im Ausland aufwendete, generierte die Behandlung ausländischer Patienten in Österreich Einnahmen in Höhe von etwa 158,1 Millionen Euro. Deutschland, Kroatien und Italien führen dabei die Liste der Länder an, in denen Österreicher medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Der daraus resultierende Einnahmenüberschuss von rund 126,8 Millionen Euro fließt direkt in das heimische Gesundheitssystem zurück und deckt die Kosten der Versorgung europäischer Gäste auf österreichischem Qualitätsniveau.
Die Koordination der sozialen Sicherheit beschränkt sich jedoch nicht nur auf akute Krankheitsfälle. Ein wesentlicher Aspekt der europäischen Integration ist die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten für die Pension. Wer in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten erwerbstätig war, behält seine Ansprüche, da Arbeitsperioden aus unterschiedlichen Ländern für den späteren Rentenanspruch addiert werden. Über die Grenzen der Union hinaus pflegt Österreich zudem bilaterale Abkommen mit Staaten wie Japan, Brasilien oder Serbien, um den Schutz für Arbeitnehmer und Reisende weltweit durch ein engmaschiges Netz an Sozialversicherungsverträgen zu gewährleisten.
Trotz der umfassenden Absicherung weist der Dachverband darauf hin, dass die EKVK ausschließlich für Behandlungen im öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Gastlandes gilt. Leistungen bei Privatärzten sind nicht abgedeckt und müssen von den Versicherten selbst getragen werden. Zudem umfasst der Schutz nur medizinisch notwendige Eingriffe, die nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland aufgeschoben werden können. Für Reisen in Länder außerhalb des Abkommensgebiets sowie zur Deckung etwaiger Selbstbehalte oder Rückholtransporte wird weiterhin der Abschluss einer privaten Reiseversicherung empfohlen, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen.