Air Belgium fliegt vier Monate unter Gläubigerschutz

Airbus A330-200 (Foto: Air Belgium).
Airbus A330-200 (Foto: Air Belgium).

Air Belgium fliegt vier Monate unter Gläubigerschutz

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Vor wenigen Tagen musste die Fluggesellschaft Air Belgium beim zuständigen Firmenbuchgericht in Belgien ein sanierungsverfahren anmelden. Mittlerweile hat man grünes Licht bekommen und darf den Geschäftsbetrieb bis vorerst 22. Jänner 2024 unter Gläubigerschutz fortsetzen.

Seit der Unternehmensgründung war Air Belgium immer wieder in finanzieller Schieflage und stand wiederholt kurz vor dem Aus. Bislang ist es dem Unternehmen stets gelungen neue Investoren und damit frisches Geld zu bekommen. Seit der Gründung hat man aber Verluste in der Höhe von 92 Millionen Euro eingeflogen. Allein im Geschäftsjahr 2022 lag der Fehlbetrag bei 45 Millionen Euro.

Wiederholt gab es in diesem Jahr lokale Medienberichte, in denen über die massiv angespannte Finanzlage des Carriers berichtet wurde. Diese wurden mehr oder weniger dementiert. Noch vor wenigen Wochen sah es ganz danach aus als wäre mit dem Einstieg eines neuen Investors die Zukunft von Air Belgium dauerhaft gesichert. Dann wurde aber nicht ganz überraschend bekanntgegeben, dass man ein Sanierungsverfahren bzw. Gläubigerschutz beantragen muss, um sich neu aufstellen zu können.

Das Geschäftsmodell von Air Belgium soll grundlegend verändert werden. Linienflüge auf eigene Rechnung wird man künftig nicht mehr haben. Die letzten verbliebenen Routen werden eingestellt. Man will sich auf die Erbringung von ACMI- und Charterdienstleistungen sowie das Frachtgeschäft konzentrieren. Beispielsweise konnte man im Passagierbereich mit Lot auch schon einen Kunden gewinnen.

Das Unternehmensgericht von Wallonisch-Brabant hat nun den Antrag, den die Geschäftsleitung von Air Belgium vor wenigen Tagen eingebracht hat, bearbeitet und darüber entschieden. Zunächst wird dem Carrier eine Frist bis zum 22. Jänner 2024 gewährt. Währenddessen kann der Geschäftsbetrieb unter Gläubigerschutz fortgeführt werden. Konkret betroffen sind die Fracht-, Charter-, und ACMI-Aktivitäten, denn eigene Linienflüge wird man nicht mehr haben.

Firmenchef Niky Terzakis teilte die Entscheidung des Gerichts im Rahmen eines internen Rundschreibens den Mitarbeitern mit. Darin schreibt er unter anderem von einer positiven Nachricht, da die Arbeitsplätze der Beschäftigten während der Gläubigerschutzphase, die gerichtlich bewilligt wurde, in jedem Fall gesichert wären.

Per 3. Oktober 2023 werden die Linienflüge, die unter anderem ab Charleroi und Brüssel auf der Langstrecke angeboten wurden, eingestellt. Unternehmensangaben nach sollen etwa 11.000 Fluggäste betroffen sein. Diesen habe man zugesagt, dass die Ticketgelder erstattet werden sollen. Inwiefern das aufgrund des Gläubigerschutzverfahrens zügig erfolgen kann, teilte der Carrier aber nicht mit.

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