Flagge der Europäischen Union (Foto: Jan Gruber).
Redakteur
Letztes Update
Give a coffee
Informationen sollten frei für alle sein, doch guter Journalismus kostet viel Geld.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, können Sie Aviation.Direct freiwillig auf eine Tasse Kaffee einladen.
Damit unterstützen Sie die journalistische Arbeit unseres unabhängigen Fachportals für Luftfahrt, Reisen und Touristik mit Schwerpunkt D-A-CH-Region und zwar freiwillig ohne Paywall-Zwang.
Wenn Ihnen der Artikel nicht gefallen hat, so freuen wir uns auf Ihre konstruktive Kritik und/oder Ihre Hinweise wahlweise direkt an den Redakteur oder an das Team unter unter diesem Link oder alternativ über die Kommentare.
Ihr
Aviation.Direct-Team

EU: Ringen um die europäische Fluggastrechteverordnung

Werbung

Die Verhandlungen über eine grundlegende Reform der Fluggastrechte in der Europäischen Union haben ihren kritischen Wendepunkt erreicht. In Brüssel sind die Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten zu einer entscheidenden Vermittlungsrunde zusammengekommen, um nach mehr als 13 Jahren lähmenden Stillstands einen Kompromiss in letzter Minute zu erzielen.

Das Gesetzesvorhaben, das die Rechte von Flugreisenden bei Verspätungen, Annullierungen und Gepäckfragen neu regeln soll, steht unter massivem Zeitdruck, da eine bindende Frist am 15. Juni den Verhandlungsprozess unweigerlich beendet. Die Positionen zwischen den beteiligten Institutionen gelten jedoch als derart verhärtet, dass Diplomaten und Verhandler ein vollständiges Scheitern der gesamten Reform nicht mehr ausschließen. Während die Mehrheit der 27 EU-Regierungen im Rat erhebliche Zugeständnisse an die Luftfahrtindustrie fordert, um die finanzielle Belastung der Fluggesellschaften zu reduzieren, verteidigt das Europaparlament mit breiter Mehrheit das bestehende Schutzniveau für Verbraucher. Die Kluft betrifft dabei nicht nur die zeitlichen Schwellenwerte für Entschädigungszahlungen, sondern auch alltägliche Ärgernisse im Flugverkehr wie die Gebühren für Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und bürokratische Hürden bei der Schadensabwicklung.

Der Kern des Konflikts: Zeitgrenzen und Entschädigungssummen

Das größte Streitobjekt in den Verhandlungsrunden ist die Neudefinition der zeitlichen Schwelle, ab der Passagiere bei einer Flugverspätung ein Recht auf finanzielle Kompensation haben. Nach der aktuellen Rechtslage, die maßgelblich auf der geltenden EU-Verordnung 261/2004 und der darauf aufbauenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert, steht Reisenden ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden eine pauschale Entschädigung zu. Diese bemisst sich nach der Distanz der Flugstrecke und liegt derzeit bei 250 Euro für Kurzstrecken, 400 Euro für Mittelstrecken und 600 Euro für Langstrecken.

Die Mitgliedstaaten fordern im Rat eine deutliche Aufweichung dieser verbraucherfreundlichen Regelung. Ihr Vorschlag sieht vor, die Schwelle für Kurz- und Mittelstreckenflüge auf vier Stunden anzuheben. Bei internationalen Langstreckenflügen soll ein Entschädigungsanspruch sogar erst ab einer Verzögerung von sechs Stunden entstehen. Das Europaparlament lehnt diese Aufweichung strikt ab und fordert die Beibehaltung der Drei-Stunden-Grenze. Die Abgeordneten schlagen stattdessen eine Anpassung der Beträge vor, die bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometern auf 300 Euro steigen, bei Mittelstrecken bis 3500 Kilometern bei 400 Euro verbleiben und bei Langstrecken über 3500 Kilometern auf 600 Euro gedeckelt werden sollen, sofern die Fluggesellschaft die Verzögerung selbst verschuldet hat. Eine Sonderrolle nimmt in dieser Debatte die deutsche Bundesregierung ein, die dem Vorstoß der Ratsmehrheit nicht zustimmte und stattdessen für eine Beibehaltung der Drei-Stunden-Schwelle plädiert, den Entschädigungsbetrag jedoch für alle Distanzen pauschal auf 300 Euro vereinheitlichen möchte.

Wirtschaftliche Argumente der Fluggesellschaften und die Perspektive der Verbraucherschützer

Die Luftfahrtbranche verteidigt die von den Mitgliedstaaten geforderte Verlängerung der Zeitkorridore mit operativen und ökonomischen Zwängen. Die Linien- und Ferienfluggesellschaften sowie deren internationale Dachverbände argumentieren, dass die starre Drei-Stunden-Regel in der Praxis oft kontraproduktive Anreize schaffe. Wenn ein technisches Problem an einem Flugzeug auftrete, lasse sich dieses aus Sicherheitsgründen und aufgrund komplexer Logistikketten an den Flughäfen häufig nicht innerhalb von drei Stunden beheben. Unter dem Druck der drohenden, massiven Entschädigungszahlungen für eine gesamte Passagierliste neigten Fluggesellschaften in solchen Situationen eher dazu, einen Flug komplett zu streichen, anstatt ihn mit einer absehbaren Verzögerung von dreieinhalb Stunden doch noch durchzuführen. Eine Ausweitung der Fristen würde den Fluggesellschaften den nötigen operativen Spielraum geben, um den Flugbetrieb stabil zu halten und den Transport der Passagiere trotz technischer Komplikationen an ihr Ziel zu gewährleisten.

Verbraucherschutzorganisationen wie der Verbraucherzentrale Bundesverband und der europäische Dachverband Beuc warnen hingegen eindringlich vor einem Rückschritt im europäischen Verbraucherschutz. Berechnungen der Verbraucherschützer zeigen, dass eine Anhebung der Entschädigungsgrenze auf vier beziehungsweise sechs Stunden dramatische Konsequenzen für die Betroffenen hätte. Rund 60 Prozent der Passagiere, die nach aktuellem Recht einen berechtigten Anspruch auf finanzielle Kompensation wegen einer Flugverspätung haben, würden bei einer Umsetzung der Ratspläne völlig leer ausgehen. Die Verbraucherschützer sehen in dem Vorstoß der Mitgliedstaaten den Versuch, das unternehmerische Risiko von Flugausfällen und Verspätungen einseitig auf die Reisenden abzuwälzen und den wirtschaftlichen Druck auf die Airlines zur Einhaltung ihrer Flugpläne massiv zu senken.

Das Tauziehen um Handgepäcktarife und Zusatzgebühren

Neben den Entschädigungen bei Verspätungen hat sich die Reform zu einem Schauplatz im Kampf gegen die zunehmende Entbündelung von Flugtarifen entwickelt. In den vergangenen Jahren haben viele Fluggesellschaften, darunter auch etablierte Netzwerk-Carrier wie die Lufthansa Group, ihre Tarifstrukturen grundlegend verändert. Bei neu eingeführten Basis-Tarifen in der Economy-Klasse ist oft nur noch die Mitnahme eines kleinen persönlichen Gegenstands, wie etwa einer Handtasche oder einer Laptop-Tasche, im Flugpreis inbegriffen. Wer einen kleinen Kabinenkoffer im Handgepäck mitführen möchte, muss diesen kostenpflichtig dazubuchen.

Das Europaparlament will dieser Praxis der versteckten Zusatzkosten einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Der Vorschlag der Abgeordneten sieht vor, dass jeder Passagier das Recht hat, ein handelsübliches Handgepäckstück bis zu einem Gewicht von sieben Kilogramm sowie einen persönlichen Gegenstand ohne Aufpreis in die Kabine mitzunehmen. Dabei sollen maximale Maße gelten, bei denen die Summe aller drei Kanten 100 Zentimeter nicht überschreitet. Die Mitgliedstaaten sperren sich gegen eine solch detaillierte gesetzliche Vorgabe. Sie plädieren stattdessen für eine reine Verschärfung der Kommunikationspflichten. Die Fluggesellschaften sollten demnach verpflichtet werden, ihre Gepäckbestimmungen und die damit verbundenen Kosten vor der Buchung transparenter darzustellen, anstatt dass ihnen die Preisgestaltung für Kabinengepäck staatlich vorgeschrieben wird.

Versteckte Kosten und der Schutz von Familien im Visier der Reformer

Die Liste der strittigen Punkte im Bereich der Nebenkosten ist lang. Das Europaparlament nutzt die Reform, um eine Reihe von kundenunfreundlichen Praktiken der Fluggesellschaften verbieten zu lassen. So fordern die Abgeordneten, dass Passagiere künftig keine zusätzlichen Gebühren mehr für den Check-in am Flughafenschalter oder für die nachträgliche Korrektur von Tippfehlern im Namen auf dem Flugticket zahlen müssen. Viele Billigfluggesellschaften verlangen für diese administrativen Dienstleistungen derzeit Beträge, die oft den eigentlichen Ticketpreis übersteigen.

Ein weiterer sensibler Verhandlungspunkt betrifft die Sitzplatzvergabe für Familien mit Minderjährigen. Es soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass Kinder grundsätzlich und ohne Aufpreis einen Sitzplatz direkt neben ihren Eltern erhalten. Bislang führt das automatisierte Buchungssystem vieler Fluggesellschaften dazu, dass Familien im Flugzeug getrennt gesetzt werden, sofern sie nicht vorab kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen erwerben. Darüber hinaus fordert das Parlament ein Wahlrecht beim Ticketformat: Passagiere sollen selbst entscheiden können, ob sie eine digitale Bordkarte auf dem Smartphone nutzen oder einen klassischen, gedruckten Boardingpass bevorzugen, ohne dass für die Papierform zusätzliche Gebühren erhoben werden dürfen.

Das Endspiel in Brüssel: Konsequenzen eines Scheiterns

Die Verhandlungsführer stehen vor einer enormen Verantwortung, da das laufende Vermittlungsverfahren die absolut letzte Chance bietet, das Gesetzespaket vor dem endgültigen Aus zu bewahren. Der zuständige Verhandlungsführer des Europaparlaments, Andrey Novakov, hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass er eher bereit sei, die Verhandlungen ergebnislos abzubrechen, als faulen Kompromissen zulasten der europäischen Fluggäste zuzustimmen. Diese kompromisslose Haltung stößt auf der Gegenseite bei den Vertretern der Mitgliedstaaten auf Unverständnis, die ihrerseits betonen, dass ohne ein Entgegenkommen bei den Entschädigungsfristen keine Mehrheit im Rat zustande kommen wird.

Sollte bis zum Ablauf der Ausschlussfrist am 15. Juni keine vollständige Einigung über alle Kapitel der Verordnung erzielt werden, scheitert das gesamte Gesetzesvorhaben der Fluggachtereform nach über einem Jahrzehnt der Arbeit endgültig. Ein solches Scheitern hätte zur Folge, dass nicht nur die umstrittenen Entschädigungsregeln beim Status quo verbleiben, sondern auch alle unbestrittenen Verbesserungen für die Verbraucher hinfällig wären. Die Vereinfachung des Antragswegs über standardisierte, digitale Formulare, das Verbot von Zusatzgebühren für die Korrektur von Namensfehlern und der garantierte kostenlose Nebeneinandersitz von Kindern und Eltern würden damit bis auf Weiteres nicht Gesetz werden. Die Rechte der Passagiere in Europa würden somit auch in den kommenden Jahren auf einer veralteten Verordnung basieren, die den veränderten Marktgegebenheiten und Tarifmodellen der modernen Luftfahrtindustrie nicht mehr gerecht wird.

Werbung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

Werbung