Die Verhandlungen über die grundlegende Reform der europäischen Fluggastrechteverordnung EG261 zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament sind nach einer 16-stündigen Marathon-Sitzung in Brüssel ohne Ergebnis unterbrochen worden.
Hintergrund des tiefen Grabens zwischen den Institutionen ist eine massive Kontroverse über das künftige Schutzniveau für Passagiere. Der Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, fordert eine drastische Herabsetzung der maximalen Entschädigungssätze für Flugverspätungen und Annullierungen auf pauschal 200 Euro. Dies würde einen massiven Rückschritt gegenüber der aktuellen Rechtslage bedeuten, die Verbrauchern je nach Flugstrecke Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro garantiert.
Das Europäische Parlament unter der Führung des Chefunterhandlers und Europaabgeordneten Andrey Novakov lehnt diese Kürzungen strikt ab und pocht auf die Einhaltung seiner Kernprinzipien. Zu den unumstößlichen Positionen der Parlamentarier gehören neben der Beibehaltung der bisherigen Entschädigungshöhen auch die strikte Drei-Stunden-Schwelle, ab der Passagiere bei Verspätungen anspruchsberechtigt sind, sowie das kostenfreie Recht für Kinder, neben ihren Eltern zu sitzen. Novakov stellte unmissverständlich klar, dass das Parlament in diesen Punkten keine Kompromisse eingehen werde. Dem Rat wird vonseiten der parlamentarischen Verhandlungsgruppe vorgeworfen, bereits getroffene Absprachen gebrochen und einseitig die Interessen der Luftfahrtindustrie über den Verbraucherschutz gestellt zu haben.
Verbraucherschutzorganisationen und Branchenverbände reagierten mit großer Besorgnis auf den Verlauf der Geheimgespräche. Die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) und die europäische Verbraucherschutzorganisation Euroconsumers warnten in einer gemeinsamen Erklärung vor dem größten Rückschlag für die Verbraucherrechte in der Geschichte der Europäischen Union. Die Verbände rechneten vor, dass die bestehenden Ausgleichsansprüche durch die Inflation der vergangenen Jahre ohnehin bereits real um fast 60 Prozent entwertet wurden. Eine zusätzliche nominale Deckelung um weitere zwei Drittel, wie sie der Rat anstrebt, würde das finanzielle Risiko von Flugausfällen einseitig auf die Bürger abwälzen und den wirtschaftlichen Druck auf Fluggesellschaften zur Einhaltung ihrer Flugpläne minimieren.
Wann die Verhandlungen auf europäischer Ebene wieder aufgenommen werden, ist derzeit völlig offen. Da für eine Änderung der Verordnung die Zustimmung beider Gesetzgebungsorgane zwingend erforderlich ist, bleibt die alte Fassung der Verordnung EG261 bis auf Weiteres unverändert in Kraft. Luftfahrtexperten betonen, dass der anhaltende Stillstand bei der Reform auch die Rechtssicherheit für Fluggesellschaften und Fluggastportale verlängert, da zentrale Definitionen zu sogenannten außergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder Wetterkapriolen weiterhin durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgelegt werden müssen.