Ab 19. Mai 2021 gelten in Österreich neue Regeln für die Einreise. Die bislang – abgesehen von wenigen Ausnahmen – praktizierte Zwangsquarantäne soll dann weitgehend der Vergangenheit angehören. Die schriftliche Ausfertigung der Verordnung des von Wolfgang Mückstein (Grüne) geleiteten Ministeriums wurde bislang nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gegenüber Aviation Direct erklärt das zuständige Gesundheitsministerium, dass man sich künftig an der Ampelkarte der Europäischen ECDC orientieren wird. Das hat zur Folge, dass es darauf ankommt in welcher Farbe der Staat, aus dem man gerade kommt, leuchtet. Bei grün und orange gilt freie Einreise für alle. Das bedeutet konkret, dass weder Test- noch Impfnachweis erforderlich sein werden.
Leuchtet ein Gebiet rot, so ist bei der Einreise nach Österreich ein Nachweis über die bereits erfolgte Impfung gegen Covid-19 erforderlich. Alternativ können genesene Personen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Reisende, auf die beide Möglichkeiten nicht zutreffen, müssen wahlweise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Dabei ist die maximale Gültigkeitsdauer zu beachten. Dem aktuellen Informationsstand nach soll diese bei Schnelltests mit 48 Stunden beschränkt sein und bei PCR mit 72 Stunden. Unabhängig davon ist unter den aufgezählten Voraussetzungen bei aus „roten Gebieten kommend“ keine Quarantäne in Österreich erforderlich.
Sofern der letzte Aufenthaltsort als „dunkelrot“ auf der ECDC-Karte markiert ist, gelten fast die gleichen Voraussetzungen wie bei „rot“. Der große Unterschied ist aber, dass unabhängig im Impf-, Test-, oder Genesungsstatus weiterhin eine zehntägige Zwangsquarantäne angetreten werden muss. Freitesten ist nach dem fünften Tag möglich. Somit werden in der Kategorie „dunkelrot“ die aktuellen Bestimmungen fortgeführt.
Einreiseanmeldung bleibt vorerst
Laut Gesundheitsministerium soll es unabhängig von der Farbe, die auf der ECDC-Karte leuchtet, Ausnahmen für Pendler geben. Auch sind weiterhin besondere Ausnahmeregelungen beispielsweise aus humanitären Gründen vorgesehen. Details sind derzeit im Mückstein-Ministerium in Ausarbeitung.
Derzeit ist vorgesehen, dass die Einreiseanmeldung („Pre Travel Clearance“) weiterhin auszufüllen ist. Endgültig fix entschieden ist das aber noch nicht, zumal in Zukunft der so genannte Grüne Pass diesen Zweck erfüllen könnte. Das Ministerium will zeitnah über die entsprechenden Entscheidungen informieren.
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