Kofferwagen am Flughafen Stuttgart (Foto: Jan Gruber).
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Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte informiert über Gepäckansprüche

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Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) weist darauf hin, dass Reisende bei Problemen mit verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck Anspruch auf Entschädigung haben. Die Regelungen hierzu sind im Montrealer Übereinkommen festgelegt. Die APF unterstützt Passagiere im Rahmen von Schlichtungsverfahren, falls Fluggesellschaften Entschädigungsforderungen nicht freiwillig nachkommen.

Bei verspätetem Gepäck sollten Reisende unmittelbar nach Ankunft am Lost & Found Schalter des Zielflughafens eine Verlustmeldung über das PIR-Formular (Property Irregularity Report) erstellen lassen. Wird das Gepäck erst nachträglich zugestellt, können notwendige Ersatzeinkäufe anteilig ersetzt werden. Während Kleidung meist zu 50 Prozent erstattet wird, übernehmen Airlines in der Regel 100 Prozent der Kosten für Hygieneartikel. Geht das Gepäck vollständig verloren, sollte innerhalb von 21 Tagen eine detaillierte Schadensmeldung mit Kaufbelegen an die Fluggesellschaft erfolgen.

Kommt ein Gepäckstück beschädigt an, muss dies ebenfalls umgehend am Flughafen dokumentiert und innerhalb von sieben Tagen schriftlich gemeldet werden. Falls eine Reparatur erforderlich ist, kann die Fluggesellschaft eine Werkstatt benennen. Sollte die Reparaturkosten den Zeitwert des Gepäcks übersteigen, kann der Zeitwert erstattet werden. Die APF ist für Schlichtungen bei Fluggesellschaften mit Niederlassung in Österreich zuständig, darunter Austrian Airlines, Eurowings, Lufthansa, Swiss Air, Turkish Airlines und Wizz Air. Beschwerden können kostenlos über das Online-Portal der APF eingereicht werden.

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