Ab Donnerstag stuft Österreich auch Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro grün ein. Für Reisende bedeutet das, dass beim Vorliegen des 3G-Nachweises keine Quarantäne angetreten werden muss. Auch das Ausfüllen der Pre-Travel-Clearance entfällt dann.
Auf die „rote Liste“ hat es Russland geschafft. Österreich stuft mit Wirksamkeit zum Donnerstag auf „Virusvariantengebiet“ um. Das bedeutet, dass für Quarantänepflichten entstehen. Im Gegensatz zu Deutschland besteht aber die Möglichkeit, dass man sich nach fünf Tagen „freitesten“ kann.
Mit Wirksamkeit Donnerstag, 8. Juli 2021 sind nachstehende Länder als “Virusvariantengebiet” eingestuft:
- Botsuana
- Brasilien
- Eswatini
- Indien
- Lesotho
- Malawi
- Mosambik
- Namibia
- Nepal
- Sambia
- Simbabwe
- Südafrika
- Uruguay
- Vereinigtes Königreich
- Russische Föderation
Da sich die Einstufung der Länder und damit auch die Voraussetzungen bzw. mögliche Zwangsquarantäne regelmäßig ändern kann, wird Urlaubern dringend empfohlen, dass diese im Hinblick auf ihre Rückreise nach Österreich die Entwicklungen im Auge behalten. Personen mit Wohnsitz in Österreich haben die Möglichkeit, dass eine eventuell benötigte Testung binnen 24 Stunden im Inland nachgeholt werden kann. In diesem Fall muss aber die Pre-Travel-Clearance ausgefüllt werden.
Mit Wirksamkeit zum 8. Juli 2021 sind nachstehende Länder “grün” (Anlage 1 der Verordnung):
- Albanien
- Andorra
- Australien
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Fürstentum Liechtenstein
- Griechenland
- Hong Kong
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Macau
- Malta
- Monaco
- Neuseeland
- Niederlande
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- San Marino
- Saudi-Arabien
- Schweden
- Serbien
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweiz
- Südkorea
- Taiwan
- Thailand
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Vatikan
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Vietnam
- Zypern
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bosnien und Herzegowina
- Brunei
- Jordanien
- Kanada
- Katar
- Kosovo
- Moldau
- Montenegro
Wo können die Vorschriften nachgelesen werden?
Die rechtsverbindlichen Fassungen sind im so genannten RIS tagesaktuell abrufbar. Zur Einreiseverordnung gelangt man unter diesem Link. Die jüngsten Änderungen, die im Bundesgesetzblatt publiziert wurden, können unter diesem Link in der rechtsverbindlichen Fassung nachgelesen werden.