Ab 2023: Fraport übernimmt bei den Sicherheitskontrollen in Frankfurt das Ruder

Fraport-Zentrale (Foto: Fraport AG).
Fraport-Zentrale (Foto: Fraport AG).

Ab 2023: Fraport übernimmt bei den Sicherheitskontrollen in Frankfurt das Ruder

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Neue partnerschaftliche Aufgabenverteilung bei Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt: Fraport übernimmt ab 2023 die Verantwortung für die Steuerung und Durchführung − Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bleibt verantwortlich für alle luftsicherheitsrelevanten Fragestellungen.

Am 1. Januar 2023 überträgt der Bund der Fraport AG die Verantwortung für die Organisation, Finanzierung, Steuerung und Durchführung der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt. Geregelt ist die Übernahme in einem Vertrag zwischen der Fraport AG und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), den beide Seiten jüngst unterzeichneten.

„Wir sind uns der Verantwortung bewusst, wenn wir ab 2023 die Steuerung für die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt übernehmen. So können wir unsere Erfahrung und unsere Kompetenzen im Interesse unserer Passagiere und möglichst kurzer Wartezeiten bestmöglich in die operative Steuerung der Sicherheitskontrollen einbringen“, so Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG.

Neben der Organisation, Steuerung und Durchführung der Luftsicherheitskontrollen übernimmt Fraport ab 1. Januar 2023 auch die Verantwortung für die Beschaffung der Sicherheitsausrüstung und die Kalkulation und Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggesellschaften.

BMI bleibt dennoch oberste Luftsicherheitsbehörde 

„Die Bundespolizei bleibt selbstverständlich verantwortlich für alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen und setzt Vorgaben, die wir einzuhalten haben. Damit ist sichergestellt: Sicherheit bleibt weiterhin höchste Priorität“, so Pierre Dominique Prümm, Vorstand Aviation und Infrastruktur der Fraport AG. 

Konkret heißt das: Das Personal der beauftragten Sicherheitsfirmen führt die Kontrollen im Auftrag der Fraport AG, aber nach den Richtlinien des Bundes und unter Aufsicht der Bundespolizei durch. Die Beschäftigten, die dabei zum Einsatz kommen, müssen die behördlichen Anforderungen und Qualifikation erfüllen.

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