Corona-Schnelltest-Station am Flughafen Wien (Foto: Granit Pireci).
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Ab 12. November 2020: Verpflichtende Schnelltests bei Austrian Airlines

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Austrian Airlines führt ohne Rechtsgrundlage ab 12. November ein, dass vor dem Abflug verpflichtend ein Antigen-Schnelltest absolviert werden muss. Vorerst ist dies auf die Kurse OS171/172 (Wien-Hamburg-Wien) beschränkt. Ein negatives Ergebnis ersetzt jedoch nicht einen ab 8. November 2020 zur Verkürzung der deutschen Zwangsquarantäne erforderlichen negativen PCR-Befund.

„All jene Flüge, welche als sogenannte „Covid-19 Tested Flights“ geführt sind, sind auf der Austrian Website entsprechend gekennzeichnet und somit für den Fluggast bereits bei der Buchung erkenntlich. Zusätzlich werden die Fluggäste vor Abflug via Preflight E-Mail und Check-in Einladung informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt ersetzt der Antigen-Schnelltest die behördlich vorgeschriebenen PCR-Tests nicht. Passagiere müssen also weiterhin die lokalen Einreiseregularien beachten“, schreibt die AUA in einer Aussendung. Zunächst sollen Flüge von/nach Hamburg betroffen sein.

Die Flughafen Wien AG und Austrian Airlines AG stellten erst vor wenigen Tagen die Schnelltest-Station im Terminal 3 des Wiener Flughafens vor. Genutzt wurde diese bislang ausgesprochen selten, wie Lokalaugenscheine von Aviation Direct zeigten. Die Airline schwieg sich von Anfang an darüber aus welche Flüge für die Schnelltests ausgewählt werden. Jedenfalls soll diese erste Testphase noch bis zum 8. November 2020 laufen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos, falls der gebuchte AUA-Flug überhaupt für Pilotphase ausgewählt wurde.

Der zweite Schritt startet am 12. November 2020 auf der Strecke Wien-Hamburg-Wien. Dann soll die Teilnahme verpflichtend, aber weiterhin kostenfrei sein. Der Carrier bewegt sich mit dieser Ankündigung aus juristischer Sicht auf dünnem Eis, denn die Beförderung an ein Testergebnis für ein medizinisches Verfahren, das noch keine Zulassung hat, zu knüpfen, könnte ein Fall für Gerichte werden. Auch ist es fraglich, ob der Zwang zur Teilnahme einer richterlichen Beurteilung standhalten würde, da Austrian Airlines AG keine staatliche Behörde, sondern ein privates Unternehmen ist und es sich um einen durchaus bedeutsamen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, die in jedem Fall die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erfordert. Die AUA sichert sich in dieser Angelegenheit ab: „Das Boarding dieser Flüge ist nur mit einem negativen Covid-19 Testergebnis möglich. Alternativ akzeptiert Austrian Airlines auch ein negatives PCR-Testergebnis, das bei Abflug nicht älter als 48 Stunden ist. Auch in diesem Fall werden Fluggäste gebeten, sich zunächst beim Testcenter zu melden. (…) Fluggäste, die sich nicht testen lassen möchten, können über das Austrian Airlines Servicecenter unter Tel. +43 (0)5 1766 1000 ebenfalls kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen oder stornieren.“

Austrian Airlines hebt in einer Medienaussendung die positiven Seiten der Vorgehensweise hervor und schreibt, dass so gewährleistet ist, dass „alle Personen an Bord negativ auf Covid-19 getestet wurden“. Die Durchführung der kostenlosen Covid-19 Antigen Schnelltests erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Lufthansa Group sowie den Flughäfen in Wien und Hamburg. Nach erfolgtem Test bekommen Fluggäste bereits innerhalb von 10 bis 15 Minuten ihr Testergebnis – entweder via SMS oder auf Wunsch auch nach persönlicher Rückfrage. Erst bei Vorliegen eines negativen Ergebnisses wird die Bordkarte freigeschaltet und der Zutritt zum Sicherheitsbereich und Flugsteig ermöglicht. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, wird der betroffene Passagier zur umfassenden Abklärung des Gesundheitszustandes vom Sanitätsteam des Flughafens betreut und die weitere Vorgehensweise mit der zuständigen Gesundheitsbehörde festgelegt. Eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung des Austrian Airlines Fluges ist in diesem Fall möglich.

„Rund 25 Prozent der Passagiere haben sich in der ersten Testphase bereits freiwillig testen lassen“, führt Austrian COO Jens Ritter aus. „Unser Ziel ist es, mit einer ausgeklügelten Teststrategie Reisebeschränkungen und Quarantäneverpflichtungen zukünftig obsolet zu machen. Verpflichtende Tests sind nun ein weiterer Schritt auf dem Weg dahin.“ Mittelfristig hofft man, durch den Einsatz von Schnelltests eine Lockerung der zahlreichen Einreisebeschränkungen zu erreichen und das Reisen wieder einfacher und planbarer zu machen.

„Wirtschaft und Tourismus brauchen dringend mehr Reisefreiheit. Wir benötigen daher Lösungen, die Sicherheit bieten und gut in den Reiseprozess integriert werden können. Antigen-Schnelltests sind ein Weg aus der Covid-19-Krise. Der Test-Betrieb am Flughafen Wien funktioniert sehr gut und wir freuen uns, dass Austrian dieses Angebot nun auf die Hamburg-Verbindung ausweitet“, Julian Jäger, Vorstand der Flughafen Wien AG, fest.

Die Pilotphase der verpflichtenden Covid-19 Tests dauert vorerst bis Ende November 2020. Ziel des Pilotprojekts ist es, den Ablauf des Testverfahrens für die Fluggäste optimal in den Reiseablauf zu integrieren und so angenehm wie möglich zu gestalten. Das Testprogramm ist ein konzernweites Pilotprojekt der Lufthansa Group, um auch während der Pandemie interkontinentale Mobilität und Reisefreiheit unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes zu ermöglichen. Wenn sich der Probebetrieb gut etabliert, so möchte man das Testangebot in größerem Umfang anbieten und auf weitere Strecken ausweiten.

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