Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für Ägypten aktualisiert und warnt deutsche Staatsangehörige vor verschärften Kontrollen des Aufenthaltszwecks sowie deutlich erhöhten Geldstrafen bei Verstößen. Die ägyptischen Behörden sind in jüngster Zeit verstärkt dazu übergegangen, die Einhaltung der Visabestimmungen zu überwachen und bei Zuwiderhandlungen konsequent Sanktionen zu verhängen.
Das Ministerium betont, dass das bei der Einreise beantragte sogenannte „Visa on arrival“ strikt auf den Tourismus beschränkt ist. Wer in Ägypten einer Tätigkeit nachgeht oder an Versammlungen teilnimmt, die nicht dem deklarierten Aufenthaltszweck entsprechen, muss mit Konsequenzen rechnen. Zuletzt sei es auch bei deutschen Staatsangehörigen zu Ausweisungen und Abschiebungen gekommen. Als Gründe werden neben dem Verstoß gegen den Aufenthaltszweck auch die Überschreitung der Visumsdauer oder die Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen genannt.
Besonders problematisch ist die Verhängung von Einreisesperren, die in der Regel nach einer Ausweisung erfolgen. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Reisende von dieser Sperre oft erst erfahren, wenn sie erneut versuchen einzureisen – und nicht bereits beim Check-in in Deutschland. Dies kann für Betroffene zu erheblichen Schwierigkeiten und dem Verlust gebuchter Leistungen führen. Reisende mit Dienst- oder Diplomatenpässen müssen ihr Visum zwingend vorab bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen. Generell wird Reisenden empfohlen, sich bei Zweifel an der korrekten Visumskategorie vorab umfassend zu informieren, um die Einhaltung des richtigen Reisezwecks zu gewährleisten und eine Ausweisung zu vermeiden.