AF447: Berufungsgericht könnte Anklage auf Airbus ausdehnen

Pitot-Sonde (Foto: Kolossos).
Pitot-Sonde (Foto: Kolossos).

AF447: Berufungsgericht könnte Anklage auf Airbus ausdehnen

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Das Pariser Berufungsgericht wird am 4. März 2021 darüber entscheiden, ob die von der französischen Staatsanwaltschaft beantragte Anklage gegen Air France wegen fahrlässiger Tötung von 228 Menschen zugelassen wird oder nicht. Die Kammer prüft offenbar auch eine mögliche Ausdehnung auf den Hersteller, Airbus. Hintergrund ist Flug AF447, der in der Nacht vom 31. Mai zum 1. Juni 2009 über dem Atlantik abstürzte.

Die von der französischen Flugunfallermittungsbehörde durchgeführte Untersuchung zog sich sehr lange hin, denn erst im Jahr 2011 gelang es die Flugschreiber auszuwerten. Im Abschlussbericht kamen die Ermittler zum Schluss, dass höchstwahrscheinlich die Pitot-Sonden, die die Geschwindigkeit messen, durch Eiskristalle verstopften und dadurch ausgefallen sind. Der Autopilot schaltete sich ab und die Steuersoftware aktivierte den Modus „Alternate Law“. Die Flugzeugführer sollen Fehlentscheidungen, die für diesen Modus unangemessen waren, getroffen haben. Der Airbus A330 stürzte in den Atlantik, alle Insassen kamen ums Leben. Das Wrack wurde erst im Jahr 2011 gefunden.

Die Staatsanwaltschaft vertritt die Ansicht, dass Airbus die Piloten nicht ausreichend geschult habe. Das sah der zuständige Ermittlungsrichter anders und wies den Antrag auf Anklage ab und begründete es unter anderem damit, dass mehrere ungünstige Umstände zusammengekommen sind. Das wollte die Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen und zog vor das Berufungsgericht.

Die französische Le Figaro, die für gewöhnlich gut informiert ist, berichtet unter Berufung auf Gerichtsquellen, dass die Kammer auch eine Mitverantwortung des Herstellers Airbus prüft. Damit würde das Berufungsgericht sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen, denn diese beantragte ursprünglich lediglich eine Anklage gegen Airbus.

Am 4. März 2021 soll sich entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird, zur Korrektur an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt wird oder aber endgültig abgewiesen wird. Auch wird das Pariser Berufungsgericht gegebenenfalls eine mögliche Ausdehnung auf den Hersteller Airbus verfügen oder eben nicht. Die ursprüngliche Abweisung durch den Ermittlungsrichter war in Frankreich zum Teil heftig kritisiert worden.

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